Unentgeltliche Aufräumarbeiten
Herr A. arbeitet in einem kleinen Betrieb als Dachdecker. Um den Betrieb herum sind Grünflächen. Der Arbeitgeber möchte gerne, dass die Grünflächen gepflegt aussehen, damit die Kunden einen guten Eindruck von dem Betrieb haben. Nun möchte er, dass sich alle Angestellten regelmäßig treffen, um die Grünflächen zu reinigen und ordentlich zu halten. Er selbst würde dabei auch mithelfen. Allerdings möchte er diese Tätigkeit nicht bezahlen.
Ist das zulässig? Es geht um ein paar Stunden im Monat, die aber zusätzlich und ohne Bezahlung gemacht werden sollen und an sich mit dem eigentlichen Beruf nichts mehr zu tun haben.
Die Arbeiter werden für einen bestimmten Beruf eingestellt und in diesem Fall nicht als Gärtner. Der Chef möchte sicher Geld sparen, damit er keinen Gärtner einstellt oder beauftragt. Ich würde diese Arbeiten nicht erledigen, denn dafür werde ich nicht bezahlt. Auch wenn er dafür Geld geben würde, würde ich es nicht machen, denn ich würde ja dann nicht mehr in meinem eigentlichen Beruf arbeiten.
Dieser Person sollte eine vernünftige Gartenfirma vorgestellt werden, damit diese es erledigen. Wer sich in diesem Fall weigert die Grünflächen zu pflegen, der hat nichts zu befürchten. Es würde keine Abmahnung oder Kündigung wirksam sein.
Ich denke nicht, dass das zulässig ist. Immerhin wurden die Arbeiter ja als Dachdecker eingestellt und im Arbeitsvertrag steht ja nichts von Gartenarbeit. Es ist etwas anderes seinen Arbeitsplatz zu säubern, aber das ist hier ja nicht der Fall. Der Arbeiter muss am Dach arbeiten und nicht am Boden. Zudem muss die Arbeit auch bezahlt werden und gerade bei der ganzen Grünfläche kann ja auch mal etwas passieren und dann weiß ich nicht, wie das rechtlich aussieht.
Wo lest Ihr denn heraus, dass der Arbeitgeber nicht auch das Erscheinungsbild mit zu den Tätigkeiten des Dachdeckers zählt? Man kann durchaus von seinen Mitarbeitern verlangen, ein sauberes Arbeitsumfeld zu haben, aber ich muss zugeben, dass die Pflege der Grünfläche eher eine Tätigkeit eines Gärtners oder einem Hausmeister zuzuordnen sind. Hat der Dachdecker als Arbeitnehmer jedoch einen anderen Arbeitsvertrag, in dem vermerkt ist, dass auch eben andere, berufsfremde Aufgaben zu erledigen sind, kann durchaus auch auf die Erledigung bestanden werden.
Für kostenlos sollte eigentlich nicht gearbeitet werden, man sollte schon die Möglichkeit haben, die Stunden zusätzlich vergütet zu bekommen oder aber später einen Freizeitausgleich zu erhalten. Bei Bedarf kann der Chef aber selbst Hand anlegen und in seiner Freizeit dort arbeiten. Sicherlich wird niemand dies so direkt zum Chef sagen, aber denkbar ist es schon.
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