Gibt es eine Kulanzregelung beim überschreiten der Parkzeit?

vom 02.11.2013, 14:10 Uhr

A ist letzte Woche beim Arzt gewesen und der Parkplatz vor dem Arzt ist ein öffentlicher Parkplatz bei dem man Parkscheine ziehen muss. A hat den höchsten Parkschein gezogen, der möglich war. Als sie vom Arzt kam, hatte schrieb gerade die Politesse ein Knöllchen und war dann weg, als sie zu ihrem Auto kam. Sie schaute direkt auf die Uhr und sie hat die Parkzeit um 5 Minuten überschritten.

Sicher kann man jetzt sagen, dass überschritten nun mal überschritten ist. Aber wenn man zu schnell fährt, dann ist es ja auch so, dass es eine Kulanzregelung gibt. Gibt es beim überschreiten der Parkzeit eigentlich im Normalfall auch eine Kulanzregelung? Könnte Frau A gegen ein Knöllchen angehen und würde sie Erfolg haben können, weil es wirklich nur 5 Minuten waren? Aber wie lässt sich nachweisen, dass es wirklich nur 5 Minuten waren. Die Politesse, die sie von weitem gesehen hat war dann ja auch weg und die schrieb das Knöllchen ja schon direkt nach Ablauf der Parkzeit.

Benutzeravatar

» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



In der Stadt in der ich wohne, ist es üblich, dass es eine Toleranz-Zeit von zehn Minuten gibt. Parke jedoch beruflich des öfteren auf diesen Parkplätzen und löse dabei einen Parkschein, dabei ist mir schon des öfteren aufgefallen, dass diese Kontrolleure teils wirklich sehr unterschiedlich handeln und diese eventuell auch selbst nicht mal wissen, was sie nun tolerieren müssen und was nicht.

Hatte auch selbst mal so einen Fall wie von dir beschrieben. Habe damals beim Parkschein-Service meiner Stadt angerufen und mich erkundigt. Dabei wurde mir gesagt, dass es eben eine Toleranz-Zeit, wie oben schon beschrieben, von zehn Minuten gibt. Habe damals sogar das Geld zurück erhalten. (Jedoch war dies kein einfaches Unterfangen, welches mich auch sehr viel zeit kostete) Nachweisen konnte ich dies damals soweit ich mich noch erinnere mittels Parkschein, auf welchem Ausstellungszeit und Enduhrzeit gedruckt ist, sowie dem Strafzettel, auf welchem dann die Uhrzeit des Erstellungszeitpunkts steht. Das tolle war bei der Parkschein-Service-Hotline, dass es dort auch eine extra Durchwahl für die Beschwerde über Mitarbeiter gab.

Jedoch sind diese ganzen Regelungen, soweit mir bekannt von Stadt zu Stadt unterschiedlich. aber irgendeine Toleranz-Zeit muss es doch fast geben, alleine schon weil alle Uhren ein paar Minuten Unterschied haben. Sonst müsste man doch beim Ausdrucken eines jeden Parkscheines seine Uhr mit der des Parkscheinautomaten vergleichen und gegebenenfalls nachstellen.

Benutzeravatar

» User92 » Beiträge: 936 » Talkpoints: 2,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich würde auf jeden Fall versuchen, mich dagegen zu wehren. Die Zeit steht ja auf dem Strafzettel drauf. Wenn du die Höchstzeit gebucht hast und es zusätzlich nicht in deiner Schuld lag (obwohl das natürlich objektiv keine Rolle spielt, aber vielleicht subjektiv), sollte hier durchaus Kulanz angewendet werden. Kulanz heißt ja gerade, dass man nicht muss, aber kann.

Übrigens ist die Zeitzugabe bei der Tempoüberschreitung keine Kulanzregelung, sondern eine Toleranzregelung. Das ist ein Unterschied. Die Regelung besteht deshalb, weil der Tacho die Geschwindigkeit unter Umständen nicht genau anzeigt. Das hat also technische Gründe. Die Uhrzeit dagegen ist beim Parken objektiv. Auch wenn die Uhr des Parkers falsch geht, ist die Dauer des Parkens doch dieselbe. Aber in diesem Fall hat man, glaube ich, gute Chancen, dass der Strafzettel zurückgenommen wird. Kostet allerdings Zeit und Nerven.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Sicher gibt es eine "Kulanzregelung" bei der ein oder anderen Politesse oder bei der ein oder anderen Person die für die "Parkraumüberwachung" zuständig ist. Eben nämlich deren Kulanz! Die ist aber nicht einklagbar oder als Gesetz fixiert. Wäre auch eher "dämlich" fest vorzugeben, dass Parkzeiten um 5 oder 10 Minuten überzogen werden dürfen. Dann würde es doch eher Sinn machen, diese Zeiten auf dem Parkschein gleich zu vermerken - was wieder zu einer harten Grenze führt und man wieder über Kulanz reden könnte.

Die Parkzeit ist ja gegeben und objektiv nachzumessen. Wenn die Zeit abgelaufen ist, ist diese eben abgelaufen und die Konsequenzen sind zu tragen. Das jetzt wirklich nach 5 Minuten dieser Umstand auffällt, ist natürlich ärgerlich und hat viel mit Pech zu tun. Wäre die Kontrolle nur 10 Minuten vorher gewesen oder nur 7 Minuten später, wäre nichts passiert.

Hiergegen wirklich vorgehen zu wollen, ist natürlich "mutig". Ich wüsste nicht, was man zu seiner "Verteidigung" anbringen sollte und wie man dahingehend argumentieren sollte, wie die Politesse ihre Arbeit machen solle. Denn wenn die sieht, dass hier die Zeit 5 Minuten "drüber" ist - was ist dann die Reaktion? Ignorieren? Was aber, wenn der Fahrer dann in 30 Minuten immer noch nicht auftaucht? Soll die Politesse wegen des einen Wagens noch mal zurück kommen? Und welche Zeit ist angemessen, die Überschreitung nicht mehr zu tolerieren? Sind es dann 12 Minuten oder weniger?

Für die Behörde dürfte es übrigens einiges an Aufwand bedeuten, so einen erfassten Verstoß gegen die Parkzeitregelung wieder zu löschen. Hier besteht immer der Verdacht, dass der ein oder andere Bürger "gleicher" behandelt wird. Ich würde mir da eher keine Hoffnung machen und - noch mal - könnte auch nicht plausibel darlegen, wieso ausgerechnet ich hier von der Regelung ausgenommen werden sollte.

Was Geschwindigkeiten angeht, gibt es übrigens auch keine "Kulanzen". Viel mehr fest vorgeschriebene Toleranzen bzgl. des Messwerts. Der Zeitmesser beim Parken dürfte aber genau genug sein, so dass auf solche Toleranzen verzichtet werden kann.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^