Elternunterhalt von eigenen Kindern in Pflegefamilien

vom 17.10.2013, 21:30 Uhr

Wie ist es bei einer Mutter oder einem Vater, die/der seine kleinen Kinder in eine Pflegefamilie gegeben hat, aus welchen Gründen auch immer. Dieser Elternteil hat niemals auch nur einen Pfennig Unterhalt gezahlt. Müssen auch diese Kinder für die ursprünglichen Eltern aufkommen, obwohl die Eltern sich nie um ihre Kinder gekümmert haben?

Wäre das der Fall, fände ich das sehr ungerecht. Denn die Kinder sind nicht von den Eltern großgezogen worden. Also hätten die Eltern kein Anrecht auf Unterstützung durch die Kinder. Weiß jemand, wie das geregelt ist? Von wem versucht das Pflegeheim oder die Stadt das Geld einzuziehen? Muss da der Staat einspringen?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Zunächst ist es mal so, dass man für sein Kind immer noch zahlen muss, auch wenn man es in eine Pflegefamilie abgibt. Zumindest war das so bei meiner Pflegeschwester. Die Eltern haben sie freiwillig abgegeben, weil sei total unfähig waren. Sie mussten monatlich ans Jugendamt zahlen. Als der Vater mal nicht zahlen konnte, ist die Zahlung aufgeschoben worden, aber dann musste er halt später zahlen.

Aber die Situation gibt es ja nicht nur mit Pflegefamilie. Wenn die Eltern sich trennen und der Vater nie Alimente gezahlt hat, tritt ja der gleiche Fall ein. Ich habe aber letztens in einer Diskussionsrunde im Deutschlandradio zu dem Thema folgendes gehört: Wenn der Vater niemals Kindesunterhalt gezahlt hat, muss das Kind später keinen Elternunterhalt für den Vater zahlen. Das liegt daran, dass der Vater durch diese Einsparung ja mehr Geld für seine eigene Altersvorsorge zur Verfügung hatte. Hat man aber dem Vater verziehen und hat ein elterliches Verhältnis zu ihm, muss man doch zahlen.

Ich habe das Ganze nicht so richtig verstanden und will das eigentlich noch recherchieren und hab auch schon überlegt, hier nachzufragen. Weil es mich in ein paar Jahren betreffen könnte. Aber ich finde es seltsam, dass meine Pflicht als Kind von einem elterlichen Verhältnis abhängt. Ich meine, ich fände es auch scheiße, wenn ich für meinen Erzeuger zahlen müsste. Aber entweder es ist eine Pflicht, um den Staat zu entlasten oder es geht hier um Gefühle.

In Paragraf 1611 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die Rede von "unbilliger Härte". Wenn also grobe Vernachlässigung durch den Vater stattfand oder dieser andere Vergehen begangen hat, muss man entweder nur einen kleinen Teil oder sogar gar nichts zur Heimunterbringung des Vaters beisteuern. Somit sind schon mal Opfer von Kindesmissbrauch und andere Fälle davon verschont für ihre Peiniger zu zahlen. Und die Abgabe in eine Pflegefamilie gilt wohl auch als Vernachlässigung.

Meine Pflegeschwester aber z.B. hat zu ihrem Vater immer noch ein gutes Verhältnis, auch wenn dieser sie in eine Pflegefamilie abgeschoben hat, weil seine neue Frau sie nicht mochte. Und auch der Mutter, die sie vorher zum Vater abgeschoben hat, hat sie wohl verziehen. Immer hin wohnt sie jetzt wieder bei ihr, wo sie 18 und damit aus dem Pflegesystem draußen ist. Sie hat also zu beiden immer noch oder wieder ein elterliches Verhältnis. Ich denke nicht, dass sie sich später mal damit rausreden kann.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Das muss wohl im Streitfall individuell vom Gericht entschieden werden. Es zählt aber für die gegenseitigen Verpflichtungen immer die Blutsverwandtschaft und zwar die direkten Linien. Es müssen besondere Bedingungen vorliegen, damit das außer Kraft gesetzt wird. Wenn man sich nie um die Kinder gekümmert hat und auch nichts bezahlt hat und immer noch verfeindet ist oder keinen Kontakt hat, muss man wohl nicht bezahlen. Auch natürlich nicht bei Misshandlungen von den Eltern.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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