Kann das Gericht gemeinsame Therapie anordnen?
Frau S. und ihr Ex-Mann Herr S. haben zwei gemeinsame Kinder. Sie sind schon länger geschieden, aber sie streiten noch immer um das Umgangsrecht des Vaters. Der Vater hatte am Anfang regelmäßigen Umgang gehabt und hat den auch wahrgenommen. Nun trank aber Herr S. immer sehr viel Alkohol und es kam immer wieder zu Vorkommnissen, wenn die Kinder bei ihm waren. So hat er den Kindern Schnaps gegeben, wenn diese nicht einschlafen wollten. Hat illegale Waffen, mit denen er die Mutter erschießen will. So erzählte er es zumindest den Kindern, denen er die Waffen in die Hand drückt. Einmal hat er sich im Vollrausch auch über die schlafenden Kinder erbrochen. Aus diesen Gründen wurde der Umgang ausgesetzt.
Nun ist der Vater nun natürlich sauer, dass er seine Kinder nicht mehr sehen darf. Er sieht die Probleme auch nicht wirklich. Angeblich ist er nun trocken und trinkt keinen Alkohol mehr und versucht nun das Umgangsrecht wieder einzuklagen.
Der Richter hat nun angeordnet, dass der Vater mit den Kindern eine gemeinsame Therapie machen muss, damit sich die Kinder wieder annähern können. Die Kinder haben Angst vorm Vater und haben mehrfach bekundet, dass sie den Vater nicht mehr sehen wollen. Frau S. befürchtet, dass diese Therapie die Kinder noch mehr aus dem Gleichgewicht bringt.
Kann ein Richter eine gemeinsame Therapie anordnen? Wie kann die Mutter den Kindern erklären, dass eine solche Therapie wichtig und sinnvoll ist? Wie kann sie den Kindern die Ängste vorm Vater nehmen?
Solange die Kinder noch keine 12 Jahre alt sind, können sie bekunden was sie wollen. Man wird über ihren Kopf hinweg entscheiden. Manchmal legt man ihnen Aussagen auch so in den Mund, dass am Ende etwas anderes herauskommt, wie wirklich gesagt wurde. Da wird dann so lange die Frage immer wieder anders gestellt, bis man die Antwort hat, die man hören will.
Also kann auch die Mutter vor erst gar nichts gegen die angeordnete Therapie machen, außer dass sie den Kindern gut zuredet. Immerhin sind sie ja nicht allein mit Vater. Sollten sich die Kinder aber nachweislich verändern, so dass es eben nicht mehr nur der Mutter auffällt oder gar die schulischen Leistungen nachlassen. Dann hätte man Argumente, die man auch bei Gericht ernst nehmen muss. Auch wenn es einen Spießrutenlauf zur Psychologen bedeutet.
Und je nach Wohnort sind diese Termine dann auch weiter weg, so dass eben auch sehr viel Zeit und vor allem Fahrtkosten investiert werden müssen. Ob es dann aber auch für die Kinder gut ist, wenn man sie dann zum Psychologen schleppt, ist auch eine Sache, die man sich vorher überlegen muss.
Hast du eine Quelle für das Urteil? Ich kann nicht glauben, dass man die Kinder richterlich zu einer Therapie zwingen kann. Auch Erwachsene, die nicht straffällig sind, kann man nicht zu einer Therapie zwingen. Man kann sie zur Voraussetzung machen, wenn diese Erwachsenen irgendetwas wollen. Man kann sie aber nicht dazu "verurteilen". Die Kinder wollen ja in diesem Fall nichts, sondern der Vater.
@anlupa: Eine solche Therapie nennt man oft auch begleitenden Umgang. Den kann ein Gericht anordnen, wenn ein Elternteil den Umgang einklagt. Je nach den Möglichkeiten vor Ort übernehmen das Einrichtungen wie die Diakonie. Aber auch ein Mentor kann vom Gericht bestimmt werden, der dann Gespräche mit allen Beteiligten - dann auch mit der Mutter - führt, um eine Annäherung zwischen Kindern und Vater zu fördern.
Was sind denn das für Umstände? Ich finde das schon ganz schön heftig und denke, dass eine Therapie zwar gemacht werden muss, aber der Vater auch erst mal Einsicht zeigen muss, sonst hat es doch keinen Sinn. Das Gericht kann auf jeden Fall entscheiden, dass eine gemeinsame Therapie stattfinden muss, aber in der Therapie wird man die Kinder auch nicht zwingen mit dem Vater wieder aus zu kommen, sondern es wird vielleicht eher ein gemeinsames Auskommen angestrebt. Wenn dann nun klar wird, dass der Vater gelogen hat, wird man schnell auch einen Schritt zurückgehen und das dem Richter mitteilen. Die Kinder sind schützenswert und das wird auch der Therapeut nicht anders sehen. Man muss ihm Vertrauen. Das Gericht kann das aber entscheiden.
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