Formalitäten nötig, wenn Kinder länger bei Freunden sind?

vom 26.10.2013, 09:57 Uhr

Frau A bekommt die Möglichkeit, für zwei Monate im Ausland zu arbeiten. Das bringt ihr viel Geld und eine Erfahrung, die sich gut in ihrem Lebenslauf macht. Sie ist alleinerziehend und kann und möchte ihr fünfjähriges Kind nicht mitnehmen. Ihre befreundeten Nachbarn, die selber vier Kinder haben, haben sich bereit erklärt, das Kind während dieser Zeit zu sich zu nehmen. Sie möchten gar kein Geld dafür, aber Frau A drängt es ihnen sozusagen auf. Sie schreibt auch eine Vollmacht, dass die Familie gewisse Dinge für das Kind, beispielsweise beim Arzt, erledigen kann.

Nun frage ich mich, ob diese Regelung bei irgendeiner Stelle bekanntgegeben werden muss. Muss Frau A zum Jugendamt und diesem die Situation mitteilen? Ab welchem Zeitraum gilt so etwas als Besuch und ab wann wird es zu einer Pflegschaft? Gibt es diesbezüglich Unterschiede zwischen Verwandten und Freunden?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Meine Mutter hat für einige Monate meine Nichten aufgenommen, weil deren Mutter gesundheitlich nicht in der Lage war, sich ausreichend um sie zu kümmern. Die beiden stammen aber von verschiedenen Vätern. Der eine ist mein Bruder, daher besteht eine Blutsverwandtschaft, die andere stammt aber von einem anderen Mann. Daher kam die blutsverwandte Nichte einfach so zu meiner Mutter, für die andere wurde es aber über das Jugendamt geregelt.

Auf diese Weise sind dann alle Formalitäten geregelt. Alles, was man für die Schule unterschreiben muss, zum Arzt gehen etc. Auf diese Weise hat meine Mutter für die Pflege auch Geld vom Jugendamt bekommen. In diesem Fall musste es die Mutter des Kindes nicht dem Jugendamt zurückzahlen, aber diese Regelung gibt es auch, wenn man sein Kind ohne gesundheitlichen Grund abgibt. Auf diese Weise würde die Nachbarin aber wirklich genau das bekommen, was ihr zusteht. Vielleicht wäre sie damit einverstanden.

Ich würde mein Kind nicht abgeben und da nur eine Vollmacht mitgeben. Das ist doch letztlich nur ein Zettel. Das wäre mir viel zu unsicher. Zum Arzt muss ja nicht heißen, dass die Kleine eine Erkältung hat. Es kann ja auch mal ein richtiger Notfall eintreten und das Kind muss operiert werden. Das kann auch so schnell gehen, dass man die Mutter im Ausland gar nicht erreicht und sie auch nicht rechtzeitig zurückkommen kann. Was ist, wenn der Mutter im Ausland etwas passiert? Mit dem Jugendamt an ihrer Seite hätte die Nachbarin wenigstens einen kompetenten Ansprechpartner.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Was ist denn mit dem Vater des Kindes? Er ist normal die erste Person, die in solchen Fällen die Betreuung des Kindes übernehmen müsste und danach kommen andere Verwandte, wie Großeltern. Aber egal, wer die Betreuung in dieser Zeit übernimmt, eine Vollmacht allein wird da nicht ausreichend sein. Da sollte man doch das Jugendamt kontaktieren und dort alles regeln lassen.

Was den finanziellen Teil der Betreuung angeht, so sollte zumindest das Kindergeld für diesen Zeitraum an die betreuende Familie gezahlt werden. Immerhin kostet ein Kind ja auch Geld, selbst es bei so vielen Personen nicht sonderlich ins Gewicht fallen wird.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



In so einem Fall muss man sicherlich erst Mal Blutsverwandte fragen, weil man dafür keine Genehmigung braucht und die sich ohne Weiteres um das Kind kümmern könnten. Es müsste ja auch einen Vater zu dem Kind geben, der sich sicherlich auch kümmern könnte, wenn die Mutter schon ohne ihr Kind in das Ausland möchte, was ich persönlich nicht nachvollziehen kann.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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