Urteil in Sachen Online Durchsuchungen
Das Bundesverfassungsgericht erteilte heute das Urteil in Sachen Online Durchsuchungen. Bernhard Rohlender ist der Bitkom Hauptgeschäftsführer und sagte, dass das Gericht die Auffassung bestätigt hat, dass man um auf einen PC zuzugreifen sehr hohe rechtliche Hürden nehmen muss. Doch ein grundsätzliches Nein ist nicht zu erwarten gewesen.
In diesem Verfahren ging es lediglich um das nordrein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, da die Durchsuchungen dort erlaubt war. Der Richter erklärte dieses Verfahren aber für nichtig. Dieses, heute erteiltes Urteil, ist auch wegweisend für die bundesweiter Regelung in Sachen Online Durchsuchung. Die Deutschen haben ihre Meinung über die Online Durchsuchungen kundgetan. 48 % der Deutschen lehnen dieses Gesetz ab, 46 % der Deutschen Bürger sind mit diesen Methoden einverstanden und vier Prozent der Bürger sind unentschieden.
Die Forsa führte eine solche repräsentative Umfrage durch. In Auftrag gegeben wurde diese UMfrag von Bitkom. In dieser Umfrage wurden mehr als 1000 Bürger befragt, die Bürger waren mindestens 14 Jahre alt. Die Bitkom meinte, dass man nun eine Grundlage hatte um künftige Debatten zu beschließen.
Hallo, ich verstehe ehrlich gesagt garnicht, warum sowas überhaupt in Frage kommen darf. Ich meine hat denn ein Mensch überhaupt keine Privatssphäre mehr? Ich finde es echt ok wenn man potenzielle Attentäter oder sonstige Kriminelle Leute ausspioniert und überführt, aber dafür ist immer noch die Polizei mit Hausdurchsuchungen usw. zuständig, ich bin wirklich komplett gegen so etwas, da das wieder mal nur ein Schritt in die Richtung "die ganze Welt wird beobachtet" wäre.
mfG Marcel
Äh POTWMarcel - was denkst Du wann so eine Maßnahme angeordnet wird? Wenn man eine grüne Haustür hat?
Es ist doch wohl logisch dass dies nur Kriminelle betrifft bzw. Schwerkriminelle! Alle anderen Aussagen wie "Privatsphäre" usw. sind völlig abwegig, da es sich hierbei um eine Verwanzung der Wohnung handelt bzw. des Rechners - und jetzt kann man sich ja mal überlegen, welche Kriterien hierfür erfüllt sein müssen damit ein Richter unter so eine Maßnahme sein Kürzel setzt!
Hi,
ich bin ersteinmal erleichtert, das das Gesetz nicht durchgesetzt wurde. Denn man muss immer wieder darauf achten, wie das Termometer gerade steht. Das dieses Gesetz abgelehnt wurde, hat schon mal klar gezeigt, das wir noch weit von einem vollkommenen Kontrollstaat entfernt sind.
mfg
thumper
@KrashKidd: Schäuble wollte die Onlinedurchsung jedenfalls viel einfach machen. So hätte z.B. ohne richterliche Bestimmung dies geschehen können. Jeder noch so einfach Verdacht hätte gereicht.
Und genau das wurde heute verhindert. Gerhart Baum (FDP) und gleichzeitig Anwalt der Klägerseite gegen dieses Gesetz hat nach der Verkündung des Urteils die passende Zusammenfassung geliefert: ein neues Bürgerrecht wurde geschaffen! Und genau das ist es dann auch. Da die Nutzung von PCs eben heute zum Alltag gehört und sivh anhand der gespeicherten Daten komplette Persönlichkeitsprofile erstellen lassen ist eine Ausspähung der Festplatte ein gravierender Eingriff. Beim Abhören von Telefonaten müssen ja auch private Teile vor Gericht rausgeschnitten werden.
Schließlich war laut Schäuble jederzeit ein Angriff auf den Staat von Terroristen zu vermuten. Daher wäre der Einsatz der Schnüffelsoftware ganz leicht zu rechtfertigen gewesen. Und nun? Jetzt muss eine konkrete Gefahr vorliegen, also KONKRET und nicht nur eine MÖGLICHE.
Natürlich wollte Schäuble die Onlinedurchsuchung - wobei dieser Begriff schon dämlich ist da es eine Form des Lauschangriffs bzw. der Überwachung ist - leichter haben damit diese zur Not schnell erwirkt werden kann, da ein richterlicher Beschluss auch nicht gerade schnell erwirkt werden kann.
Dass ein neues Bürgerrecht geschaffen wurde ist total übertrieben und typisch FDP - plumper Populismus eben, denn der normale Bürger wäre gar nicht von dieser Maßnahme betroffen, denn selbst ohne Auflagen nach dem Willen Schäubles hätte man unmöglich mehr als 10 - 20 Überwachungen pro Jahr initiieren können was sich schon aus dem grundsätzlichem Verfahren ergibt. Im Grunde hat sich nichts geändert sondern lediglich leicht verschoben, die welche möglicherweise unter diese Maßnahme fallen könnten sind weiterhin "bedroht" alle anderen außen vor.
Private Dokumente wären auch nicht betroffen wenn man weiß wie das Tool arbeiten soll, hier bestünde also die gleiche Grundlage wie beim klassischen Lauschangriff.
Man sollte es nicht übertreiben, auch nicht die FDP und Gerhart Baum - klar dass der Bürger diese Aussagen eher begrüßt als sachlich zutreffende, sind ja viel leichter verständlich.
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