Schützt eine Verpartnerung auch vor eventueller Abschiebung?

vom 09.11.2013, 22:22 Uhr

Nehmen wir mal an, dass A aus dem Ausland kommt und mit dem deutschen B eine Verpartnerung aus Liebe eingehen möchte. Es wäre also keine Scheinverpartnerung. Die beiden lieben sich wirklich und A möchte gerne in Deutschland bei B bleiben und B möchte A nicht mehr gehen lassen. Bei einer Ehe ist es ja so, dass bei einer Ehe aus Liebe auch keine Abschiebung droht. Aber wie ist es bei einer Verpartnerung zwei gleichgeschlechtlichen Menschen? Ist das dann wie eine Ehe oder ist es dann anders, weil man keine Familie gründen will, sondern nur eine Verpartnerung?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft dürfen auch nicht abgeschoben werden. Es ist zwar keine Ehe, aber seit 2011 sehr viel mehr einer Ehe gleichgestellt als früher.

Natürlich gilt auch hier, dass eine Scheinpartnerschaft für ungültig erklärt werden kann und der ausländische Partner in einem solchen Fall abgeschoben wird. Ich denke aber, dass eine solche Partnerschaft fast immer nicht nur Schein ist, weil es in vielen Ländern immer noch nicht so ist, dass man sich ohne Problem als Homosexueller outen kann.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wie anlupa schon schrieb, eine eingetragene Lebenspartnerschaft schützt ebenso wie eine Ehe vor der Abschiebung. Eine frühere Freundin von mir hat ihre Liebste auch geheiratet, damit diese in Deutschland bleiben konnte. Dabei war diese Freundin von mir eigentlich überhaupt nicht scharf auf eine solche "lebenslange Bindung", da sie eher ein Freigeist war. Ich fand es damals moralisch ziemlich groß von ihr, dass sie die Lebenspartnerschaft entgegen ihrer eigentlichen Überzeugung aus Liebe zu ihrer Freundin eingegangen ist.

MissMarple hat geschrieben:Ist das dann wie eine Ehe oder ist es dann anders, weil man keine Familie gründen will, sondern nur eine Verpartnerung?

Diese Aussage würde ich so nicht unterschreiben wollen - es sei denn, man versteht unter "Familie" ausschließlich Mann plus Frau und deren gemeinsame, leibliche Kinder. Aber dann wäre eine Patchwork-"familie" ja auch schon keine Familie in diesem Sinne mehr, ebenso wenig ein heterosexuelles Paar mit adoptierten Kindern.

Viele gleichgeschlechtliche Paare haben doch den großen Wunsch, Kinder zu adoptieren und ich hoffe und glaube, dass es auch nicht mehr lange dauern wird, bis das gesetzlich möglich sein wird. Für lesbische Paare ist es ja heute schon kaum ein Problem und gar nicht so seltene Realität, dass die eine Partnerin ein Kind bekommt und die andere es dann adoptiert, so dass beide auch im rechtlichen Sinne Eltern sind. Von daher würde ich sagen, auch wer sich "nur" verpartnert, gründet damit eine Familie oder kann zumindest zukünftig eine gründen (wollen).

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» Kate110 » Beiträge: 485 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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