Was tun, wenn Vermieter illegale Vertragsgebühr kassiert?

vom 12.11.2013, 15:34 Uhr

Ich bin vor zwei Monaten umgezogen, und habe im Rahmen der Anmietung meiner neuen Wohnung wie üblich Provision, Kaution und Mietvertragsvergebührung (die Gebühr die ans Finanzamt zu entrichten ist) bezahlt. So weit so gut. Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags (wo der Vermieter nicht anwesend war) hat der Makler dann noch weitere 180€ Mietvertragsgebühr verlangt, die ich aus Überraschung bezahlt habe. Beleg hat er mir dafür keinen gegeben.

Nun, zwei Wochen später, weiß ich, dass das Kassieren dieser weiteren 180€ illegal war. Anzeigen kann ich das ganze jedoch nicht, weil mir der Beweis für das Bezahlen des Betrags fehlt.

Meint ihr mein Geld ist verloren? Oder kann ich versuchen, es vom Vermieter zurück zu fordern? Ich bin total verzweifelt!

» SoulMeetsDark » Beiträge: 27 » Talkpoints: 0,19 »



Was ist denn eine Mietvertragsvergebührung? Davon habe ich noch nie etwas gehört. Ich würde mich wegen der 180 Euro an den Vermieter wenden und ihm davon erzählen, damit dieser den Makler nicht mehr beauftragt.

Ansonsten hast du wahrscheinlich Pech gehabt und musst das als Lehrgeld abhaken. Vom Vermieter wirst du nichts bekommen, denn er hat ja damit nichts zu tun. Ich würde mich auch wahnsinnig ärgern und, falls du die Wohnung auf einem Portal gefunden hast, eine schlechte Kritik schreiben. Man könnte auch dem Finanzamt einen Tipp geben, damit der Makler hier zumindest Ärger bekommt. Man kann zwar nichts beweisen, aber das Finanzamt wird nachhaken.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Eine Mietvertragsvergebührung ist mir auch das erste Mal nun begegnet. Und wieso musst du eine solche Gebühr an das Finanzamt entrichten, wenn du eine Wohnung mietest? Die Sache mit dem Makler würde ich schnellstens deinem Vermieter sagen und ihn fragen, ob das mit seinem Wissen geschah. Wenn du das Geld nicht wieder bekommst (wovon ich ausgehe), würde ich den Bund der Makler informieren und auch im Internet eine schlechte Bewertung abgeben.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



anlupa hat geschrieben:Was ist denn eine Mietvertragsvergebührung?

Sowas ist bei uns in Deutschland nicht üblich, wohl aber in Österreich, wo die Threaderstellerin herkommt. Eine Mietvertragsvergebührung wird dort fällig bei schriftliche Mietverträge und aber auch deren Verlängerung. In Österreich ist der Vermieter verpflichtet eine solche Gebühr zu berechnen und an das Finanzamt weiterzuleiten. Häufig erledigen die Makler diese Angelegenheit für die Mieter. Die Gebühr ist bei befristeten und unbefristeten Mietverträgen unterschiedlich. Sie beträgt bei unbefristeten Mietverträgen ein Prozent des 3fachen Jahresbruttomietzinses. Bei befristeten Mietverträgen bin ich mir grade nicht sicher, wird aber google sicher weiterhelfen.

Benutzeravatar

» Schleiereule » Beiträge: 827 » Talkpoints: 3,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Diese Mietvertragsvergebührung kommt mir auch neu in diesem Kontext vor. In Deutschland habe ich davon bisher noch nichts gehört. Schleiereule hat mir dann aber auf die Sprünge geholfen und ich bin dankbar dafür, dass es solche netten User gibt. Nun zum eigentlichen Thema: Koscher kommt mir das Ganze auch vor. Ich hätte wahrscheinlich darauf bestanden, dass ich eine Quittung dafür erhalten möchte.

Dabei hätte ich auch nicht locker gelassen. Da dies nun zu spät ist, glaube ich nicht, dass man dies nun rechtlich gesehen in Form einer Anzeige einer Straftat durchsetzen kann. Wie will man es denn beweisen, solange man keinen Zeugen hat, der dies beweisen kann. Wenn du also keinen Zeugen hast, scheint für mich der Fall klar zu sein. Dein Geld wirst du nämlich nicht wiedersehen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Um ehrlich zu sein hätte ich das Geld von Anfang an nicht bezahlt und wenn, dann hätte ich darauf geachtet, dass ich eine Quittung erhalten hätte, um die Zahlung später einmal nachweisen zu können. Theoretisch hätte der Vermieter ja jederzeit wieder an mich herantreten und das Geld doppelt und dreifach verlangen können.

