Geschlossene Unterbringung mit Pflegestufe null finanzieren

vom 05.11.2013, 13:20 Uhr

Der Vater meines Freundes ist ja bereits in einer geschlossenen Einrichtung. Nun hatte er aber eigentlich Pflegestufe 1, doch dieses wurde jetzt auf 0 geändert. Nach wie vor existiert aber der Beschluss zu einer geschlossenen Einrichtung. Mit Pflegestufe 1 war es finanziell jedoch schon nicht ganz zu wuchten. Doch jetzt fällt ja fast das gesamte Pflegegeld weg und wir wissen nicht genau was man wie und wo beantragen kann. Sicherlich sind auch einige der Kinder unterhaltspflichtig. Doch so ohne je damit zu tun gehabt zu haben wissen wir nicht genau, wer denn nun für die Restsumme einspringen muss.

Welche Ämter kann man am ehesten abgeben? Greift hier die Sozialhilfe? Oder wird eher durch fehlende Finanzierung der Beschluss des Amtsgerichtes aufgehoben? Noch hat der Papa Geld auf dem Konto und das muss ja eh erst verbraucht werden, aber wir wollen ja vorbereitet sein, sobald das aufgebraucht ist.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hat denn der Vater von deinem Freund irgendein Einkommen? Wenn Einkommen vorhanden ist und das unter dem derzeitigen Arbeitslosengeld 2 Satz liegt, stehen ihm ergänzende Leistungen zu. Ich tippe mal stark auf Leistungen nach SGB 12. Und wenn er kein Einkommen hat, müsste man wohl Rente beantragen und dann eventuell halt auch ergänzende Leistungen.

Auf alle Fälle solltet ihr euch an den Sozialdienst wenden. Einen Sozialdienst hat jede Einrichtung dieser Art. Die können an sich weiter helfen. Wobei ich mich frage, warum die Krankenkasse das nicht bezahlt, da die Unterbringung ja aus gesundheitlichen Gründen erfolgt und noch dazu nicht freiwillig.

Was noch wichtig wäre, beantragt eine GEZ-Befreiung. Wenn ich mich nicht ganz irre, müssen Bewohner einer Einrichtung keine GEZ-Gebühren bezahlen. Bevor da nun irgendjemand auf die Idee kommt den Vater deines Freundes anzuschreiben und die GEZ-Gebühren einzutreiben.

Wenn ich mich recht erinnere, hat der Vater deines Freundes psychische Probleme. Das macht in Hessen der Landeswohlfahrtverband. Der trägt da auch irgendwelche Kosten. Wie das aber genau abläuft bei einer geschlossenen Unterbringung weiß ich nicht. Da wird aber auf alle Fälle auch das Einkommen als Grundlage genommen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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