WG-Rauswurf wegen Unachtsamkeit möglich?

vom 31.12.2012, 17:23 Uhr

A wohnt in einer Vierer-WG unter anderem mit B zusammen. B hat sich nun in letzter Zeit einige "Versehen" geleistet, die vor allem A sehr stören. Mal ein nicht ganz abgedrehter Wasserhahn, mal ist es die Haustür, die nicht abgeschlossen wurde und zuletzt war das Bügeleisen allein in der Wohnung über mehrere Stunden eingeschaltet! B ist der Meinung, dass jeder mal etwas vergessen kann und es mit einer Entschuldigung getan ist.

A hat jedoch mittlerweile Angst, dass irgendwann die Wohnung brennt, unter Wasser steht oder ähnliches passiert, weil B es einfach nicht schafft, auf einige Dinge zu achten. A wäre es deshalb mittlerweile am liebsten, wenn B ausziehen würde. B sieht dazu jedoch keine Veranlassung. Die anderen beiden halten sich eher zurück, einer ist kaum dort, da er nur seinen Zweitwohnsitz hat und die Vierte im Bunde möchte keinen Stress und gibt sich damit zufrieden, dass bisher ja nichts passiert ist.

Es haben alle Mitbewohner einen Untermietvertrag, sind also quasi gleichberechtigt. Kann A in dieser Situation verlangen, dass B auszieht? Oder muss er sich damit abfinden, bzw. selbst ggf. ausziehen? Wobei das eigentlich keine Option darstellt aus verschiedenen Gründen.

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» Trisa » Beiträge: 3317 » Talkpoints: 36,86 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn alle Bewohner der Wohnung einen Untermietvertrag haben und damit rechtlich gesehen gleichgestellt sind, kann eigentlich niemand vom anderen verlangen, dass er auszieht. Will A den Mitbewohner B aus triftigen Gründen nicht mehr bei sich wohnen haben, den anderen beiden ist es aber eigentlich egal, dann dürfte A gezwungen sein, auszuziehen.

Würden die anderen beiden WG - Partner ins gleiche Horn stoßen und ebenfalls den Auszug verlangen, dann würde wahrscheinlich der Druck auf B rein sozial gesehen so groß, dass B sich vielleicht doch nach einer anderen Wohngelegenheit umsehen würde. Aber auch ein Aussitzenwollen seitens B wäre möglich, da rein rechtlich gesehen jeder dasselbe Wohnrecht hat und ich nicht glaube, dass jemand vom anderen den Auszug verlangen kann.

Ich vermute mal, dass lediglich der Wohnungseigentümer, sprich der Vermieter, das Recht hätte, einen Bewohner vor die Tür zu setzen. Dazu müsste er von den Vorkommnissen in der WG wissen, und damit müsste er wiederum von einem Bewohner in Kenntnis gesetzt werden, doch wer zieht sich den Schuh an und informiert? Kein feiner Zug.

Am besten würden sich alle Bewohner mal an einen Tisch setzen und die Sache besprechen. Die anderen beiden, die sich quasi raushalten, müssten ihre ehrliche Meinung sagen und A sollte ganz klar seine Befürchtungen äußern. Mir wäre das auch zu gefährlich. Innerhalb der Gesprächsrunde müsste dann eigentlich ein Konsens gefunden werden.

» Thaddäus » Beiträge: 1011 » Talkpoints: 22,78 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wenn alle Parteien praktisch gleiche Verträge haben - bzw. untereinander gar kein Vertragsverhältnis besteht, dann kann keiner den Dritten "rausschmeißen". Das obliegt einzig und allein dem Vermieter! Und auch der könnte nicht ohne weiteres wegen solcher "Versehen" das Mietverhältnis kündigen. Wobei natürlich bei Untermietverträgen noch mal ein anderes Kündigungsrecht (vereinfacht für den Vermieter) greifen würde. Allerdings ist es schon so, dass der Vermieter hier ein Problem haben könnte, wenn dann das Zimmer über längere Zeit leer stehen würde. Ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter die Zimmer nicht zum Spaß vermietet, sondern hier schon auch auf die Einnahmen angewiesen ist. Jetzt also einen Mieter raus zu werfen, der sonst seine Miete pünktlich zahlt, ist nicht wirklich einfach. Zumal er nicht weiß, wer denn dann als nächstes einziehen würde und ob der auch entsprechend zuverlässig ist, was die Mietzahlung angeht.

Ich finde aber, dass das Ursprungsproblem tatsächlich regelmäßig angesprochen werden kann und der Problemverursacher hier einfach von allen anderen regelmäßig an die entsprechende Achtsamkeit erinnert werden kann. Hier gleich von einem Rauswurf zu sprechen (auch wenn die Sorgen nachvollziehbar sind) kommt mir schon heftig vor und ich kann mir dies nur dadurch erklären, dass im Verhältnis zwischen A und B auch sonst gewisse Spannungen vorherrschen bzw. die beiden nicht in Freundschaft verbunden sind. Und das bringt eben das Problem auf eine andere Ebene, auf der es gar nicht mehr um die sachlichen Probleme geht!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Da wird A wohl nichts machen können. Natürlich kann immer mal etwas passieren und es würde mich auch stören, wenn das meinem Mitbewohner immer wieder passiert, aber B hat den selben Vertrag wie A und kann daher nicht einfach von A vor die Tür gesetzt werden. Das geht so (leider) nicht.

An der Stelle von A würde ich noch mal mit den anderen Mitbewohnern reden und gemeinsam eine Lösung finden. Wenn die anderen Beiden immer noch derselben Meinung sind, könnte A ausziehen, aber B wird wohl in der Wohnung bleiben können.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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