Frühchen soll wegen Trennung in Pflegefamilie

vom 31.10.2013, 19:49 Uhr

Frau Sch. und ihr Partner Herr Pf. sind nicht verheiratet. Allerdings sind die beiden vor wenigen Wochen stolze Eltern einer Tochter geworden. Das Mädchen kam leider als Frühchen auf die Welt und wird noch mindestens acht Wochen im Krankenhaus bleiben müssen. Allerdings hat der Vater die Vaterschaft anerkannt und sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Allerdings leben die beiden jungen Leute nicht zusammen.

Nun hatte das Paar schon vor der Geburt ihrer gemeinsamen Tochter diverse Differenzen und Frau Sch. möchte sich an sich ganz von Herrn Pf. trennen. Herr Pf. ist davon wenig begeistert, obwohl Frau Sch. klar immer wieder sagt, dass sie möchte, dass ihre Tochter einen engen Bezug zum Vater hat und sie ihm die gemeinsame Tochter nicht vorenthalten wird.

Nun droht Herr Pf. er würde Frau Sch. als unzurechnungsfähig erklären lassen, damit sie ihr Kind nicht mit nach Hause nehmen kann. Er würde alles dran setzen, damit ihr gemeinsames Kind in eine Pflegefamilie kommt, nur um ihr ein auszuwischen.

Hat Herr Pf. wirklich die Chance, dass sein Plan aufgeht? Wie kann sich Frau Sch., die sehr an ihrer Tochter hängt und zur Zeit auch mehr Zeit bei ihrem Kind verbringt als daheim, dagegen wehren?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ich würde mir da als "normaler Mensch" keine großen Sorgen machen. Bis jemand als unzurechnungsfähig eingestuft wird, muss schon viel passieren bzw. es muss einen objektiv nachvollziehbaren Grund geben. Im Gegenteil, er kann sie durch solche Aussagen in eine schlechte Lage bringen, wenn diese Aussage von Frau Sch. zu belegen ist. Ich frage mich, was das für ein Mensch ist und ob er reif genug für die Erziehung und Versorgung eines Kindes ist.

Mal eben so eins auswischen wird nicht funktionieren, da müsste das Jugendamt schon eingreifen und ein Gericht und/oder ein Psychiater die Unzurechnungsfähigkeit feststellen. Bis es so weit kommt, vergeht viel Zeit und viele Beweise für eine labile geistige Verfassung müssen vorliegen. Für mich hört sich das an, als würde der gute Herr selbst nicht wirklich klar im Kopf sein und die Wirklichkeit mit einem schlechten Film verwechseln.

» TheDutchess » Beiträge: 537 » Talkpoints: 0,67 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Schon allein die Aussage, dass die Tochter dann in eine Pflegefamilie kommen soll, sprich eindeutig gegen den Vater. Vor allem zeigt es, dass er nur gegen die Mutter agiert weil da die gekränkte Eitelkeit aus ihm spricht. Anders müsste man es beurteilen, wenn er durchsetzen wollte, dass die gemeinsame Tochter bei ihm aufwächst. Aber diese Arbeit will er sich scheinbar nicht aufhalsen.

Die Mutter sollte bei solchen Drohungen gelassen bleiben. Wobei man sich auch fragen muss, warum sie freiwillig ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart, wenn sie schon über eine Trennung nachdenkt. Das passt schon mal nicht zusammen. Aber da die Drohungen nun schon ausgesprochen wurden, sollte Frau Sch. schnellstmöglich beim Jugendamt vorsprechen und dort um Unterstützung bitten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Die Mutter muss sich gar nicht wehren, denn der Vorwurf des Vaters entbehrt ja wohl jeder Grundlage. Er ist in der Beweispflicht. Jemanden für unzurechnungsfähig erklären ist nicht so einfach. Wenn der Vater weiterhin nervt, würde ich ihm mit der Begründung, dass er das Kind weggeben möchte, versuchen, das Sorgerecht zu entziehen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Sie braucht sich da wohl sicher wenig Sorgen machen, so leicht kann man ihr das Kind nicht wegnehmen. Das er damit mehr Probleme schafft, wie beseitigt, ist ihm wohl zur Zeit nicht bewusst, was sehr schade ist. Er scheint sehr gekränkt zu sein. Kann niemand von euch mit ihm reden, ihm muss doch klar sein, das sein Kind bei der liebenden Mutter besser aufbewahrt ist, als bei einer Pflegefamilie?! Aus trotz, so zu reagieren ist wirklich sehr schade. Hoffe für das Kind, das es nicht so weit kommt.

