Zu welchem Zeitpunkt ist eine Wohnungsübergabe sinnvoll?
Frau A. kommt demnächst in den Genuss, innerhalb ihres bisherigen Mietshauses in eine andere Wohnung ziehen zu müssen. Die Aktion findet nicht ganz freiwillig statt und die Vermieter sind auch nicht wirklich gesprächsbereit.
Nun wurde Frau A. ein Termin für den Umzug genannt. Der Umzug wird zum Großteil durch die Vermieter organisiert. Im Vorfeld wurden der Mieterin aber schon so Andeutungen gemacht ala man wünscht nicht, dass die neue Wohnung abgewohnt wird und so weiter. In der Wohnung ist ziemlich viel neu gemacht worden. Sicherlich auch nicht alles sinnvoll, aber es ist halt gemacht worden und ein minimaler Standard ist vorhanden. Die Kosten dafür werden der Mieterin A. immer wieder um die Ohren geknallt.
Nun hat Frau A. angesprochen, wann denn eine Wohnungsübergabe statt findet. Nun meinte der Vermieter, die Wohnungsübergabe könnte man ja machen, wenn die Wohnung eingerichtet ist. Im ersten Moment dachte sich die Mieterin A. da auch nichts dabei. Allerdings steht nun die Überlegung im Raum, ob man damit versucht irgendwas zu vertuschen?
Eine Wohnungsübergabe der bisherigen Wohnung wird dann wohl in einem Abwasch mit gemacht. Frau A. befürchtet generell, dass die Vermieter da Stress machen könnten. Bei ein paar Sachen ist sie klar raus, weil die Wohnung nun 20 Jahre bewohnt wurde. Außerdem erfolgt der Umzug ja nicht freiwillig, da bleibt ja das Argument, wenn man sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen gehalten hätte, dann hätte Frau A. auch Zeit gehabt, Mängel zu beheben. Wobei Frau A. selbst nur ein Mangel einfällt, der aber noch vor dem Umzug durch einen Fachbetrieb beseitigt wird. Alle anderen Mängel, die man bei einem normalen Umzug vielleicht beseitigt hätte, sind an Dingen, die durch Sanierung und Umbau der Wohnung eh entfernt werden.
Frau A. legt aber Wert darauf, dass in der bisherigen Wohnung nach dem Umzug eine Übergabe gemacht wird. Eben um zu vermeiden, dass die Vermieter später mit irgendwas kommen. Ein Zeuge wird dabei sein. Der Zeuge wird mit Frau A. in keinem verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Verhältnis stehen.
Die große Frage ist aber nun, ob eine Wohnungsübergabe in den neuen Wohnräumen nicht vor dem Umzug sinnvoller wäre? Da die Vermieter dem Umzug machen, könnten ja auch dabei Schäden entstehen, die man dann eventuell der Mieterin anlastet. Allerdings ist das Ganze zeitlich sehr knapp, da wohl an einem Freitag die Handwerker fertig werden und der Umzug bereits am Tag drauf passieren soll. Der Zeuge stünde aber nur Dienstag bis Freitag Nachmittag zur Verfügung.
Wenn das Verhältnis zwischen Mieterin und Vermieter ohnehin schon von Misstrauen geprägt ist, wie es in diesem Fall ja auch zu sein scheint, wäre ich an Stelle von Frau A auch ziemlich skeptisch. Ich bin grundsätzlich auch ein eher misstrauischer Mensch und gerade bei einer Wohnungsübergabe würde ich schauen, dass mir nicht im Nachhinein irgendwelche Schäden angelastet werden, die bereits vor dem Bezug der Wohnung bestanden. Gerade weil sich der Vermieter Frau A gegenüber schon entsprechend geäußert hat, wäre ich hier sehr skeptisch und würde besonders genau auf eventuelle Vorschäden achten.
Gibt es nur diesen einen Zeugen oder könnte Frau A mit wenig Aufwand noch eine zweite Person bitten, bei der Übergabe dabei zu sein? Es wäre schon gut, wenn ein Zeuge dabei wäre. Zur Not würde ich an Stelle von Frau A auch einen Freund oder einen Verwandten bitten. Das ist immer noch besser als nichts. Außerdem würde ich die Vorschäden, soweit vorhanden, fotografisch dokumentieren und darauf achten, dass auch alles vom Vermieter protokolliert wird.
