Die Krankschreibung und der Nebenjob

vom 05.10.2013, 15:18 Uhr

Einmal direkt angenommen das der Herr A eine Krankschreibung vom Hausarzt hat. Er ist in einer Montagefabrik beschäftigt und darf nun erst einmal nicht arbeiten. Darf er selbst mit der Krankschreibung einen Nebenjob im Homeoffice ausüben, selbst wenn er keine Bettruhe verordnet bekommen hat? Was muss Herr A hier nun alles beachten damit er keinen Ärger bekommt? Wer kann dazu einige Hinweise und Ratschläge geben?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Herr A kann seinen Job in der Montagefabrik aufs Spiel setzen, wenn er zu seinem Nebenjob als Homeoffice geht. Er darf kein Nebenjob in der Zeit der Krankschreibung ausführen, sonst würde er eben sein Hauptberuf verlieren können. Selbst der Nachweis, dass er einen Krankenschein hat, bringt hier nichts. Herr A sollte sich einfach kurieren und sich die freie Zeit nehmen, um wieder auf eine gesundheitliche Höhe zu kommen, dass er bei seinem Hauptberuf wieder arbeiten gehen kann. Dann kann er ohne Bedenken auch seinen Nebenjob wieder ausführen.

Macht Herr A es dennoch und wird dabei erwischt, macht er es auf eigene Verantwortung und sollte sich nicht wundern, wenn es gar eine Abmahnung oder Kündigung seitens des Arbeitgebers gibt. Ich kann Herr A dies auf keinen Fall empfehlen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Man darf alle Tätigkeiten ausführen, die der Gesundung nicht im Wege stehen. Es kann durchaus sein, dass die Nebentätigkeit bei einem gebrochenen Bein beispielsweise ausgeübt werden kann, die Haupttätigkeit aber nicht. Dann darf der Arbeitnehmer das selbstverständlich tun. Es kommt nur auf die Art der Krankheit und die Art der Beschäftigung an. Man darf sogar Sport treiben, wenn man krankgeschrieben ist, wenn das der Gesundung nicht schadet.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Anlupa hat Recht, es kommt auf die Krankheit und den Job an. Steht man zum Beispiel am Fließband oder arbeitet man in einer Werkshalle körperlich und hat sich nun den Fuß gebrochen, ist es keine Frage, dass man daheim am Schreibtisch durchaus arbeiten darf. Hat man aber eine Grippe und sitzt daheim fiebernd am PC, kann der Arbeitgeber zu Recht eine Abmahnung erteilen, weil man da dann die Genesung verzögert.

» kerry3 » Beiträge: 892 » Talkpoints: 18,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Natürlich bedeutet eine Krankschreibung nicht automatisch unbedingte und isolierte Bettruhe. Es ist nicht die Krankschreibung entscheidend, sondern die Umstände die zur Genesung führen. Und am Beispiel von einem gebrochenem Bein oder einem gebrochenen Arm lässt sich doch darlegen, dass der Patient hier durchaus am Abend in der Kneipe sitzen kann, ohne die Genesung negativ zu beeinträchtigen aber auf dem Bau als Maurer würde er nicht eingesetzt werden können. Schon zieht hier die Krankschreibung!

karlchen66 hat geschrieben:Was muss Herr A hier nun alles beachten damit er keinen Ärger bekommt?

Wenn der Nebenjob selbst gemeldet ist, dann dürfte er gar keinen Ärger riskieren. Schließlich gibt es tatsächlich keinen sachlichen Grund gegen die Tätigkeit. Und die Genesung würde auch nicht schneller voran kommen, wenn er die Nebentätigkeit nicht ausüben würde. Wobei bei der Diskussion immer auch die Frage erlaubt sein muss, wie der Hauptarbeitgeber mitbekommen sollte, dass der Arbeitnehmer hier von Zuhause aus einem andern Job nachgeht.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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