Großeltern und andere Verwandte - Besuchsrecht einklagen?

vom 27.09.2013, 21:21 Uhr

A und B haben 3 Kinder. A´s Eltern haben ihre Enkelkinder sehr oft gesehen. Aber immer mehr streiten sie sich mit A und ihrem Ehemann B. Deswegen will A nicht mehr, dass die Kinder zu den Großeltern gehen. Denn die Großeltern reden auch vor den Kindern nicht gerade nett von A und B. Nun wohnt auch noch eine Tante der Kinder mit bei den Großeltern der Kinder, die auch nicht gut auf A zu sprechen ist und A hat auch Angst, dass die Kinder aufgehetzt werden.

Nun haben die Kinder die Großeltern und die Tante seit 3 Wochen nicht gesehen und die Kinder fragen auch nicht danach. Heute kam ein Brief der Großmutter, dass sie einen Anwalt einschalten will und das Besuchsrecht für sich, den Großvater und die Tante einklagen will. Denn schließlich hätte sie ein Recht auf die Enkel und die Tante auf Nichte und Neffen.

Ist es möglich, dass Großeltern und die Tante ein Besuchsrecht einklagen können und könnten sie damit durch kommen? Was können A und B machen, dass die nicht damit durchkommen? Sollten sie direkt einen Anwalt einschalten und das Jugendamt einschalten oder sollten sie abwarten, was die Großeltern nun wirklich vor haben?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn die Kinder eine sehr enge Beziehung zu den Verwandten haben und sie praktisch täglich bei ihnen waren, dann hat eine solche Klage durchaus Aussichten auf Erfolg, denn die Gerichte entscheiden zum Wohle des Kindes. Aber man sollte natürlich besser ein vernünftiges Wort miteinander reden und die Lage nicht eskalieren lassen. Vielleicht kann man sich an das Jugendamt wenden. Beide Parteien scheinen sich sehr unvernünftig und nicht im Sinne des Kindes zu verhalten.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wenn die Kinder einen engen Bezug zu den Verwandten haben dann hat so eine Klage schon Sinn und die Großeltern gute Chancen darauf Recht zu bekommen und ein Besuchsrecht zu bekommen. Aber jetzt ist es ja nicht so das A und B die Kinder ohne Grund nicht mehr zu den Großeltern zu geben sondern sie befürchten das es für die Kinder nicht gut ist weil sie eben aufgehetzt werden und die Großeltern schlecht über die Eltern reden. Das ist für Kinder nichts. Von dem her müssen sie glaube ich beweisen das es für die Kinder nicht gut ist bei den Großeltern zu sein und könnten so das Besuchsrecht verwehren. Dann haben die Großeltern auch keine Chance vor Gericht durch zu kommen. Ich würde in diesem Fall vermutlich mal zum Anwalt gehen und fragen welche Möglichkeiten ich habe.

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» torka » Beiträge: 4376 » Talkpoints: 7,91 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Die Großmutter kann da einen Prozess anstrengen. Allerdings wird hier nach dem Kindeswohl entschieden. Angeblich, denn ich habe mit Umgangsprozessen auch so meine Erfahrungen und man entscheidet leider bis zu einem gewissen Alter über die Köpfe der Kinder weg und dreht deren Aussagen so, wie man sie am besten gebrauchen kann.

Allerdings sollten sich jetzt A und B mal zusammen setzen und aufschreiben, was sie gegen die Großeltern und die Tante an Argumenten anbringen können. Also Behauptungen der drei Personen, die sie vor den Kindern gemacht haben. Man kann aber auch nicht pauschal sagen, dass bei einem vorherigen engen Kontakt auch der Umgang per Gericht zu Gunsten der Großeltern ausgesprochen wird.

Gerade, wenn sie eben die Eltern schlecht reden, muss es nicht sein, dass man ihnen dann auch den Umgang bei Gericht gewährt. Eine Liste mit Urteilen findest du auf dieser Seite. Und vor allem kommt es auch auf das Alter der Kinder an. Ab 12 Jahren dürfen sie nämlich dann selbst entscheiden und das wird dann auch vom Gericht anerkannt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Bei meinem Cousin war das ähnlich. Seine Eltern haben sich scheiden lassen, als er noch ein Kind war. Immer, wenn er bei seinem Vater zu Besuch kam, hat er auch seine Oma getroffen und besagte Oma hat sehr sehr schlecht über seine Mutter geredet. Das hat ihn psychisch sehr belastet und vor Gericht konnte durchgesetzt werden, dass seine Oma keinen Kontakt zu meinem Cousin haben darf, weil ihn das psychisch zu sehr belasten würde und der Richter nunmal im Interesse des Kindes gehandelt hat. Von alleine hätte seine Oma eh nicht aufgehört, schlecht über seine Mutter zu reden, also mussten rechtliche Schritte sein, alles Reden hat nichts genützt.

So hart das auch ist, aber wenn es das Beste für das Kind ist, finde ich eine derartig radikale Methode durchaus berechtigt und in Ordnung

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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