Wann würde der Vermieter die Übergabe der neuen Wohnung denn machen wollen? Sollte das seiner Meinung nach unmittelbar im Anschluss an das Umräumen der Möbel vonstatten gehen oder sollen sogar noch einige Tage verstreichen? Wenn ich Frau A wäre, würde ich das eigentlich nicht akzeptieren wollen, dass erst einige Tage vergehen. Es sollte doch möglich sein, die Übergabe in der noch leeren Wohnung zu organisieren. Falls vielleicht ein oder zwei Umzugskartons im Raum stünden, wäre das sicher nicht ganz so schlimm. Wenn die Wohnung aber komplett eingerichtet ist und die Möbel möglicherweise kritische Stellen verdecken, ist es aus meiner Sicht zu spät für eine Wohnungsübergabe.
Da wäre ich ehrlich gesagt nicht in die andere Wohnung gezogen, sondern hätte mir etwas Neues gesucht. Das klingt ja schlimm. Wenn man schon so viel Misstrauen hat, sollte man alles genau per Foto festhalten und die andere Wohnung auch vorher besichtigen und Bilder machen. Da kann dann nichts schief gehen und einen Zeugen würde ich auch mitnehmen. Ich würde mich eben versuchen ab zu sichern. Ich denke, dass man das auch so besprechen sollte, dass es nahtlos passieren kann und es dann einfach nur umgeräumt wird. Es liest sich so, als müsste A dann abwarten und das finde ich nicht gut, da muss schon eine Lösung gefunden werden. Ich würde auch die Mängel schriftlich festhalten und unterschreiben lassen von beiden Seiten.
A sollte auf jeden Fall darauf bestehen, dass die Übergabe für die neue Wohnung vor dem Umzug gemacht wird. Bei einem Umzug entstehen schnell Schäden und im Zweifelsfall sagt der Vermieter, dass wäre ja erst bei oder nach dem Umzug entstanden. Außerdem sieht man eventuelle Schäden beispielsweise an Boden, Wänden oder Fußleisten nicht mehr, wenn die Möbel schon drin stehen.
Natürlich sollte dann auch ein Übergabeprotokoll geschrieben werden, in dem sämtliche Zählerstände und eventuelle Mängel sowie eine Beseitigungsfrist vermerkt werden. Das unterschreiben beide Seiten und am besten wird das entweder gleich doppelt aus gefertigt oder du verlangst sofort eine Kopie. Schäden würde ich zudem per Foto dokumentieren. Schriftliches ist immer besser als ein Zeuge, denn wenn es in fünf oder sechs Jahren beim Auszug zum Streit über eventuelle Schäden kommt, ist es unwahrscheinlich, dass sich der Zeuge noch so genau erinnert.
Auch für die alte Wohnung solltet ihr ein Übergabeprotokoll machen. Ohne dieses würde ich die Schlüssel nicht abgeben. Ein Übergabeprotokoll gehört bei jedem einigermaßen seriösen Vermieter bei Ein- und Auszug einfach dazu. Wenn sich der Vermieter weigert, würden bei mir immer alle Alarmglocken klingeln.
Die Übergabe wurde nach dem Umzug gemacht. Wobei sich auch erst nach dem Umzug noch Schäden zeigten oder noch nicht alles wie zu erwarten erledigt wurde. Da der Umzug durch den Vermieter gemacht wurde, verwies Frau A. auch auf Schäden, die beim Umzug entstanden sind. Der Vermieter riet in dem einen Fall dazu, doch mit irgendeiner Paste den Schaden zu beheben.
Bei einige anderen Sachen wurde auch darauf hingewiesen, dass die ja zu Lasten der Mieterin behoben werden könnten. Man verwies darauf, wie teuer die Renovierung und Sanierung der Wohnung war. Ein wirkliches Übergabeportokoll gibt es nicht. Für die Wohnung, aus der Frau A. ausgezogen ist, gibt es eines. Denn die Vermieter meinten nur, dass sei alles so in Ordnung. Das hat sich Frau A. schnell schriftlich geben lassen und es hat auch ein unparteiischer Zeuge unterschrieben.
Die Zählerstände sind Thema für sich, da die Wohnungen einfach mal an den alten Zähler geklemmt wurden. Also die neue Wohnung an die alten Zähler. Wäre laut Handwerker Standard, die Versorgungsbetriebe sehen das scheinbar ein wenig anders. Eine Übergabe vor dem Umzug war auch gar nicht möglich, da die Handwerker bis am Abend vor dem Umzug noch in der Wohnung tätig waren und auch nicht alle Arbeiten wirklich erledigt waren. Generell würde ich mittlerweile auch darauf bestehen, dass vorher eine Übergabe statt findet.
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