Warum muss Gutschrift bei Mietnebenkosten ausgezahlt werden?

vom 10.11.2013, 13:57 Uhr

Als im Sommer die Nebenkostenabrechnung kam hatte ich ein nicht geringes Guthaben. Mein Vermieter bat dabei gleich um meine Bankverbindung, damit er mir diese Gutschrift auszahlen kann. Ich weiß auch, dass er dazu verpflichtet ist. Dennoch fände ich es schöner, wenn man das individuell regeln könnte. So dass ich eben im Folgemonat nach bekanntwerden der Gutschrift einfach weniger Miete überweise. Oder dass man eben Gutschriften aufhebt, falls man im Folgejahr doch wieder nachzahlen müsste.

Aber wieso darf das bei Nebenkostenabrechnungen nicht gemacht werden?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Mir würde jetzt kein konkreter Grund einfallen, wieso man das nicht verrechnen dürfte. Bei mir wurde das schon einmal so gemacht. Die Wohnung wird über eine professionelle Hausverwaltung gemanagt, von daher glaube ich nicht, dass die Verrechnung widerrechtlich war.

Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass das buchungstechnisch recht schwierig umzusetzen ist, da die Nebenkosten und die Miete wahrscheinlich zwei verschiedene Buchungskonten sind und man deshalb quer verrechnen müsste. Da ist es doch deutlich einfacher, das Guthaben einfach zu überweisen. Wenn die Abrechnung über ein Drittunternehmen durchgeführt wird (und das ist üblicherweise der Fall), wird das ganze noch komplizierter.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wieso sollte man das müssen? Wir mussten das noch nie machen. Wir hatten bisher die letzten 3 Jahre jeweils eine Gutschrift und haben unsere Vermieterin darum gebeten, dass sie das Guthaben einfach behält und wir das bei Bedarf eben verrechnen. Wenn sie nun drum bitten würde, dass sie uns das auszahlt, würden wir das eben so machen. Aber ein ernsthafter Grund würde mir dafür jetzt auch nicht einfallen.

Es ist ja womöglich ein kleiner zusätzlicher Aufwand für die Vermieter. Sie müssen eben "Buch führen", damit sie nicht aus den Augen verlieren, dass da noch ein Guthaben besteht, aber so ein enormer Aufwand ist das nun auch nicht. Im Endeffekt würde ich da aber nicht diskutieren. Wenn er eben das Guthaben direkt an euch überweisen möchte, macht das eben. Wir konnten unser Guthaben bislang immer so stehen lassen.

» Haudegen » Beiträge: 391 » Talkpoints: 6,91 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Bei mir werden Gutschriften immer mit der nächsten Mietzahlung verrechnet. Wahrscheinlich weiß die Hausbesitzerin nicht, dass das verboten ist. Aber mir ist das recht. Mir wäre es aber genauso recht, wenn das Geld extra käme. Für mich persönlich ist da kein großer Unterschied.

Ich weiß nur, dass die Kaution nicht mit Mietschulden verrechnet werden darf, weil das zwei völlig getrennte Dinge sind, aber die Nebenkosten stecken ja eigentlich in den Mietzahlungen drin und haben etwas mit diesen zu tun.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Dass das vorgeschrieben ist, wusste ich ehrlich gesagt gar nicht. Im Prinzip wäre es ja wirklich egal, weil es letztendlich aufs selbe rauskommt. Man überweist sich das Geld ja praktisch nur hin und her, wenn das Guthaben ausgezahlt wird. Bei uns werden Guthaben auch ausgezahlt und nicht verrechnet. Das ist mir aber auch recht so. Wir haben für die Miete einen Dauerauftrag eingerichtet und so machen es viele andere vermutlich auch.

Es wäre doch ein unnötiger Aufwand, diesen Dauerauftrag nun für einen Monat auszusetzen und manuell einen geringeren Betrag zu überweisen. Ich weiß nicht mal, ob man einen Dauerauftrag einfach so aussetzen kann, ohne dafür einen Bankangestellten zu bemühen. Will man es selber er Online-Banking erledigen, müsste man ihn vielleicht sogar löschen neu starten.

