Muss der Vermieter programmierbare Heizkörperregler erlauben

vom 03.11.2013, 23:37 Uhr

Herr Sch. ist vor kurzem in die erste eigene Wohnung gezogen. Soweit er das weiß, ist die Wohnung nur schlecht isoliert und liegt noch dazu direkt unter dem unbeheiztem Speicher. Die Wohnung wird über eine Gasetagenheizung beheizt. Aus seinem Elternhaus kennt Herr Sch. nur Fußbodenheizung und er hat keine Ahnung, wie er seine Heizkosten im Blick behalten soll. Nun wurde ihm dazu geraten, doch einfach programmierbare Heizkörperregler anzubringen.

Herr Sch. ist aber verunsichert, ob er einfach so was an den Heizkörper verändern darf? Immerhin sind da ja Regler dran. Kann er die einfach entfernen und gekaufte programmierbare Heizkörperregler dran machen? Oder braucht Herr Sch. hierzu die Erlaubnis des Vermieters?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



So weit mir bekannt ist braucht man keine Genehmigung, wenn man einen Thermostaten an den Heizkörpern anbringt. Ich habe bei meinem Vermieter auch nicht nachgefragt und ich kenne viele, die die Heizkörper "umgebaut" haben um den hohen Verbrauch zu vermeiden. Man baut ja nicht den Zulauf von Gas um, sondern lediglich den Thermostaten, den man einstellen kann. Ich denke, wenn so was vom Vermieter genehmigt werden müsste, dann würde es gar nicht so viele Geräte auf dem Markt geben.

Selbst die Genossenschaften und auch die Mietervereine empfehlen ja solche Regler, damit man die Heizkosten ein wenig im Griff hat und vielleicht bekommt.

» Parzival » Beiträge: 888 » Talkpoints: 0,70 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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