Hat man ein Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung?

vom 19.03.2013, 22:15 Uhr

A wohnt in einer 2 Zimmer-Wohnung und hat vor einer Woche einen Brief vom Vermieter erhalten mit einer Mieterhöhung. Diese Mieterhöhung kann A sich aber nicht leisten. Er würde dann für seine Verhältnisse einfach zu viel Miete zahlen.

A hat nun gehört, dass man Versicherungen, wenn die Beiträge erhöht werden kündigen kann und ein Sonderkündigungsrecht hat, welches sofort in Kraft tritt. Hat man bei einer Mieterhöhung auch ein Sonderkündigungsrecht und kann fristlos kündigen?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ja, der Mieter hat nach einer Mieterhöhung sehr wohl das Recht, über ein Sonderkündigungsrecht die Wohnung zu verlassen und somit die Mieterhöhung nicht wirksam werden zu lassen. Das geht sogar recht stressfrei, wenn man bedenkt, dass der Mieter hier bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Mieterhöhung warten kann. Und dann darf er letztlich bis zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. In der Zwischenzeit hat die Mieterhöhung keinen Einfluss auf die Mietzahlungen.

Hier glaube ich sogar, dass im Falle einer außerordentlichen Kündigung der Mieter noch nicht mal formell der Mieterhöhung widersprechen muss. Es muss lediglich die außerordentliche Kündigung eben mit der Mieterhöhung begründet werden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Das hängt vom Mietvertrag ab. Hat er einen Indexmietvertrag, dann entfällt in diesem Fall das Sonderkündigungsrecht. Ich würde mir auf jeden Fall Rat bei eine Anwalt oder dem Mieterverein suchen. Und dann ist noch die Frage, ob der Mieter rechtzeitig eine günstigere Wohnung findet. Hängt wohl von der Gegen ab, in der er wohnt.

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» Hannelore15 » Beiträge: 29 » Talkpoints: 6,51 »



Zuerst sollte A der Mieterhöhung widersprechen. Das Recht hat A und der Vermieter müsste dann seine Forderung erneut anmelden. Aber A gewinnt dadurch sehr viel Zeit, besonders wenn man es immer bis zum Fristende ausreizt bevor man reagiert. In der Zwischenzeit kann A sich erkundigen, wie der Mietspiegel für den Ort aussieht.

Eventuell hat der Vermieter hier gar keine Handhabe um eine Mieterhöhung durchzusetzen. Sollte sie doch möglich sein, so kann sich A zwischenzeitlich auch nach einer günstigeren Wohnung umsehen. Wenn weder die Mieterhöhung zu umgehen, noch eine preiswertere Wohnung gefunden werden kann, sollte man eventuell auch mal die vorhandene Wohnung ausmessen. Manchmal hat man Glück, dass die Quadratmeter nicht stimmen und man damit den Mietpreis wieder drücken kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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