Die Gutschrift aufzuheben und mit der Nebenkostenabrechnung des Folgejahres zu verrechnen, halte ich eher für problematisch. Da hätten meiner Ansicht nach die Vermieter zu sehr die Kontrolle darüber und mancher würde diese vielleicht auch missbrauchen. Wenn der Mieter nicht aufpasst, behält der Vermieter vielleicht einfach das Guthaben und verrechnet es eben nicht mit der nächsten Abrechnung. Ist der Mieter eine ältere Person, hat er ja vielleicht schon vergessen, dass da noch was war.

Und was ist, wenn man immer ein Guthaben übrig hat und nie nachzahlen muss? Spätestens, wenn sich da mal ein größerer Betrag angesammelt hat, würde den wohl jeder Mieter gerne zurückhaben. Wenn sich der Vermieter dann querstellt, ist Ärger vorprogrammiert. Das müsste gesetzlich schon sehr genau festgelegt werden, zum Beispiel, indem man einen bestimmten Betrag festsetzt, ab dem der Vermieter das Guthaben rauszurücken hat.

Benutzeravatar

» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Dass der Vermieter das Guthaben auszahlen muss, kann man auf dieser Seite nachlesen. Ziemlich weit unten steht da etwas dazu mit Begründung, dass es ein Urteil vom Bundesgerichtshof gibt. Daraus und aus den Mitteilungen des Vermieters meiner ehemaligen Schwiegermutter ergibt sich eben, dass man da keine anderen Absprachen treffen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:Dass der Vermieter das Guthaben auszahlen muss, kann man auf dieser Seite nachlesen. Ziemlich weit unten steht da etwas dazu mit Begründung, dass es ein Urteil vom Bundesgerichtshof gibt. Daraus und aus den Mitteilungen des Vermieters meiner ehemaligen Schwiegermutter ergibt sich eben, dass man da keine anderen Absprachen treffen kann.

Das stimmt so nicht. Aus dem Urteil selbst ergibt sich weder, dass man die Nebenkosten an den Mieter auszahlen muss, noch, dass man keine anderen Absprachen treffen kann. Der Bundesgerichtshof hat nur § 286 Abs. 3 BGB angewandt, wonach der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens dreißig Tage nach deren Fälligkeit in Verzug gerät. Mit anderen Worten: Die Vermieter wollen die Nebenkostengutschrift immer deshalb schnell auszahlen, damit sie die in dieser Norm angeordnete Rechtsfolge, nämlich den Verzug, umgehen können. Das Urteil wiederholt also insoweit nur das, was ohnehin im Gesetz steht.

§ 286 Abs. 3 BGB ist aber dispositiv, das heißt abdingbar. Konkret bedeutet das, dass Mieter und Vermieter selbstverständlich eine andere Absprache treffen können. Wenn der Mieter etwa damit einverstanden ist, dass keine sofortige Auszahlung erfolgen soll, sondern dass das Guthaben mit der nächsten Miete verrechnet werden soll, so sagt kein Gesetz und mit Sicherheit auch kein Gericht, dass das nicht möglich sein soll. (§ 286 Abs. 3 BGB gilt dann eben nicht und es tritt auch kein Verzug auf Seiten des Vermieters ein.) Das Ganze nennt sich Dispositionsfreiheit und ist eines der wichtigsten Prinzipien unseres Zivilrechts. Man kann grundsätzlich vereinbaren, was man will, solange es nicht beispielsweise sittenwidrig ist.

Benutzeravatar

» Kate110 » Beiträge: 485 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Der Vermieter muss dir das binnen 30 Tage auszahlen. Gründe die gegen eine Verrechnung mit der Miete sprechen:

- Du bekommst Sozialeistungen & ein Sozialleistungsträger übernimmt für dich die Miete. Diese haben dann natürlich einen Anspruch auf die Nebenkostenabrechnung.

Ansonsten könnt ihr es unter euch ausmachen ob er es auszahlt oder verrechnet. Aber ich denke auch, es ist bedeutend einfacher von der Abrechnung wenn er es einfach auszahlt & du die Miete normal weiter zahlst.
Vielleicht hat er diesbezüglich auch schon schlechte Erfahrungen machen dürfen? :-) Ist ja nicht jeder Mieter immer nett, ehrlich & versteht was von Finanzen.

» indahnet » Beiträge: 23 » Talkpoints: 8,06 »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^