Gibt es Mindeststandards bei Mietwohnungen?

vom 17.11.2013, 23:19 Uhr

War vergangene Woche in einer Wohnung eines Kunden, welche doch sehr wild aussah. Dabei habe ich mich gefragt, ob es denn diesbezüglich nicht irgendwie einen Mindeststandard gibt, was vermietet werden darf. Soweit ich zumindest einmal gehört habe, gibt es das Mieterschutzgesetz? Was wird in diesen Gesetzestexten geregelt? Gibt es dabei auch Klauseln, wie Wohnungen mindestens auszusehen haben, welche man mietet?

War richtig schockiert, da das Mauerwerk der Wohnung sehr feucht, schimmlig und uneben war. Desweiteren gab es bei der Wohnung keinen Boden. Der Boden bestand aus reinem Beton, welcher sehr durchlöchert war. Teilweise hatte der Beton am Boden Löcher von bis zu fünf Zentimeter tiefe. Ich glaube ich habe in dieser Wohnung keine einzige ebene Stelle gesehen.

Irgendwie kann ich das ganze nicht verstehen, denn eine Wohnung kann doch gar nicht so billig sein, dass man diese mietet, wenn sie solch große Schäden aufweist. Gibt es diesbezüglich nicht irgendeine Regelung oder kann man als Vermieter wirklich alles vermieten solange man nur einen Mieter findet, welchem auch diese Umstände passen?

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» User92 » Beiträge: 936 » Talkpoints: 2,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Meines Erachtens gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Das heißt, miete ich eine Wohnung ohne Fenster an und vereinbare dies so im Mietvertrag, ist das zulässig. Wenn ich keine besonderen vertraglichen Vereinbarungen treffe, muss die Wohnung bewohnbar sein. Das beinhaltet einen gewissen Mindeststandart. Dazu gehört zum Beispiel ein Bodenbelag und Beheizbarkeit.

Ohne den zugrundeliegenden Vertrag lässt sich also nicht beurteilen, ob diese Mindestanforderungen eingehalten werden oder eben ausdrücklich im Rahmen der Vertragsfreiheit ausgeschlossen wurden.

» wb » Beiträge: 120 » Talkpoints: 2,34 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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