Gasanbieter wechseln, wenn man Gaspreis als Warmmiete zahlt

vom 03.11.2013, 22:38 Uhr

A und B wohnen in einer Wohnung, wo der Gaspreis als Warmmiete mit bei der Miete bei ist. Die jährliche Abrechnung zeigt aber jedes Jahr, dass der Gasanbieter sehr teuer ist. Nun hat A sich überlegt den Vermieter erst mal darauf anzusprechen den Anbieter zu wechseln. Dieser will das aber nicht, weil er mit dem Anbieter zufrieden ist.

Kann man als Mieter etwas machen, dass ein Vermieter einen günstigeren Gasanbieter nimmt oder muss man als Mieter das einfach so hinnehmen? A und B haben den Stromanbieter wechseln können und der gleiche Anbieter bietet auch einen günstigeren Gastarif an. Wie kann A und B das machen, dass sie einen günstigeren Gasanbieter bekommen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



A und B können keinen Vermieter zwingen, einen anderen Gasanbieter zu nehmen. Das ist allein seine Angelegenheit. Ich verstehe nun nicht, warum A und B das überhaupt wünschen, wenn die Gasabrechnung bereits in der Warmmiete ist und sie nichts weiter bezahlen müssen? Oder rechnet der Vermieter die Heizung separat ab und A und B müssen nachzahlen?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Cid hat geschrieben:Ich verstehe nun nicht, warum A und B das überhaupt wünschen, wenn die Gasabrechnung bereits in der Warmmiete ist und sie nichts weiter bezahlen müssen? Oder rechnet der Vermieter die Heizung separat ab und A und B müssen nachzahlen?


MissMarple hat geschrieben:Die jährliche Abrechnung zeigt aber jedes Jahr, dass der Gasanbieter sehr teuer ist.

Genauso ist es. Die jährliche Abrechnung zeigt, dass sie jedes Mal wegen der Heizung nachzahlen müssen und die Warmmiete, also die Nebenkosten dadurch auch jedes Jahr höher werden. Also ist es schon verständlich, dass sie da auch sparen wollen. Muss denn ein Vermieter nicht immer schauen, dass er es günstig macht für den Mieter?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Unter Warmmiete hatte ich bisher verstanden, dass Wasser- und Heizkosten pauschal mit in der Miete enthalten sind, also weder Nachforderungern kommen, noch Gutschriften erfolgen. Während bei einer Kaltmiete die Nebenkosten Heizung, Wasser und sonstige Kosten enthalten, die abgerechnet werden müssen.

Wenn das so ist, würde ich die preiswerteren Angebote denen des jetzigen Gasanbieters gegenüberstellen und damit nochmals mit dem Vermieter reden. Ersichtlich sollte sein, wie viel weniger die Nachzahlung ausmachen würde, wenn der Vermieter den billigeren Anbieter auswählen würde. Falls dieser Betrag mehr als 10 Euro ausmacht, würde ich beim Mieterbund oder der Verbraucherzentrale nachfragen, ob ihr die Nachzahlung überhaupt leisten müsst, falls der Vermieter sich weigert, den Anbieter zu wechseln.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Normalerweise bedeutet Warmmiete, dass die Nebenkosten enthalten sind. Der Vermieter darf also verbrauchsabhängig nichts nachfordern. Ansonsten ist es ein Mietvertrag mit Heizkostenvorauszahlung. Auch in diesem Fall kann der Mieter nicht einfach wechseln. Das ist meiner Meinung nach nur Sache des Vermieters - im Gegensatz zum Strom, mit dem der Vermieter im Normalfall nichts zu tun hat.

Normalerweise sind in einem Mietshaus ja viele Parteien von dem Gasanbieter abhängig. Die kann man ja nicht von unterschiedlichen Anbietern versorgen lassen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Natürlich kannn der Vermieter auch eine Abrechnung schicken, wenn die Kaltmiete xxx Euro kostet und die Warmmiete yyy Euro. Die Differenz von der Kaltmiete zur Warmmiete sind die Nebenkosten, die dann auch abgerechnet werden können. Warmmiete darf sich das aber nur schimpfen, wenn auch die Heizkosten darin enthalten sind. Und wie bei der Threaderstellerin sind die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten und die kann der Vermieter selbstverständlich auch abrechnen. Denn wenn die Gaspreise steigen muss er ja irgendwoher das Geld bekommen.

Bei uns ist es auch so, dass wie eine Kaltmiete von xxx Euro haben und dann die Nebenkosten dazu kommen, in denen auch die Heizkosten enthalten sind. Dies macht dann laut Mietvertrag eine Warmmiete von yyy Euro aus. Wir bekommen auch jedes Jahr eine Abrechnung, wo wir nachzahlen müssen oder eben auch was wieder bekommen. Das richtet sich dann nach unserem Verbrauch.

Leider kann man da dennoch dem Vermieter nicht vorschreiben, welchen Gasanbieter er nimmt. Das habe ich vor ein paar Jahren mal beim Mieterbund nachgefragt. Denn auch bei uns schien der Gasanbieter sehr teuer zu sein. Aber unser Vermieter will auch bei dem Gasanbieter bleiben und so kann ein Mieter nichts machen. Am besten ist, so wie wir es gemacht haben, dass man einfach jeden Monat ein wenig mehr an Nebenkosten zahlt und dann bekommt man sogar manchmal was wieder oder es ist ausgeglichen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ein Wechsel des Anbieters lohnt sich in der Regel nur, wenn man dann auch jedes Jahr die Preise vergleicht. Was eindeutig mit Aufwand verbunden ist. Auch der Wechsel ist dann noch mal mit Aufwand verbunden. Wenn der Vermieter nicht gerade mit im Haus wohnt, hat er davon nichts. Deshalb kann ich verstehen, dass der Vermieter gerne beim bisher üblichen Energieversorger bleiben möchte.

Eventuell würde die Möglichkeit bestehen, dass man die eigene Wohnung an einen extra Gaszähler hängt und dann eben direkt mit dem Energieversorger selbst abrechnet. Ich vermute aber mal stark, dass der Vermieter dem zustimmen muss und das der Vermieter die Unkosten dafür komplett auf den Mieter umlegen darf. Der Spaß wird nicht ganz billig sein und ich vermute mal stark, dass die Kosten die Einsparung übersteigen würden.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



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