Natürlich wäre eine Anzeige ohne Beweis schwachsinnig, da dann lediglich Aussage gegen Aussage stehen würde und Du damit gewiss den Hass Deines Vermieters gegen Dich hättest, was mit Sicherheit in Streit oder gar einer Kündigung ausarten würde. Das Geld ist wohl oder übel verloren.

Allerdings wäre ich fortan sehr vorsichtig, da der Vermieter Unrechtes Geld verlangt hat wird er das wohl auch in anderen Fällen machen wollen. Von Seriosität zeugt das Ganze auf jeden Fall nicht.

Ich weiß ja nicht was Dein Vermieter für ein Mensch ist und ob man mit ihm reden kann, wenn ja, dann solltest Du das Problem eventuell mal persönlich ansprechen, vielleicht ist es auch nur ein Versehen und Du erhältst Dein Geld zurück.

Benutzeravatar

» Ringwraith » Beiträge: 544 » Talkpoints: 1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ringwraith hat geschrieben:Allerdings wäre ich fortan sehr vorsichtig, da der Vermieter Unrechtes Geld verlangt hat wird er das wohl auch in anderen Fällen machen wollen. Von Seriosität zeugt das Ganze auf jeden Fall nicht.

Das Geld hat nicht der Vermieter, sondern der Makler verlangt. Die TE schreibt oben, dass er Makler das Ganze abgewickelt hat und dieser die 180 Euro von ihr verlangt hat. Sie überlegt lediglich, ob sie das Geld vom Vermieter wiederholen kann bzw ob der dort etwas unternehmen kann. Wie schon in meinem Betrag geschrieben, wird die Mietvertragsvergebührung bei Maklerbeauftragung meist gleich durch den Makler an das Finanzamt abgeführt, weswegen auch der Makler und nicht der Vermieter diese Gebühr erhebt. Der Freund meiner Mutter ist Österreicher, daher kenne ich mich damit ein wenig aus.

Benutzeravatar

» Schleiereule » Beiträge: 827 » Talkpoints: 3,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge



@ SoulMeetsDark: Doch, natürlich kannst Du das ganze auch ohne Beleg anzeigen! Eine Zeugenaussage ist auch ein Beweismittel im Strafprozess, das ist in Österreich nicht anders als in Deutschland. Klar, eine Quittung ist ein eindeutigeres und "stärkeres" Beweismittel als eine Zeugenaussage, Deine Aussage ist aber dennoch nicht wertlos. Ich würde Dir sogar empfehlen, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Und zwar aus zwei Gründen:

Erstens ist es meiner Meinung nach seelisch immer besonders schlimm, wenn man ungerecht behandelt oder sogar Opfer eines Verbrechens oder Vergehens geworden ist, dies einfach so hinnehmen zu müssen. Du kannst zwar nicht erreichen, dass der unseriöse Makler verurteilt wird - darüber muss eventuell ein Gericht entscheiden, falls es zu einem Strafverfahren kommen sollte. Aber Du kannst für Dich und Deine Rechte einstehen und diesem Makler zumindest Unannehmlichkeiten bereiten.

Das ist auch schon mein zweiter Grund, warum ich Dir zur Anzeige rate: Wenn jetzt gar nichts passiert, lacht dieser Mensch sich doch ins Fäustchen, dass er so einfach damit durchgekommen ist. Wenn er hingegen von der Polizei oder Staatsanwaltschaft auch bloß zur Aussage vorgeladen wird, ist das für ihn zumindest unangenehm und er merkt: Es passiert etwas, diese Frau, die ich über's Ohr gehauen habe hat sich gewehrt und das nicht einfach so hingenommen. Selbst, wenn er dann nicht verurteilt werden sollte, halte ich das dennoch für ein wichtiges Signal Deinerseits.

Vom Vermieter wirst Du das Geld nicht zurückfordern können, nur von dem Makler selbst, was ich Dir auch empfehlen würde! Einfach mal Lärm schlagen und ihm mitteilen, dass Du Deine Rechte (mittlerweile) kennst und Dir so etwas nicht einfach gefallen lässt!

Benutzeravatar

» Kate110 » Beiträge: 485 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^
cron