Sonderkündigungsrecht bei Erwerbsunfähigkeit
Herr A. hat sein Hobby zum Beruf gemacht und hat nun einen kleinen Laden, in dem er Musikinstrumente repariert. Er verdient nicht viel, kann davon aber die Miete für den Laden und sonstige Unkosten bezahlen und es bleibt noch ein wenig für das Privatleben übrig. So hat Herr A. eben auch noch eine kleine, aber günstige Wohnung, in der er lebt.
Mit der Vermieter der Gewerbefläche hat Herr A. schon seit zwanzig Jahren einen Mietvertrag. Durch den langen Mietvertrag hat Herr A. eine lange Kündigungsfrist. Nun hat Herr A. einen Unfall. Erst liegt er wochenlang im Krankenhaus. Die Kosten für seinen Betrieb laufen weiter. Es wird aber irgendwann klar, dass Herr A. nicht mehr wird arbeiten können. Er wird als erwerbsunfähig eingestuft und es wird ihm geraten, doch einen Rentenantrag zu stellen. Was Herr A. auch macht. Der Rentenantrag wird bewilligt, als Herr A. sich noch in der langwierigen ärztlichen Behandlung befindet.
Als Herr A. endlich aus allen stationären ärztlichen Behandlungen entlassen wird, versucht er mit Hilfe eines Freundes den Laden zu räumen. Außerdem will er den Mietvertrag kündigen. Denn momentan fallen ja nur Unkosten an und er hat keinen Verdienst aus seiner Selbstständigkeit. Auch als Nebenjob kann Herr A. diese Tätigkeit nicht mehr ausüben.
Herr A. würde nun gerne kündigen. Er spricht seinen Vermieter an und meint, ob er nicht ein Sonderkündigungsrecht habe, weil er ja nun erwerbsunfähig sei. Sein Vermieter besteht aber auf Einhaltung des Vertrags bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Besteht für Herrn A. die Möglichkeit ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen? Wie sollte Herr A. im genannten Fall am sinnvollsten vorgehen?
Ich denke nicht das der Vermieter für den Unfall des Hr. A gerade stehen muss und wird schon auf die Einhaltung des Mietvertrags bestehen können. Die Erwerbsunfähigkeit hat mit dem Mietverhältnis selbst ja nichts zu tun! Hier wird er auf die Kulanz des Vermieters hoffen müssen. Letztlich hat der ja auch kein wirkliches Interesse daran, bis zum Ende zu warten und erst danach nach einem Nachmieter zu suchen. Ein Kompromiss könnte ja sein, dass A den Laden räumt und übergibt und der Vermieter einen Nachmieter sucht - sobald der gefunden ist, wird der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und A natürlich aufgehoben.
Allerdings glaube ich zu wissen, dass es gerade bei Gewerbeimmobilien sowieso recht kurze Kündigungsfristen gibt bzw. geben kann, weil die frei verhandelbar sind. Dazu muss A nur im Mietvertrag schauen. Im schlimmsten Fall wären das dann 6 Monate. Aber so was kann im Gespräch am besten geklärt werden. Stellt sich der Vermieter nur stur, kann der Mieter ja die Miete zunächst einbehalten, um hier Druck aufzubauen. Wenn keine Finanzmittel da sind, könnte sich A auch auf eine Klage einstellen, was aber auch nicht im Interesse der Vermieters sein kann.
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