Gilt Geschwindigkeitsmessung mit Radarpistole als Beweis?

vom 13.10.2013, 21:57 Uhr

Mein Bruder ist in eine Radarfalle getappt und wurde mit einer Radarpistole erwischt, als er 10 Km/h zu schnell gefahren ist. Mein Bruder meint, dass das ja eigentlich kein Beweis ist. Es ist kein Foto. Ihm wurde die Radarpistole gezeigt und dort stand, dass er 62 km/h statt 50 km/h gefahren ist. Er hat an Ort und Stelle einen Überweisungsträger bekommen und soll das nun bezahlen. Er hätte auch mit Karte zahlen können, was er aber nicht machen wollte.

Gilt eigentlich die Geschwindigkeitsmessung mit der Radarpistole als Beweis? Wie kann man denn nun im Nachhinein beweisen, dass er wirklich zu schnell gefahren ist?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Radarpistolen sind mittlerweile technisch sehr ausgereift und gelten als Beweis. An der Stelle deines Bruders hätte ich ein schlechtes Gewissen und würde als Buße zahlen - außer wenn er sich ganz sicher ist, dass er nicht zu schnell gefahren ist. Ich finde es immer erbärmlich, wie sich Schnellfahrer entrüsten und irgendwie versuchen, um die Strafe herumzukommen. Zu schnelles Fahren ist kein Kavaliersdelikt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wie willst du so etwas im Nachhinein beweisen? Ich glaube nicht, dass das geht. Wenn dein Bruder der Meinung war, dass er nicht 12 km/h zu schnell gefahren ist, hätte er das sofort an Ort und Stelle klären müssen. Vielleicht hätte er sich auch zeigen lassen sollen, wann die Radarpistole zuletzt geeicht worden ist, bzw. überprüft wurde. Es kann schnell passieren, dass man über 50 km/h liegt. Da wird es schwierig mit einem Gegenbeweis.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Was dein Bruder offenbar ganz vergisst, ist die Tatsache, dass die Radarpistole gar kein Beweis sein muss. Es handelt sich um ein Werkzeug - und der Beamte, welcher das Werkzeug zur Feststellung der Geschwindigkeit benutzt hat, ist Zeuge (!) dafür, dass er eben deinen Bruder beim Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen hat.

Vor Gericht würde man deinen Bruder auslachen, wenn der ausschließlich darauf pocht, hier angeblich keinen "Beweis" zu haben. Damit wäre dein Bruder auch fein raus, wenn er sich nicht anschnallt. Erwartet er wirklich, dass er nur dann zur Kasse gebeten wird, wenn die Ordnungshüter vorher ein Foto machen wie er unangeschnallt Auto fährt? Ebenso beim Telefonieren ohne Freisprechanlage usw.

Dieses "Beweisfoto" von gewöhnlichen Blitzern wird letztlich auch nur dann erstellt, wenn der Temposünder nicht an Ort und Stelle angehalten wird und man sich den Klageweg - auch für den Temposünder - ersparen will. Aber auch bei einem Bescheid MIT Foto wird mindestens ein Zeuge genannt, wenn es sich um eine Mobile Anlage handelt.

Ampelmännchen hat geschrieben:Wie kann man denn nun im Nachhinein beweisen, dass er wirklich zu schnell gefahren ist?

Der Polizeibeamte sagt aus, dass der Temposünder zu schnell unterwegs war - der Temposünder bestreitet dies und am Ende entscheidet der Richter an Hand von dem, wer Glaubwürdiger ist. Ich unterstelle mal, dass der Polizeibeamte keinen Grund hat, die Unwahrheit zu behaupten - wohingegen es zu erwarten wäre, dass ein Temposünder hier Schutzbehauptungen aufstellt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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