» laraluca » Beiträge: 1068 » Talkpoints: 9,76 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich würde sofort zum Jugendamt gehen und mir jemand Offizielles an die Seite holen. Wahrscheinlich glaubt ihm eh keiner auch nur ein Wort. Zumindest klingt es ja alles sehr cholerisch und das unterstreicht nicht gerade seine Glaubwürdigkeit. Aber es könnte ganz schön hässlich werden. Er wird sich Lügen ausdenken und womöglich einen Kumpel überreden, den Zeugen zu spielen. Daher würde ich mich sehr viel sicherer fühlen, wenn ich von Anfang an jemandem davon erzählt hätte.

Vor allem, weil ich mich bemühen würde, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Der Vater kann ja gerne unter Bedingungen ein Besuchsrecht eingeräumt bekommen, wenn er sich wieder beruhigt hat. Aber ich würde mir schon ungern mit einem normalen, zuverlässigen Mann das Sorgerecht teilen, wenn ich nicht mehr mit ihm zusammen bin. Mit so einem also ganz sicher nicht.

Also unter allen Umständen ruhig bleiben. Bloß nicht auf sein Niveau herablassen und schreien und toben. Immer bei der Wahrheit bleiben. Dann kann einem auch nichts zur Last gelegt werden. Ich würde nur noch mit Zeugen mit ihm reden und seine Drohungen heimlich auf Tonband aufnehmen. Keine Ahnung, was das für eine Beweiskraft hat, aber schaden kann es nicht. Und ansonsten nicht zu viele Sorgen machen. Denn die Unzurechnungsfähigkeit wird er nicht durchbringen. Das sehe ich wie meine Vorredner.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Dem Vater hier das Sorgerecht wieder entziehen zu wollen, ist zwar ein normaler Gedankengang. Aber es wird kaum durchsetzbar sein. Die Rechte der Väter sind da eben in den letzten Jahren gestärkt worden. Und so lange es dem Kind nicht schadet, wird man keinen Grund sehen hier der Mutter das alleinige Sorgerecht zu zusprechen.

Auch ein Besuchsrecht mit Bedingungen kann man nicht so einfach durchsetzen. Wenn es überhaupt Bedingungen gibt, dann legt diese das Gericht fest, wenn man vorher keine Einigung mit Hilfe des Jugendamtes gefunden hat. Allerdings hat meist der Elternteil die besseren Chancen seine Wünsche durchzusetzen, der als erstes beim Jugendamt vorstellig wird. So jedenfalls sind meine Erfahrungen dabei.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wenn das Umfeld der Mutter stimmt (Wohnung vorhanden, Geld vorhanden usw. ) dann muss sie sich wirklich keine Sorgen machen. Der Mann benutzt das Kind, um die Frau an sich zu binden und so etwas geht gar nicht. Wer will denn schon mit einem solchen Mann zusammen sein, der so etwas von sich gibt und die frisch gebackene Mama mit so etwas unter Druck setzt?

So etwas kann man bei einem Sorgerechtsstreit auch wunderbar gegen den Vater verwenden. In Deutschland wehrt man sich erst einmal dagegen, der Mutter ihr Kind weg zu nehmen. Da muss schon einiges passieren und eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Und das ist ja wohl hier nicht der Fall. Ich finde das Verhalten des Vaters wirklich unmöglich. Die haben doch schon genug Probleme. Die Kleine scheint ja wirklich früh auf die Welt gekommen zu sein und das Ganze zieht ja einiges nach sich. Da sollte man sich wirklich auf anderes konzentrieren.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Sofern bei der Mutter alles in Ordnung ist, also sie eine Wohnung hat, Geld hat und sich um das Kind kümmern möchte braucht sie sich keine Sorgen zu machen. So einfach geht das nicht das jemand als unzurechnungsfähig zu erklären. Ich würde aber an Stelle der Mutter alles was der Noch Freund sagt und macht aufschreiben und vielleicht auch mit Zeugen. Sie wird zwar keine Probleme bekommen, doch eine Befragung wird es sicher geben wenn der Noch Freund irgendwelche Anschuldigungen macht. Da geht es dann leichter wenn man gleich Zeugen hat das der Freund das angekündigt hat. Ich kann mir nicht vorstellen das das Kind einer liebenden Mutter weggenommen wird nur weil sie sich vom Vater getrennt hat oder trennen möchte.

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» torka » Beiträge: 4376 » Talkpoints: 7,91 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


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