Darf man ohne Angelschein auf eigenem Grundstück angeln?

vom 16.11.2013, 09:56 Uhr

Herr B. möchte nach einem arbeitsintensiven und stressigen Berufsleben in der Stadt seinen Lebensabend auf dem Lande verbringen und hat sich für sich und seine Frau ein großes Grundstück gekauft, durch das auch ein Bach fließt. Da das Wasser dort sehr sauber ist, kommt auch die eine oder andere Forelle vorbei geschwommen. Herr B. möchte irgendwann den Angelschein machen, hat aber noch keine Zeit dazu, weil es am Haus noch so viel zu tun gibt.

Darf Herr B. trotzdem schon einmal eine Fischmahlzeit zubereiten? Darf Herr B. auch ohne Angelschein auf seinem Grundstück angeln?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Das kommt ganz darauf an, wo Herr B wohnt. In NRW darf Herr B innerhalb seines eigenen Grundstückes angeln. In anderen Ländern muss er sich erkundigen. Denn immerhin fließt der Bach auch durch andere Grundstücke. Aber selbst wenn es irgendwo nicht gestattet sein sollte, wer weiß davon oder wen interessiert das?

Nun, Herr B möchte sein jetziges Leben in Ruhe auf seinem Grundstück verbringen und angeln. Was glaubt Herr B, was die Forelle möchte? Auch sie möchte weiterhin fröhlich durch das klare Wasser schwimmen ohne von der Angel des Herrn B ihres Lebens beraubt zu werden und in der Pfanne zu landen. Kann Herr B sich die munteren Fische nicht im klaren Wasser ansehen und sich an ihnen erfreuen?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Zumindest hier in Österreich wäre dies verboten. Hier ist es so, auch wenn der Bach auf dem eigenen Grundstück ist, ist es so, dass dieser nicht dir gehört. Bei uns braucht man dazu die Bundes-Fischereikarte. Um diesen Ausweis zu bekommen muss man zuerst einmal eine Prüfung ablegen. Diese ist allerdings eher ein Witz, dabei geht es prinzipiell nur darum, dass die Behörden zu ihrem Geld kommen, lernen wird dort ein normal denkender Mensch wohl eher weniger.

Desweiteren gibt es angeblich sogar Grundstücke, auf welchem sich ein Bach befindet, welchen man unter Umständen nicht einmal mit der Bundes-Fischereikarte befischen darf. Es kann nämlich sein, dass da Fischereirecht an einen Verein oder etwas dergleichen abgegeben wurde. Somit müsstest du sogar auf deinem eigenen Grundstück eine Karte lösen.

Es ist halt immer so eine Sache. Habe selbst schon auf Grundstücken gefischt, durch welche ein Bach geflossen ist, bevor ich die BH-Karte hatte. Kontrolliert wurde ich nie, jedoch würde ich es heute nie mehr wieder machen. Wenn man sich ansieht, wie die Strafen diesbezüglich aussehen, wird einem erst klar, dass dabei teilweise sogar gehandelt wird, wie bei Schwerverbrechern

Würde deinem Bekannten den Ratschlag geben, sich vor dem angeln genauest mit den Gesetzen und Regelungen für dieses Gewässer auseinanderzusetzen. Schwarzfischen ist leider kein Kavaliersdelikt.

Das Ganze ist eben doch etwas schade, denn wie soll jemand zum Hobby des Sportangelns finden, wenn dieser bevor er dies versuchen kann, schon einmal hunderte an Euro investieren müsste um dies eigentlich zu dürfen.

Benutzeravatar

» User92 » Beiträge: 936 » Talkpoints: 2,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Also davon abgesehen, dass er Zeit zum Angeln findet - aber nicht für den Angelschein, gilt folgendes: Hier sollte man sich beim regionalen Rathaus darüber informieren, denn das kann in jedem Bundesland unterschiedlich ausgelegt sein. Prinzipiell würde ich sagen: Dein Grundstück - deine Regeln. Da der Bach aber als Allgemeingut gilt und hier besondere juristische Kniffe gelten, würde ich das so pauschal nicht unterschreiben.

Wäre es ein eigener See wäre das ganze übrigens was anderes, dann dürfte es der Besitzer meiner Meinung nach auf jeden Fall, da es ja sein Grundstück ist, Aber von all dem Rechtskram abgesehen: Wo kein Kläger.

» meurer » Beiträge: 32 » Talkpoints: 10,14 »



meurer hat geschrieben:Wäre es ein eigener See wäre das ganze übrigens was anderes, dann dürfte es der Besitzer meiner Meinung nach auf jeden Fall, da es ja sein Grundstück ist, Aber von all dem Rechtskram abgesehen: Wo kein Kläger.

Hier bei mir in Österreich ist es leider sogar so, dass man streng genommen nicht einmal das dürfte. Natürlich würde das ganze ein bisschen anders ablaufen, denn kontrollieren kann man das ja nur bedingt, was man auf dem eigenen Grundstück macht. Somit macht sich doch die Person, welche sieht das ich fische schon strafbar, da diese vermutlich nicht einmal auf das Grundstück darf.

Bei dem Grundstück mit dem Bach vom Start-Beitrag ist es eben auch so eine Sache, wenn das Plätzchen an dem man Fischt, welches am Bach liegt nicht wirklich einsehbar ist, wird es doch nicht mal jemand mitbekommen, dass dort gefischt wird.

Benutzeravatar

» User92 » Beiträge: 936 » Talkpoints: 2,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^