Wenn die Kündigung eines Ferienjobs nicht angenommen wird
Nehmen wir mal an, es gäbe ein folgendes Problem. Man hätte einen beliebigen Ferienjob in dem man 2 Monate arbeiten müsste. Nach einem Monat stellt man allerdings fest, dass es auf gar keinen Fall so weiter gehen kann, sodass man es schon nach 1 Monat unbedingt kündigen wollen würde. Inzwischen hat die jeweilige Person dessen Kündigung vorbeigebracht, der Chef meint jedoch, dass es nicht geht, denn er will nicht andauernd neue Personen einschulen und das im Vertrag anscheinend steht, dass es 3 Monate Probefrist gibt, aber die bestimmte Person erst seit nur 2 Monaten eingestellt ist. Demzufolge will der Chef diese Person nicht gehen lassen. Er/Sie möchte jedoch unbedingt noch nach diesem Monat den letzten Tag haben.
Die Person ist hoffnungslos verzweifelt und stocksauer. Bitte euch um Rat. Was könnte man in diesem Fall machen?
Das klingt nach einem eigentlich sehr lustigen Problem, welches in der Realität eher selten so vorkommt. Denn wenn der Ferienjobber nicht mehr zur Arbeit kommt, hätte der Arbeitgeber eigentlich nur die fristlose Kündigung als Sanktionsmittel. Theoretisch könnte der Jobber dann sogar gegen so eine fristlose Kündigung vorgehen, was aber in dem Fall nicht sinnvoll wäre.
Ansonsten wüsste ich hier nicht, wie der Arbeitgeber beim geschilderten Vorgehen einen Schaden nachweisen will, der beziffert werden kann und immer die Vorlaufzeiten beachtend, demjenigen in die Schuhe geschoben werden kann, der kündigt. Denn genau dies ist das sog. Unternehmerrisiko. Und wenn der nicht bereit ist, so ein Ausfallrisiko zu tragen, sollte er nicht als Unternehmer tätig sein. Außerdem sollte sich der Arbeitgeber auch darüber im Klaren sein, dass Angestellte die er zum verbleiben zwingt, sicher nicht die produktivsten Kräfte sind und im besten Fall keinen Unfrieden stiften oder Schäden verursachen.
Was hat die Person zu befürchten bzw. wieso ist die Person "verzweifelt"? Das wirklich einzige Problem das ich bei so einer Trennung sehe, ist die Tatsache, dass diese Person vermutlich in dem Unternehmen nie mehr einen Job bekommen dürfte. Das ist aber auch schon die schlimmste Folge (und natürlich der Ausfall des Gehalst für den Monat, in dem nicht gearbeitet wurde).
Ich sehe den geschilderten Fall übrigens auch als nicht in der Praxis angewandt. Es wird kaum einen solchen Unternehmer geben. Und wenn, dann finde ich es, doch sehr streng von den Unternehmer. Er muss doch damit leben können, dass auch Arbeitnehmer kündigen. Wenn er eine solche Kündigung nicht gerne sieht, weil sie nach kurzer Zeit erfolgt und dies schon sehr regelmäßig, müsste er sich eher Gedanken darüber machen, warum viele Arbeitnehmer kündigen, ob es vielleicht an den Aufgaben liegt oder worin der Fehler zu sehen ist.
Ich würde in einen solchen Fall wohl eher nicht mehr zur Arbeit gehen. Der Arbeitgeber wird schon sehen, was er davon hat. Er wird mir auch kein Gehalt auszahlen, welches ich ja nicht mal mehr haben möchte. Oder aber ich würde so dreist sein und den ganzen Monat mich krank schreiben, schließlich muss er eine Lohnfortzahlung einhalten, bis ich Krankengeld von der Krankenkasse erhalte. Somit würde ich auch noch zu gute kommen, da ich noch Geld bekomme.
Ich glaube, man kann auch mit einem Anwalt gegen an gehen, wenn die Kündigung kündigungsgerecht eingereicht wurde, muss der Arbeitgeber diese annehmen. Eine Klausel im Arbeitsvertrag wäre mir neu. Problematisch empfinde ich es aber, wenn der Arbeitgeber die Arbeitssachen wie Lohnsteuerkarte und so weiter nicht herausgeben möchte, dann kann man auch keine andere Arbeit aufnehmen. Aber man kann wohl auf Herausgabe dieser Sachen klagen. Das ist dann auch dem Arbeitnehmer anzuraten.
