Kündigung wird von Arbeitskollegen in Briefkasten geworfen
Z. hatte eigentlich geplant in der Ferienwoche seines Sohnes Ende November Urlaub zu nehmen. Dies war vom AG auch schon im Einsatzplan so eingetragen, jedoch noch nicht per Urlaubsschein genehmigt, denn diesen bekommt man immer von der Chefin ausgefüllt, auf dessen man nur noch unterschreiben muss.
Z. musste sich eine halbe Woche vor dem geplanten Urlaub leider krank schreiben lassen, da es ihm nicht gut ging. Nun flatterte am ersten November die Kündigung ins Haus. Diese muss von einem Arbeitskollegen von Z. in den Briefkasten geworfen worden sein am ersten November oder am Abend des Vortages 31.Oktober, denn als Z. am 31. um 17 Uhr von einem Arzttermin heim gekommen ist, lag noch nichts im Briefkasten. Der Umschlag war ohne Briefmarke und unbeschriftet. Im Umschlag selbst fand Z. die Kündigung, die auf den 30.11.2013 ausgestellt ist und eine Freistellung mit sofortiger Wirkung.
Da im Vertrag von Z. steht. Kündigungsrecht laut §622 BGB wären dies 4 Wochen. Nach welchem Eingangstag kann man denn nun gehen, denn Z. fand die Kündigung am 1. November im Briefkasten vor. Ist diese Kündigung mit dem Kündigungstermin zum 30.11.2013 wirksam?
Z. war sehr sehr selten krank und das Betriebsklima ist in der Firma sehr schlecht, daher kommt Z. die Kündigung sehr gelegen, denn Z. hatte selbst vor zu kündigen, jedoch fragt sich Z. nun ob diese Kündigung bzgl. des Feiertags und der nicht direkten Abgabe durch das Klingeln bei Z. rechtens ist?
Die Kündigung ist nicht rechtskräftig. Sie muss entweder persönlich oder mit Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Desweiteren muss der Grund mit drin stehen. Selbst, wenn Z. selber kündigen wollte, kann das ein Grund sein, warum er eventuell eine Sperre beim Arbeitsamt bekommt, wenn die Kündigung beispielsweise verhaltensbedingt ist. Denn dann hat Z. es ja selber provoziert gekündigt zu werden. Z. sollte sich sofort einen Anwalt nehmen. Eine Kündigungsschutzklage sollte auf jeden Fall gemacht werden. Und Z. muss zum Arbeitsamt mit dieser Kündigung. Auch wenn diese nicht rechtskräftig ist, muss das Arbeitsamt informiert werden.
Einen ähnlichen Vorgang hatte vor Jahren ein früherer Bekannter. Dieser ließ sich leider nicht überzeugen dass die Kündigung so nicht rechtskräftig ist. Am Ende kann man sogar behaupten, dass man gar keine Kündigung bekommen hat, da es keinerlei Nachweis darüber gibt. Deswegen sollte Z. nun schnell handeln und sich juristischen Rat holen.
Dass Z. darüber nachgedacht hat selbst zu kündigen wird in der Firma hoffentlich niemand wissen. Aber zumindest wird mit einer entsprechenden Kündigungsschutzklage die ganze Sache zeitlich verlagert, die ja Z. das volle Einkommen bringt, aber auch mehr Zeit um sich um einen neuen Job zu kümmern.
Die Kündigung muss weder persönlich übergeben werden, noch muss man einen Beleg eines Einschreibens haben. Was man aber im Zweifelsfall benötigt ist ein Zeuge. Sprich wenn nun ein Arbeitskollege mit dem Arbeitgeber zusammen die Kündigung eingeschmissen hat, wäre dieser Weg rechtlich sicher, da es eben einen Zeugen gibt.
Da der Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von vier Wochen vorsieht, wäre die Frist eigentlich eingehalten, falls der Arbeitgeber quasi belegen kann, dass die Kündigung am 2.11. im Briefkasten und somit zugestellt war. Was er kann, wenn er einen Zeugen hat.
Und das Thema Einschreiben und das als Beweis werten ist eine heikle Sache. Ein Einschreiben sagt an sich nur aus, dass ein Brief zugestellt wurde. Das sagt aber nichts über den Inhalt des Schreibens aus.
Ich hätte nun vom Datum her auch gesagt, dass die Kündigung rechtens ist, da vom 1. November an gerechnet noch genau vier Wochen verbleiben. Wie es mit dem persönlichen Zustellen oder Aushändigen aussieht kann ich nicht ganz sagen. Ich kann nur berichten, dass es bei uns im Betrieb auch einmal eine Kündigung gab, die völlig formlos einem Mitarbeiter in die Hand gedrückt wurde, dieser auch einen Rechtsanwalt bemüht hatte, aber trotzdem dann nicht mehr wieder gekommen ist oder selber gekündigt hat.
Es kommt auch darauf an, wie groß die Firma ist. Gibt es einen Betriebsrat? War der informiert? Es wäre auf jeden Fall ratsam, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Der Kündigungsschutzrecht ist derart unübersichtlich, dass da nicht mal alle Anwälte alles wissen.
Die Kündigung ist nicht rechtens. Denn der Empfang muss nachgewiesen werden, entweder durch persönliche Übergabe mit Zeugen oder gegen Quittung oder durch Einschreiben. Als Datum gilt der Empfang. Selbst ein Brief reicht nicht. Er könnte ja aus dem Briefkasten gestohlen werden oder von Familienmitgliedern unterschlagen werden.
Ich würde mich auf jeden Fall an einen Betriebsrat wenden oder ans Arbeitsgericht. Der Gang vors Arbeitsgericht ist kostenlos und man braucht keinen Rechtsanwalt. In sehr vielen Fällen bekommen die Arbeitnehmer Recht. Vielleicht kann Herr Z eine Abfindung herausschlagen. Ich würde das auf jeden Fall versuchen. Welche Begründung gab es denn für die Kündigung?
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