Wie geht die Übernahme eines Autos von einem Verstorbenen?
Nehmen wir mal an, A ist verstorben. Die Sachen von A sind nicht viel Dinge, die man gebrauchen kann. Die Angehörigen geben deswegen einfach viele Sachen weg. Unter anderem, haben sie ein Auto, welches auf den Namen des Verstorbenen geht. Aber wie geht die Übernahme eines solchen Autos? B könnte das Auto für wenig Geld bekommen. Aber dann ist das Auto ja immer noch auf den Namen des Verstorbenen und gibt das Schwierigkeiten, wenn man damit dann zum Straßenverkehrsamt geht? Was braucht B um das Auto auf seinen Namen zu melden?
Kann B einfach zum Straßenverkehrsamt mit dem Kaufvertrag? Auf dem Kaufvertrag steht aber der Name der Tochter von A. Der Name in den Papieren ist ja der Verstorbene. Funktioniert die Übernahme, also die Anmeldung ohne Probleme? Habt ihr schon mal ein Auto versucht anzumelden, wo in den Papieren ein Verstorbener steht? Muss ein Erbe, oder ein Angehöriger erst den Wagen auf seinen Namen ummelden?
Also bisher wollte das Straßenverkehrsamt beziehungsweise die Zulassungsbehörde noch nie einen Kaufvertrag von mir sehen. Selbst als ich vor zwei Jahren das Auto von meinem Mann abgemeldet habe, reichten die Unterlagen zum Fahrzeug. Und damals waren wir weder verheiratet, noch hatten wir die selbe Anschrift. Einfach die beiden Zulassungsbescheinigungen vorlegen und schon kann das Auto auf B umgeschrieben werden.
Falls es an anderer Stelle Fragen geben sollte, dann reicht der Kaufvertrag aus. Auch wenn die Tochter von A diesen abgeschlossen hat, kann nachgewiesen werden, dass A zum Zeitpunkt des Verkaufes bereits verstorben war.
Im Grundsatz ist es so, dass derjenige, der den Kraftfahrzeugbrief, heute Zulassungbescheinigung Teil II, vorlegen kann, auch als Eigentümer des Fahrzeugs gilt.
Die Straßenverkehrsämter prüfen nicht, ob es einen gültigen Kaufvertrag gibt, zumal es nicht unüblich ist, Autos per mündlicher Vereinbarung zu verkaufen. Demnach kann man in diesem Falle also getrost zur Zulassungsstelle gehen und das Auto auf den neuen Halter zulassen.
Einen Kaufvertrag sollte man aber trotzdem unbedingt schriftlich anfertigen, so ist man auf der sicheren Seite, falls es doch mal an anderer Stelle zu Schwierigkeiten kommt. Und wenn es nur Erben sind, die sich plötzlich uneins sind und sich an einen Verkauf nicht mehr erinnern können oder dergleichen.
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