Kinder sollen wegen Uneinigkeit der Eltern ins Heim
Herr Sch. ist seit vielen Jahren mit Frau Sch. verheiratet. In der Ehe gibt es zwei gemeinsame Kinder. Herr Sch. hat aus einer vorherigen Ehe bereits zwei Kinder, die nach der Trennung allerdings bei seiner Frau blieben. Daran hat Herr Sch. heute noch zu knabbern. Nun kriselt es allerdings auch in der jetzigen Ehe und Frau Sch. will die Scheidung.
Das Ehepaar Sch. hat ein Haus und ist verschuldet. Es wird noch gemeinsam an einem Kredit für das Haus abbezahlt, den keiner von Beiden alleine tragen kann. Alle anderen Verbindlichkeiten hat Frau Sch. versucht zu minimieren, bevor sie die Scheidung wollte.
Frau Sch. möchte nun gerne aus dem Kreditvertrag für das Haus raus und möchte mit den beiden gemeinsamen Kindern ausziehen. Sie möchte aber, dass die Kinder weiter einen Kontakt zum Vater haben und steht dem auch nicht im Wege. Das Haus könnte man mit Gewinn verkaufen. Frau Sch. selbst legt auf die materiellen Dinge keinen Wert, aber sie möchte eben gerne aus dem Kreditvertrag raus, damit sie nicht später mal dafür gerade stehen muss.
Herr Sch. möchte das Haus unbedingt behalten. Wenn er aber Unterhalt an Frau Sch. für die Kinder zahlen muss, kann er den Kredit nicht bedienen. Deshalb drängt er darauf, dass die Kinder bei ihm bleiben. Dafür würde er Frau Sch. eben auch eben einen finanzielle Anteil vom Haus monatlich zahlen. Was sich aber dann im Endeffekt mit dem Unterhalt, den Frau Sch. dann ihrem Mann für die Kinder zahlen müsste, aufheben würde. Weitere Vorschläge von Herrn Sch. wären, dass sie entweder das Wechselmodell nehmen und die Kinder abwechselnd bei Vater und Mutter leben oder das eben ein Kind bei ihm lebt und das andere Kind bei der Mutter.
Herr Sch. hat sich nie um die Kinder gekümmert. Das hat bisher alles Frau Sch. übernommen. Die Kinder hängen auch emotional mehr an der Mutter. Allerdings ist Frau Sch. eher der emotionale Typ, der gerade mit der Situation überfordert auch zum Heulen neigt. Herr Sch. ist sehr sachlich und zeigt nie Emotionen und kann alles sehr sachlich außen stehenden Personen erklären.
Momentan wohnt Frau Sch. noch mit im Haus, aber von Tisch und Bett getrennt. Herr Sch. hat seiner Noch-Frau angekündigt, wenn sie mit den Kindern ausziehen will, dann beantragt er eine einstweilige Verfügung. Wenn sie alleine auszieht, wird sie ihre Kinder wahrscheinlich so schnell nicht wieder sehen. Nun wurde versucht das Ganze gütlich und außergerichtlich zu klären.
Das Jugendamt meint nun, sie kann da nun nicht wirklich entscheiden, da die Argumente von beiden Seiten nachvollziehbar sind. Allerdings sieht man es als nicht gut für die Kinder an, wenn sie die Streitereien mitbekommen. Vor den Kindern wird zwar nicht gestritten, aber sie bekommen schon mit, dass sich die Eltern nicht einig werden. Das Jugendamt meint nun, wenn sich keine gemeinsame Lösung finden lassen würden, müssten die Kinder eben so lange im Heim untergebracht werden.
Kann das Jugendamt in einem solchen Fall wirklich die Unterbringung der Kinder in einem Heim in die Wege leiten? Wie läuft das Ganze dann ab? Können die Kinder, wenn sich die Eltern dann einig sind, einfach wieder zu dem Elternteil, bei dem die Kinder dann leben sollen?
Ich finde die Unterbringung im Heim total unsinnig. Beide Eltern sind doch fähig dazu, die Kinder zu versorgen. Eine Heimunterbringung ist doch nur notwendig, wenn die Kinder bei keinem der Elternteile gut aufgehoben sind. Aber sollte es wirklich so weit kommen, können die Kinder natürlich bei einer Einigung dann einfach zu dem Elternteil, bei dem sie leben sollen.
An Stelle von Frau Sch. würde ich einfach das tun, was jede Frau im Falle einer Trennung tut: mit den Kindern ausziehen. Alles weiter wird dann das Scheidungsverfahren und das Sorgerechtsverfahren klären. Dass Herr Sch. das Haus gerne behalten würde, ist ja schön und gut. Aber das ist kein Grund, um ihm das alleinige Sorgerecht zuzusprechen. Wenn er Unterhalt und Kredit nicht stemmen kann, wird er das Haus verkaufen müssen.
Ich finde es ziemlich heftig, dass hier der Kredit an den Aufenthalt der Kinder gekoppelt wird. Beides hat nichts miteinander zu tun. Die Kinder müssen dort hin, wo es ihnen am besten geht. Nicht zu dem Elternteil der dadurch finanzielle Vorteile genießt. Sicher ist es nicht einfach, wenn man noch gemeinsam einen Kredit abbezahlt. Aber das betrifft die Ehe und ob beide im Kreditvertrag stehen und wer das Haus gekauft hat und ob Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart wurde. Die Kinder sind eine andere Baustelle.
Das Jugendamt kann grundsätzlich eine sogenannte Inobhutnahme von Kinder oder Jugendlichen anstreben, wenn es das Kindeswohl gefährdet sieht. Eine Inobhutnahme kann die (eventuell vorübergehende) Unterbringung in einer Pflegefamilie oder in einem Heim sein. Sollten die Sorgeberechtigten (in diesem Fall die Eltern) damit allerdings nicht einverstanden sein, muss das Jugendamt eine Entscheidung des Familiengerichts darüber herbeiführen, wie weiter verfahren werden soll.
Voraussetzung für eine solche Inobhutnahme ist jedoch nach § 42 SGB VIII, dass eine sogenannte "dringende Gefahr" für das Wohl des Jugendlichen oder des Kindes vorliegt. Eine solche sogenannte Kindeswohlgefährdung ist wiederum gegeben, wenn das körperliche, geistige und/oder seelische Wohl des Kindes oder Jugendlichen schwer beeinträchtigt wird und dadurch andauernde oder vorübergehende Schädigungen in der Entwicklung entstehen oder zumindest die Gefahr für ihre Entstehung vorliegt. Mit anderen Worten: Es müssen innerhalb der Familie schon relativ gravierende Dinge vorfallen, damit das Jugendamt rechtmäßig von einer Kindeswohlgefährdung ausgehen und die Kinder woanders unterbringen kann.
Schließlich greift das Jugendamt mit einer solchen Maßnahme ja auch in das (Grund-) Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder gemäß Art. 6 Abs. 2 GG ein. Nach Deiner Schilderung kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Fremdunterbringung der Kinder im hier dargestellten Fall eine rechtmäßige Reaktion des Jugendamtes wäre. Eine Scheidung und damit verbundene Diskussionen oder Streits sind zwar nicht schön und beeinträchtigen die Kinder natürlich, aber doch nicht automatisch so stark, dass sie den Eltern weggenommen werden müssten - vor allem, wenn nicht vor den Kindern gestritten wird.
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