Höhe und Zeitraum von 'Unterhalt aus Anlass der Geburt'?

vom 14.11.2013, 13:58 Uhr

Frau A ist im 6. Monat schwanger und der Vater des Kindes hat sich wegen einer anderen Frau von ihr getrennt. Frau A hat zur Zeit keinen Job und wohnt wieder bei ihren Eltern. Sie ist 30 Jahre und auch nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet. Nun hat Frau A gehört, dass sie Unterhalt vom Vater des Kindes bekommen kann. Und zwar soll dieser Unterhalt ein "Unterhalt aus Anlass der Geburt" sein. Denn sie möchte ja mit dem Kind auch in eine eigene Wohnung ziehen und sich auch wieder einen Job suchen, wenn das Kind da ist.

Dieser "Unterhalt aus Anlass der Geburt" soll, wie Frau A gehört hat schon vor der Geburt bezahlt werden müssen und auch für ein paar Wochen nach der Geburt. In welchem Zeitraum genau wird dieser Unterhalt an Frau A gezahlt und bekommt Frau A dann auch zusätzlich den Unterhalt des Kindes nach der Geburt? Wie hoch ist der "Unterhalt aus Anlass der Geburt"?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach sind quasi die Grundfristen. Diese können sich aber entsprechend verlängern, wenn die Voraussetzungen dafür vorhanden sind. Allerdings darf man dabei auch nicht vergessen, dass der Kindesvater auch ein entsprechendes Einkommen haben muss, um neben dem Kindesunterhalt auch der Mutter Unterhalt zu zahlen.

Genaueres kann man übrigens auf dieser Seite nachlesen. Ist zwar eine Seite von Bayern, aber es ist im §1615I des BGB verankert, so dass es bundesweit gültig ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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