Wahlhelfer: Freiwillig oder nicht?
vom 24.09.2013, 03:44 Uhr
Punktedieb hat geschrieben:Ich kann mir aber vorstellen, dass viele Wahlhelfer gar nicht wissen, dass ihnen da eine Entschädigung zusteht.
Das kann ich mir gut vorstellen. Ich persönlich bin eine penible Person, die bei solchen Dingen immer im Vorfeld eine Menge nachliest, aber nicht jeder macht das unbedingt. Und ich denke, gerade bei solchen Angelegenheiten verlassen sich viele Menschen darauf, dass alles seriös und regelkonform abläuft und sie auch Geld bekommen, wenn es welches gibt. Im Brief, mit dem mein Partner vorgeladen wurde, stand übrigens auch kein Wörtchen zu dem Erfrischungsgeld. Aber theoretisch müssen die, die ihn vorgeladen haben, doch davon gewusst haben, dass ein Erfrischungsgeld den Wahlhelfern zusteht.
Finja18 hat geschrieben:Ich weißt jetzt allerdings nicht was die bei uns bekommen, aber ich glaube nicht, dass sie Geld kriegen. Weil dann passt der Begriff ehrenamtlich nicht mehr dazu, weil sie ja bezahlt werden.
Das passt offensichtlich doch zusammen, weil es in den Gesetzestexten auch miteinander verknüpft nachzulesen ist. Ich glaube, es ist einfach eine Art verbreiteter Irrglaube, dass "ehrenamtlich" "kostenlos" oder "unbezahlt" heißt. Ein Irrglaube, dem ich auch aufgesessen bin, und ich glaube, sehr viele andere Menschen auch. Aber auszuschließen scheint es sich ja nun wirklich nicht, wenn den Wahlhelfern gesetzlich festgelegt für ihre als ehrenamtlich beschriebene Tätigkeit ein Erfrischungsgeld eindeutig zusteht. Ich denke, man muss in dem Fall auch eindeutig zwischen einer richtigen Bezahlung, also Stundenlohn oder auftragsweise Bezahlungen, und zwischen einer Aufwandsentschädigung unterscheiden.
Wawa666 hat geschrieben:Ich glaube, es ist einfach eine Art verbreiteter Irrglaube, dass "ehrenamtlich" "kostenlos" oder "unbezahlt" heißt. Ein Irrglaube, dem ich auch aufgesessen bin, und ich glaube, sehr viele andere Menschen auch.
Na weil es ja auch so ist. Für eine ehrenamtliche Tätigkeit gibt es nunmal keine Bezahlung in Form von Lohn oder Gehalt. Ansonsten wäre es ja eine berufliche Tätigkeit. Das heißt aber eben nicht, dass man nicht eine Aufwandsentschädigung auszahlen kann.
Dass ist schon etwas anderes als ein Gehalt. Das Gehalt bekommt man ja, weil man mit seiner Arbeit dazu beiträgt etwas zu erwirtschaften und kriegt davon dann eben seinen Anteil. Mit der Aufwandsentschädigung sollen ja im Prinzip nur die entstandenen Unkosten ersetzt werden, die durch die Ausübung entstehen. Im Prinzip sollte man also mit dem Gehalt mehr Geld haben, als wenn man nicht arbeiten würde und mit der Aufwandsentschädigung nur genauso viel. In der Praxis kann das natürlich ganz anders aussehen, kann ja jeder selber festlegen wieviel Aufwandsentschädigung er zahlt.
Aber ansonsten kenne ich es auch so, dass eine Entschädigung an Wahlhelfer gezahlt würde. Ich habe da jetzt selber noch nicht mitgemacht, weil ich mit meinen wenigen freien Sonntagen was besseres zu tun habe, als mich da für vielleicht 50 Euro stundenlang hinzusetzen, aber ich habe von mehreren Bekannten gehört, dass sie dafür immer entschädigt wurden.
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