Was ist ein Berliner Testament?
Ich habe neulich nur so am Rande eine Diskussionsrunde im Fernehen mitbekommen, wo es um Erbrecht ging. Ich habe erstmal zu spät eingeschaltet und habe nur noch etwas von einem Berliner Testament mitbekommen. Was ist ein Berliner Testament und wie unterscheidet es sich von einem normalen Testament? Was muss man machen, wenn man ein Berliner Testament aufsetzen will und wer ist dann der Begünstigte?
Meine Schwiegereltern hatten ein Berliner Testament, mein Schwiegervater ist schon sehr früh gestorben, den kannte ich gar nicht mehr. Normalerweise ist es bei der gesetzlichen Erbfolge so: ein Ehepaar hat Kinder. Stirbt nun einer der Ehepartner, erbt der andere die Hälfte des Vermögens (ob nun Geld oder Haus oder was sonst an Wertsachen so da ist), die andere Hälfte geht direkt an die Kinder. Vor allem bei Grundbesitz ist das ein Problem, denn wollen die Kinder oder auch nur eins davon ihren Erbteil sofort haben, muss dieser oft veräußert werden und der überlebende Ehepartner sitzt quasi auf der Straße.
Bei einem Berliner Testament wird die gesetzliche Erbfolge legal außer Kraft gesetzt, die Ehepartner bestimmen sich gegenseitig zum Alleinerben, die Kinder erben erst dann, wenn auch der zweite Elternteil verstirbt. Nicht ausgeschlossen kann hierbei der Pflichtteil werden, den ein Kind trotz Berliner Testaments immer einfordern kann. Das wird im Normalfall aber eher selten passieren, da derjenige dann auf die Hälfte seines Erbanspruchs verzichten muss. Außerdem ist es von der Geldsumme her immer einfacher, den Pflichtteil anstatt des Gesamterbes auszuzahlen.
Wie jedes Testament muss auch ein Berliner Testament nicht von offiziellen Stellen verfasst oder beglaubigt werden, allerdings ist es auch hier ratsam, dies zum Beispiel bei einem Notar aufsetzen zu lassen, damit es nicht durch Formfehler ungültig ist. Außerdem gibt es beim Berliner Testament auch diverse Klauseln, die man eventuell beachten sollte, so zum Beispiel eine Zusatzklausel darüber, was bei einer Wiederverheiratung der überlebenden Ehepartner passieren soll.
Diamante hat geschrieben:Was ist ein Berliner Testament und wie unterscheidet es sich von einem normalen Testament? Was muss man machen, wenn man ein Berliner Testament aufsetzen will und wer ist dann der Begünstigte?
Bei einem Berliner Testament handelt es sich um ein Testament, welches zwischen Ehepartnern oder sonstigen Lebenspartnern gemeinschafltlich aufgestellt wird. Bei dieser Testamentsart setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein und erst nachdem Tod des zweiten Partners geht der Nachlass an einen Dritten, also haben vorher keine Dritten einen Anspruch auf den Nachlass.
Ich finde diese Art von einem Testament sehr gut, denn wie oft kommt es in Familien zu Krach unter den Kindern, wenn z.B. ein Elternteil stirbt und dann das Gezanke um das Erbe losgeht. Komischweise ist dann das Blut doch nicht so dick und es zählt wohl nur noch der eigene Gewinn. Ich finde so etwas sehr traurig, denn schließlich ist man ja eine Familie.
Meine Großeltern hatten auch so ein Testament gemacht und meine Oma hatte dann, als mein Opa verstarb, erstmal alles geerbt. Erst als meine Oma verstorben ist, wurde dann alles aufgeteilt. Wobei es im Testament genau drin stand, wer was an Grundbesitz zu bekommen hatte. Genauso war auch das Geld schon im Testament quasi aufgeteilt worden.
Allerdings war es damals halt nur eine mehr oder weniger formelle Sache gewesen, weil beim Erbe noch ein paar Sonderbedingungen eingebaut worden, da einige angeheiratete Personen im Todesfall eines Erbberechtigen eben komplett leer ausgehen sollten. Deswegen wurde es damals von einem Notar aufgesetzt, was ich persönlich immer für sinnvoll erachte, weil dann eine neutrale Person das Testament eben auch bezeugt und aus fachlicher Sicht dann alles seine Richtigkeit hat.
Meiner Meinung nach ist ein Berliner Testament die logischste und fairste Art eines Testaments für Eheleute - vorausgesetzt es waren keine getrennt lebenden Ehegatten.
Der Grund dafür liegt einfach darin, dass der Anspruch des Erbes für Erbberechtigte erst dann entsteht, wenn auch der zweite der beiden Vererbenden verstirbt. Zwar kann sich ein Erbe bereits bei Versterben des ersten Ehegatten seinen Pflichtteil einklagen. Im Berliner Testament gibt es diesbezüglich jedoch oftmals die Regelung, dass der klagende Erbe dann zum Zeitpunkt des Todes des zweiten Ehegatten praktisch enterbt wird, was die restliche Erbschaft betrifft.
Die Rechtssprechung spricht bei einem auf seinen Pflichtteil klagenden Erben übrigens vom sogenannten "bösen Abkömmling". Dieser sogenannte "böse Abkömmling" hat dann später, wenn es um das eigentlich Erbe geht, also praktisch nichts mehr zu melden und lediglich seinen Pflichtteil aus der betreffenden Erbschaft erhalten. Jeder vernünftig denkende Erbe wird sich also überlegen, ob das Einklagen eines Pflichtteils so schlau ist...
EmskoppEL hat geschrieben: Bei einem Berliner Testament handelt es sich um ein Testament, welches zwischen Ehepartnern oder sonstigen Lebenspartnern gemeinschafltlich aufgestellt wird.
Nein, nicht sonstigen Lebenspartnern, sondern nur Ehepartner oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftgesetz. Man kann also nicht seinen Lebenspartner in dem Sinne, wie er allgemein verstanden wird, als Erbe einsetzen.
Das Berliner Testament kann kritisch sein, wenn der überlebende Ehepartner nicht mit den Kindern verwandt ist und diese auch nicht adoptiert hat. Denn dann erben die gar nichts, wenn der überlebende Ehepartner stirbt. Dann geht es nämlich nach dessen Blutsverwandtschaft. Man sollte sich also ganz genau überlegen, ob man ein solches Testament abschließt und sich über die Folgen bewusst sein. Gerade in solchen Situationen kann es sehr wohl sinnvoll sein, dass die Kinder ihr Pflichtteil einfordern, insbesondere wenn man zum überlebenden, nicht blutsverwandten Ehepartner keinen besonderen Draht hat. Es müssen nicht unbedingt Streitigkeiten vorhanden sein, manchmal reicht auch eine emotionslose Beziehung, dass man am Schluss enttäuscht wird.
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