Probetage als Grafiker und Urheberrecht
Herr Sch. ist Grafiker und befindet sich gerade auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Im Rahmen der Arbeitsplatzsuche hat Herr Sch. nun vor kurzem zwei Probetage in einer kleinen Internetfirma gemacht, die für ihren Internetauftritt gerne einen Grafiker einstellen würde.
Herr Sch. wurde im Rahmen der Probetage gebeten doch diverse passende Grafiken für die Firma zu erstellen. Den Auftrag hat er zur vollen Zufriedenheit erledigt. Am Ende des zweiten Probetags meinte man zu Herrn Sch. man würde sich melden. Nun flatterte gestern die Absage in den Briefkasten. Man würde nun doch keinen Grafiker mehr benötigen, stand in der Absage.
Herr Sch. besuchte daraufhin die Webseite der Firma und stellte mit großer Verwunderung fest, dass alle seine Grafiken genutzt wurden. Teilweise wirbt die Firma sogar mit seinen Grafiken. Geld hat Herr Sch. allerdings für diese Probetage nicht bekommen und auch in der Absage wurde nichts von einem finanziellen Ausgleich für die genutzten Werke erwähnt.
Herr Sch. ist nun natürlich verärgert, dass seine erstellten Grafiken einfach so genutzt werden und er immer noch keine feste Anstellung hat. Ist das rechtlich überhaupt zulässig, dass man von Grafiken, die ein Grafiker an einem Probetag erstellt einfach so nutzt? Greift hier nicht das Urheberrecht? Was kann Herr Sch. nun am besten unternehmen?
Das ist schon ein interessanter Fall. In einem normalen Arbeitsverhältnis wäre das einfach geregelt, weil durch den Arbeitsvertrag das Urheberrecht klar geregelt ist. Da es aber nur um Probetage ging, gibt es zumindest keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Trotzdem ist natürlich auf irgendeine Weise ein Vertrag zustande gekommen, der einem normalen Arbeitsverhältnis schon sehr ähnelt. Ähnlich würde es ja bei unbezahlten Praktika aussehen. Und auch wenn ich die rechtliche Lage natürlich nicht kenne, würde ich in diesem Rahmen schon davon ausgehen, dass die Firma die Arbeitsergebnisse nutzen darf.
An Stelle von Herrn Sch. würde ich gar nichts unternehmen. Im besten Fall könnte er durch ein langwieriges Gerichtsverfahren ein paar Euro für die erledigte Arbeit heraus holen. Wenn er nur erwirken kann, dass seine Arbeit nicht genutzt wird, hat er im Endeffekt ja auch nichts gewonnen. Auf der anderen Seite würde durch eben dieses Gerichtsverfahren ein Aufwand (sowohl finanziell als auch zeitlich), der in keinem Verhältnis zur "verlorenen" Arbeit durch die Nutzung seines Werkes stehen.
Es ist zwar ärgerlich, aber die Welt ist manchmal nicht fair und manchmal muss man seinen Ärger eben einmal herunter schlucken und auf sich beruhen lassen.
Die Urheberschaft ist und bleibt bei Hern Sch. Wie meine Vorrednerin bereits erklärte, gibt es bei bestehenden Arbeitsverhältnissen allerdings Regelungen, die quasi dafür sorgen, dass dem Arbeitgeber für Werke, welche von Angestellten im Auftrag angefertigt werden automatisch ein Nutzungsrecht eingeräumt wird. Anders ist das natürlich, wenn kein Arbeitsverhältnis besteht.
Nach deiner Schilderung bin ich der Meinung, wurde Herr Sch. wurde hier systematisch ausgenutzt. Eine Firma, die seriös arbeitet weiß, wann sie einen Grafiker braucht und begeht sicherlich keine Urheberrechtsverletzung, nur, um billig an Material zu kommen. Vielleicht sollte gar kein Grafiker eingestellt werden und man war nur auf kostenlose, gute Arbeit aus.
An Stelle von Herrn Sch. würde ich das allerdings tatsächlich nicht auf sich beruhen lassen. Urheberrechtsverletzungen sind keine Kavaliersdelikte und das wissen die Firmen. Ich würde sie auffordern, die Grafiken umgehend zu entfernen und zukünftig nicht mehr zu nutzen. Zudem würde ich unter Umständen auch Schadensersatz fordern, denn die Grafiken wurden ja faktisch widerrechtlich genutzt. Man hat sich einen Vorteil verschafft und Herr Sch. dabei bewusst übertölpelt. Ein Brief vom Anwalt kann da auch Wunder wirken, in den meisten Fällen muss man nicht vor Gericht, weil sich die Firmen durchaus bewusst sind, dass es verboten ist, was sie tun. Leider wehrt sich kaum Jemand dagegen, weswegen Viele damit ungestraft durchkommen und immer weiter machen.
Ich würde sie auffordern, die Grafiken umgehend zu entfernen und zukünftig nicht mehr zu nutzen. Zudem würde ich unter Umständen auch Schadensersatz fordern, denn die Grafiken wurden ja faktisch widerrechtlich genutzt. Man hat sich einen Vorteil verschafft und Herr Sch. dabei bewusst übertölpelt.
Ich wäre mir da noch nicht so sicher, ob in einer solchen Situation tatsächlich eine Verletzung des Urheberrechts stattgefunden hat. Man kann natürlich fordern, dass die Grafiken entfernt werden, aber weitere Schritte kann man ohne eine Klärung der rechtlichen Lage durch einen Anwalt eigentlich nicht einleiten.
Man kann sich da jetzt natürlich lange darüber streiten, wenn man der Typ, der nur für das Prinzip kämpft. Ich persönlich würde das pragmatischer sehen und keinen Streit anfangen. Womöglich war es doch gar nicht die Absicht der Firma, Herrn Sch. systematisch auszunutzen und vielleicht kann man sogar mal noch einen freiberuflichen Auftrag heraus handeln, wenn die Firma von der Arbeit überzeugt war, aber wirklich niemanden fest einstellen kann.
Sicherlich ist Herr Sch. der Urheber der Grafiken. Nur kann er es im Fall der Fälle auch beweisen? Das ist der ganze Knackpunkt an der Sache. Denn ich gehe davon aus, dass Herr Sch. diese Grafiken an einem Rechner in der Firma erstellt hat. Dafür wird es Zeugen geben, aber ob diese auch für Herrn Sch. aussagen ist dann eine andere Sache.
Ansonsten sind mit Sicherheit die Programme alle so eingestellt, dass man nicht zweifelsfrei nachweisen kann, wer die Grafiken nun wirklich erstellt hat. Damit wäre ein Rechtsstreit schon zum scheitern verurteilt. Am Ende kann man nur feststellen, dass die Sache recht lehrreich für Herrn Sch. war und er bei folgenden Probetagen vorher klärt, wie die finanzielle Sache geregelt wird, wenn man dann doch nicht eingestellt wird.
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