Muss der Vermieter eigenen Gaszähler erlauben?

vom 04.11.2013, 11:54 Uhr

Herr Sch. wohnt in einer Wohnung, in der der Gasverbrauch über den Vermieter abgerechnet wird. Ähnlich wie es hier Gasanbieter wechseln, wenn man Gaspreis als Warmmiete zahlt beschrieben wurde.

Herrn Sch. gefällt aber nicht, dass die Abrechnung jedes Jahr so hoch ist. Deshalb würde er gerne über einen anderen Anbieter, der günstiger ist, Gas beziehen. Der Vermieter möchte aber den Gasversorger nicht wechseln. Dort ist er schon immer und was anderes will der Vermieter nicht.

Herr Sch. würde nun gerne einen eigenen Gaszähler bekommen und möchte deshalb direkt mit dem Gasversorger abrechnen. Was muss Herr Sch. dafür machen? Muss der Vermieter erlauben, dass für die Wohnung von Herrn Sch. ein extra Gaszähler installiert wird? Muss der Vermieter erlauben, dass Herr Sch. nun seine Abrechnung von einem anderen Anbieter bekommt? Oder kann der Vermieter das generell verbieten?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Wie ich schon geschrieben und nun auch noch einmal recherchiert habe, können die Gasanbieter nur mit dem Hauseigentümer einen Vertrag abschließen. Der Mieter kann also nichts anderes tun als mit dem Vermieter zu sprechen und ihn auf günstigere Angebote aufmerksam machen. Als Mieter kann man niemals Vertragspartner eines Gasanbieters werden.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 04.11.2013, 12:47, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Ich selbst zahle mein Gas an den Gasversorger. Somit kann ich ja auch den Gasanbieter wechseln. Allerdings habe ich einen eigenen Gaszähler, der mit zur Mietsache gehört. Nur wenn der Vermieter der Kunde des Gasversorgers ist, kann man den Gasanbieter nicht wechseln. Wenn man selbst aber Kunde ist, dann geht das.

Deshalb war ja meine Frage, wenn man einen eigenen Gaszähler bekommen könnte, kann man ja den Gasversorger wechseln. Aber darf man überhaupt einen eigenen Gaszähler installieren lassen, wenn der Vermieter bisher eben die Rechnung für das gesamte Mietshaus begleicht und auf die Mieter umlegt?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



@Little Sister: Wir haben auch einen eigenen Gaszähler. Sonst könnte der Vermieter ja auch keine genaue Abrechnung machen. Dennoch können wir nicht einfach den Gasanbieter wechseln. Denn der Vermieter hat den Vertrag mit dem Gasanbieter und der rechnet mit dem Vermieter ab und dann mit uns Mietern. Ein eigener Gaszähler ist immer notwendig, wenn auch wirklich richtig abgerechnet werden soll. Aber das heißt nicht, dass man einfach den Gasanbieter wechseln kann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kenne es aus Mietanlagen, bei denen der Vermieter die Gaskosten selbst abrechnet aber so, dass da allgemein abgerechnet wird und man nur selten das bezahlt, was man auch verbraucht hat. Das wird in der Regel über eine Mischkalkulation abgerechnet.

Und ich verweise noch mal darauf, ich bezahle mein Gas an den örtlichen Versorgen. Den Vertrag habe ich abgeschlossen und nicht mein Vermieter. Genauso habe ich es mit meinem Strom gemacht. Wenn ich nun wirklich den Gasanbieter nicht wechseln darf, dann darf ich ja auch den Stromanbieter nicht wechseln oder?

Deshalb geht es mir hier wirklich darum, warum man den eigenen Zähler nicht selbst anmelden darf und selbst mit dem Versorger abrechnen darf? Und wenn man selbst abrechnen darf, dann darf man doch sicherlich auch einen anderen Versorger wählen. Anlupa hat zwar eine Seite verlinkt. Ich könnte aber nun einige Seiten nennen, in denen man auch als Mieter mit eigener Abrechnung den Gasanbieter wechseln kann.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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