Ist die Anzahl der Nebenjobs gesetzlich begrenzt?
Einmal ganz konkret angenommen Frau B will sich 400,- Euro mit einen Nebenjob verdienen und darf es aus rechtlicher Sicht auch machen. Sie findet allerdings nur Nebenjobs die ihr 100,- Euro bringen. Nun will sie sich daher 4 Nebenjobs aussuchen, damit sie wirklich auf ihre 400,- Euro kommt. Darf sie das einfach so machen oder muss sie hier etwas noch direkt beachten? Im so genannten Hauptberuf ist sie Erwerbsunfähigkeitsrentnerin und darf daher auch wirklich 400,- Euro monatlich verdienen. Wer kann hier einige wertvolle Tipps geben?
Die Grenze bei voller Erwerbsunfähigkeit ist seit 2013 450 Euro und nicht mehr 400 Euro. Wie das Einkommen erzielt wird, ist egal. Die Betroffene kann also auch zehn Jobs für je 45 Euro ausüben. Vier Nebenjobs sind natürlich sehr anstrengend, wenn Frau B diese als Angestellte ausübt. Das klingt eher nach freiberuflicher Tätigkeit. Hier gelten aber dieselben Regeln.
Ich habe mich selbst mal mit dem Thema beschäftigt und die Information, die ich von allen Seiten bekam, war, dass die Anzahl wirklich egal ist und es inzwischen auch keine zeitliche Beschränkung mehr gibt. Das einzig Wichtige ist, dass es monatlich insgesamt nicht mehr als diese 400 Euro sind. Und ich meine auch, dass es seit diesem Jahr 450 Euro sind, aber da bin ich mir nicht ganz so sicher.
Du kannst so viele Nebenjobs haben, wie du willst. Es kommt eben nur auf die monatliche Summe an, die du verdienen kannst und das sind aktuell 450 €. Selbst wenn du mehr verdienen würdest, würde es noch gehen, aber dann würde es kompliziert werden. Da müsste dann der erste Arbeitgeber dann nämlich die Abgaben machen und das wäre sicherlich auch nicht jeden Recht, weswegen ich schon schauen würde, dass ich die Summe nicht überschreite.
Ich arbeite bei einer Firma als Bürofachkraft 8 Stunden pro Tag. Dazu habe ich aber noch einen Nebenjob, der ich manchmal nach der Arbeit zu Hause machen kann (wenn es nötig ist, also wenn eine Order kommt). Das ist aber nur ein Nebenjob, der ich ganz gut von zu Hause machen kann und niemand macht mir Probleme.
Ich habe nichts gehört über rechtlichen Begrenzungen solcher Situation und denke auch, dass wenn das alles für Frau/Herr XY nicht zu überfordert ist, kann er/sie es ganz gut machen.
Prinzipiell ist die Anzahl an Jobs die jemand ausüben darf durch nichts und niemanden begrenzt. Rein theoretisch dürfte man auch zwanzig Nebenjobs nebenher ausüben. Das größte Problem dass einem dabei einen Strich durch die Rechnung machen kann, ist der Arbeitgeber, besonders dann, wenn einer der Nebenjobs etwas arbeitsintensiver ist und mehr Einarbeitung erfordert. In diesem Falle liegt es nämlich in der Beurteilung des Arbeitgebers, ob ein zusätzlicher Job "seine Interessen berührt".
In vielen Arbeitsverträgen gibt es eine sogenannte "Nebentätigkeitsklausel", die nichts anderes besagt, als dass ein zusätzlicher Nebenjob vom Arbeitnehmer nur dann aufgenommen werden kann, wenn der bisherige Arbeitgeber dadurch keinen Konflikt zwischen dem alten und dem neuen Job sieht. Problematisch kann es natürlich auch werden, falls man doch einmal über die lohnsteuerfreien 450 Euro im Monat kommen sollte, denn dann werden Zweitjobs sehr stark besteuert.
Frau B. kann sehr gut ihre vier Nebenjobs ausführen, wenn sie diese organisiert bekommt und so lange sie nicht mehr Geld erhält, als das dazuverdienende Geld von 400 Euro. Wenn sie doch über dieses Geld hinaus verdient, muss sie lediglich die Verringerung der Erwerbsunfähigkeitsrente hinnehmen, denn schließlich ist sie in der Lage, durch eigenständiges Arbeiten mehr Geld dazu zu verdienen. Dabei kann es für sie auch so enden, dass ihr diese Erwerbsunfähigkeitsrente komplett gestrichen wird, wenn sie zu viel zu verdient. Aber generell hat dies nichts mit der Anzahl der Nebenjobs zu tun. Sie kann so viele ausführen, wie sie unter den Hut bekommt.
iggiz18 hat geschrieben:Dabei kann es für sie auch so enden, dass ihr diese Erwerbsunfähigkeitsrente komplett gestrichen wird, wenn sie zu viel zu verdient. Aber generell hat dies nichts mit der Anzahl der Nebenjobs zu tun. Sie kann so viele ausführen, wie sie unter den Hut bekommt.
Sie darf allerdings nur insgesamt 3 Stunden täglich arbeiten, denn ansonsten kann ihr ja schon die Erwerbsunfähigkeitsrente erheblich gekürzt werden. Bei dieser Rentenart geht es nämlich um die konkrete tägliche Arbeitszeit. Auf diesen Gesichtspunkt ist leider noch niemand eingegangen. Wie sieht es damit denn direkt aus? Was muss sie hier beachten?
@karlchen66: Ob sie nun nur 3 Stunden arbeiten gehen darf, hängt natürlich davon ab, ob sie eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente erhält. Ansonsten darf sie bis zu 6 Stunden am Tag arbeiten. Dies liegt nicht in unserer Hand, ob sie auf dieses Geld verzichten möchte. Es hat ja auch mit den gesundheitlichen Zustand sehr viel zu tun. Wenn sie sich in der Lage fühlt, den Nebenjob durchzuführen und er sie nicht zu stark belastet und dadurch mehr Geld in der Tasche ist, sollte sie es mitunter so machen und auf die Verkürzung hinweisen. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen, denn es gibt viele Nebenjobs, die auf Basis von zwei Stunden durchzuführen sind. Da muss sie sich nur informieren oder den Arbeitgeber darauf hinweisen. Somit kann sie aber jeden Tag erscheinen.
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