Gibt es besondere Regelungen bei Gütertrennung?

vom 19.12.2011, 22:22 Uhr

Ich habe noch nie Gütertrennung gemacht, als ich geheiratet habe und deswegen ist mir das Thema auch ziemlich neu. Aber eine Bekannte heiratet bald und da sie sehr viel Vermögen mit in die Ehe bringt, möchte sie Gütertrennung machen. Sie hat einen Termin bei einem Notar gemacht, der das für sie in die Wege leiten soll.

Mich würde mal interessieren, welche besonderen Regelungen es bei Gütertrennung gibt. Wie macht man eine solche Gütertrennung? Habt ihr Gütertrennung gemacht als ihr geheiratet habt? Warum habt ihr es gemacht? Ist Gütertrennung ähnlich wie ein Ehevertrag oder kann man es sogar einem Ehevertrag gleichsetzen?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Der familienrechtlicher Güterstand der Gütertrennung wird zunächst durch notariell zu beurkundenden Ehevertrag vereinbart. Das heißt: Ja, dieser Güterstand wird durch Ehevertrag festgelegt. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten, wie die Ehegatten ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse regeln können, also theoretisch gibt es zahllose Möglichkeiten, was in einem Ehevertrag so alles stehen kann.

Die Gütertrennung funktioniert so, dass die Vermögensmassen beider Ehepartner getrennt werden - es findet also nach einer eventuellen Ehescheidung keinerlei Zugewinnausgleich statt. Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, das heißt, wenn nichts anderes vereinbart wird, gilt dieser Güterstand automatisch mit der Eheschließung. (Dabei wird das Vermögen, welches während der Zeit der Ehe hinzugewonnen worden ist, sogenannter Zugewinn, durch zwei geteilt und so jedem der Ex-Partner die Hälfte des Zugewinns gewährt.) Bei der Gütertrennung bleibt also jeder Ehegatte vollumfänglich Eigentümer sowohl des in die Ehe eingebrachten, als auch des während der Ehe hinzugewonnenen Vermögens.

Ich persönlich würde auf jeden Fall über eine Gütertrennung nachdenken, wenn ich irgendwann einmal heiraten beziehungsweise eine Lebenspartnerschaft eingehen sollte. Es stellt für mich einfach eine gewisse (finanzielle) Sicherheit da, zu wissen: "Auch im Fall der Trennung ist was meines ist meines und bleibt es auch!"

Benutzeravatar

» Kate110 » Beiträge: 485 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Man kann einen Ehevertrag nicht mit Gütertrennung gleichsetzen. In einem Ehevertrag kann man Gütertrennung vereinbaren, aber auch viele andere Dinge. Aber um Gütertrennung festzulegen, muss man einen Ehevertrag machen. Unternimmt man gar nichts vor der Eheschließung ist es eine Zugewinngemeinschaft.

Bei der Gütertrennung bleibt wirklich alles getrennt. Was in der Ehe angeschafft wird, gehört sozusagen durch die Unterschrift auf dem Kaufvertrag ganz eindeutig einem der beiden Ehepartner und dem gehört es dann auch noch nach der Scheidung. Das macht Sinn, wenn ein Partner wirklich viel mehr verdient als der andere. Oder schon vor der Ehe ein Vermögen angesammelt hat, dass ihm durch Zinsen oder Mieteinnahmen weiter Geld beschert.

Gütertrennung ist irgendwie unromantisch. Man plant schon bei der Hochzeit für den Fall der Trennung vor. Oder als ob man Angst hat, dass der Heiratsantrag nur wegen dem Geld angenommen wurde. Das ist ohne Frage vernünftig. Aber ich bin froh, dass das bei meiner Eheschließung nicht nötig war, weil wir arm wie Kirchenmäuse geheiratet haben und sich das auch nicht gravierend ändern wird.

Benutzeravatar

» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^