Störung der Totenruhe nach Ablauf der Laufzeit bei Gräbern?

vom 07.10.2013, 13:17 Uhr

Hier fragte ich nach den unterschiedlichen Laufzeiten. Ich habe nun auch schon mal gesehen, dass ein altes Grab ausgeschachtet wurde und ein neues Grab entstand. Der Leichnam ist ja im Prinzip dann auch nicht restlos verrottet. einige Knochen bleiben ja bestimmt übrig und auch die Sachen, die der tote getragen hat sind ja nicht komplett weg.

Es heißt ja immer, dass man die toten nicht stören darf und es gibt ja sogar ein Gesetz über die Störung der Totenruhe. Aber ist das denn keine Störung der Totenruhe, wenn man den Leichnam im Prinzip ausgräbt um dann ein neues Grab zu erschaffen? Wo kommen die eventuellen Reste des Leichnams hin?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Einen Leichnam wirst du nach der ganzen Zeit nicht mehr aus dem Grab holen können, denn ein Sarg ist in der Zeit auf jeden Fall verrottet. Die einzelnen Knochen wird man dann sicherlich auch nicht aus dem Grab holen. Bei einer Urne ist es so, dass sie entweder aus einem Material ist, was verrottet und man es drinnen lassen kann oder eben aus einem anderen Material ist und dann kommt die Urne in Gewölbe oder in ein Massenurnengrab, je nach Friedhof und örtlichen Gegebenheiten. Ich finde nicht, dass dann die Totenruhe gestört wird. Immerhin gab es dann doch auch schon eine lange Liegezeit.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Die Friedhofserde ist voller Knochen, denn die halten sich ja ziemlich lange. Beim neuen Ausheben eines Grabes werden die Knochenreste mit Erde verdeckt, tiefer eingegraben oder zur Seite verlegt. Das ist aber keine Störung der Totenruhe. Es wird ja kein Unfug damit getrieben, etwas mutwillig zerstört oder Teile entwendet. Es ist wahrscheinlich völlig normal, dass beim Aushub eines neuen Grabes Knochen freigelegt werden.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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