Was müssen Erben im Falle des Todes eines Angehörigen machen
Der Onkel meines Freundes hat Krebs im Endstadium und wird wahrscheinlich bald sterben. Die Tante von meinem Freund ist schon fix und fertig und die Kinder natürlich auch. Ein Testament ist nicht vorhanden. Also werden die Kinder und die Frau, also die Tante wohl erben. Es ist ein Haus vorhanden und auch sonst ist Geld da. Ein gemeinsames Konto ist vorhanden und ein Konto auf dem Namen des Onkels.
Gibt es für die Erben so eine Art Checkliste, was gemacht werden muss im Falle des Todes? Die Tante meines Freundes hat was von Erbschein gehört. Weiß aber absolut nicht, wann sie den bekommt oder wo sie diesen beantragen muss und was sie überhaupt machen muss. Als der Mann noch fit war, hat er solche Sachen alle gut geregelt, als die Eltern von ihr und die Eltern von ihm gestorben sind, hat das alles der Onkel erledigt. Welche Schritte muss ein Erbe gehen, damit er das Erbe in Empfang nehmen kann?
Bezüglich des Erbes muss nichts unternommen werden. Das Standesamt benachrichtigt das Nachlassgericht und dieses setzt sich mit den Erben in Verbindung. In so einfachen Fällen, dass nur Ehefrau und Kinder ganz normal erben, braucht man auch keinen Erbschein.
Man sollte zum zuständigen Nachlassgericht gehen und einen Erbschein beantragen. Denn erst dann darf man das Konto, was allein auf den Namen des Onkels steht, auch auflösen. Wie man das im Falle des Todes mit dem gemeinsamen Konto macht, sollte die Tante deines Freundes bei der Konto führenden Bank erfragen.
Bei meinen Eltern war es so, dass man das gemeinsame Girokonto aufgelöst hat. Meine Mutter hat dann ein neues Girokonto eröffnen müssen. Da kein Testament vorhanden ist, tritt ja die gesetzliche Erbfolge ein. Das heißt, dass die Tante deines Freundes 50 Prozent von Besitz des Mannes bekommt. Die restlichen 50 Prozent teilen sich die Kinder.
Mit der Vermutung, dass beide Ehepartner im Grundbuch für das Haus je zur Hälfte eingetragen sind, hat dann nach der gesetzlichen Erbfolge die Tante 75 Prozent Eigentumsanteil. Alles andere gehört dann den Kindern. Um nach dem Tod des Onkels die laufenden Ausgaben bestreiten zu können, wäre es wohl sinnvoll, wenn die Tante jetzt schon ein eigenes Girokonto einrichtet, wo ihre Einnahmen hingehen.
Ansonsten muss nach dem Ableben des Onkels auch der Rentenantrag gestellt werden, sofern die beiden eben verheiratet sind. Und auch die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt oder Standesamt muss erledigt werden. Das sind aber Dinge, die oftmals auch vom Bestattungsinstitut erledigt werden. Aber der Gang zum Nachlaßgericht bleibt ihnen nicht erspart, wobei es reicht, wenn ein Erbe dort hin geht. Die anderen Erben werden dann schriftlich über alle Vorgänge informiert.
Soweit ich weiß, muss man das Erbe antreten, um allein das Konto aufzulösen. Wenn man dies nicht möchte, muss man die Finger davon lassen, sodass der Staat für die Bezahlung der Miete eintritt. Dem Staat steht dann aber auch noch das auf dem Konto befindliche Geld zu.
Mein Vater hat sich damals Hilfestellung beim Bestatter geben lassen. Über ihn hat er Hilfe für solche Fragen gefunden. Man kann dort auch jemand bestellen, der sich um alle Angelegenheiten kümmert.
Mich graut es persönlich auch schon davor, denn man weiß ja nie, wann es soweit ist und was man dann alles machen muss. Wenn man als Bezugsperson einer Versicherung eingetragen ist, muss man sich ja auch dort melden.
Mit dem Tod eines Angehörigen fällt ja eine Menge Arbeit an. Man muss sich bei der Vermietung unverzüglich für eine Kündigung melden, eine Haushaltsauflösung durchführen, Konten auflösen, sich eventuell mit verschiedenen Schuldnern auseinandersetzen und sämtliche Versicherungen auflösen. Vielleicht kann man ja im Internet durch die Suchanzeige nach einer Checkliste für Erben nachschlagen.
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