Ist der obere Fall denn fiktiv oder ist er wirklich aufgetreten? Ich kann mir hier nicht vorstellen, dass es in Wahrheit passiert ist.
Sollte sowas wirklich auftreten, dann würde ich erstmal diesen "Arbeitgeber" mal in der Gegend schlecht reden. Hat nichts mit Rufmord oder ähnliches zu tun, nur man kann ja von den "Erfahrungen" dort berichten. Da es ein Ferienarbeiter ist, nehme ich mal an, ist es noch ein Schüler. Und wenn Schüler schon so einen "Einblick" in ein Arbeitsleben bekommen, ist das nicht gut. Der Arbeitgeber versaut sich so hingegen einen Ruf und die Chance, auf weitere Arbeiter. Denn wäre es bei diesem Ferienarbeiter gut gelaufen, kann dieser Freunden und Bekannten davon berichten und die würden vielleicht da auch arbeiten wollen.
So war es nun bei mir. Ein Freund hat in den Sommerferien bei einem Unternehmen gearbeitet und war zufrieden, hat mir und anderen berichtet und nun habe ich und zwei andere für die Herbstferien dort Arbeit und vielleicht die Möglichkeit, auf 450€ danach zu arbeiten.
Aber dass ein Arbeitgeber so reagiert, kann man nicht erwarten. Was eine Lösung wäre, ist sich krankschreiben zu lassen. Denn soweit ich weiß, muss der Arbeitgeber trotzdem zahlen. Soweit ich weiß, gilt dies nach 4 Wochen ununterbrochener Beschäftigung, und diese ist mit dem Monat erreicht. Das ist zwar keine schöne Lösung, aber eine gerechte für solch einen Arbeitgeber. Im Notfall einfach gar nicht mehr hingehen und nicht auf Anrufe oder ähnliches reagieren.
Also mit schlecht machen in der Gegend wäre ich sehr vorsichtig. Immerhin kann das für das Geschäft schädigend sein und dann kann man auch deswegen belangt werden. Aber ansonsten gibt es für mich in dem geschilderten Fall einen Widerspruch, der eigentlich davon zeugt, dass es eine solche Situation gar nicht geben kann.
Denn kein Arbeitgeber wird einen Vertrag mit drei Monaten Probezeit vorlegen, wenn klar ist, dass der potentielle Arbeitnehmer nur zwei Monate in der Firma sein wird. Allerdings hat eben auch ein Arbeitgeber das Recht die Annahme einer Kündigung abzulehnen. Was man auch nachvollziehen kann, wenn der Arbeitnehmer nicht in wenigen Stunden eingearbeitet werden kann.
Sicherlich kann man der Arbeit einfach fernbleiben und dann bekommt der Ferienjober eben die Kündigung. Aber je nach Arbeitgeber kann das aber auch unangenehme Folgen haben. Da würde ich persönlich nicht unbedingt das Risiko eingehen, dass man vielleicht irgendwelche Verluste mit dem Verdienst verrechnet.
@Punktedieb: Zeig mir bitte ein Urteil, bei dem es legitim ist, dass ein Arbeitgeber eine Kündigung durch den Arbeitnehmer verweigern darf! Meines Erachtens ist dies nicht möglich. Er kann doch den Ferienarbeiter nicht an diese Arbeit fesseln, weil es nicht möglich ist, einen neuen Arbeiter zu besorgen und ihn schnellstmöglich dort einzuarbeiten. Es besteht schließlich eine Kündigungsfrist, das nun diese eingehalten werden muss, ist klar. Da kann sich der Arbeitnehmer nicht vor drücken, aber darum geht es hier auch gar nicht.
Es kann nicht auf den Rücken eines Mitarbeiters ausgetragen werden, dass seine Kündigung nicht angenommen wird. Ich bin mir bewusst, dass diese Situation nicht auftreten kann, aber wenn gibt es rechtliche Schritte gegen diese Art und Weise. Ein Gequatsche über den Chef und seine Firma würde ich unterlassen, da der Arbeitgeber eventuell Schadensersatz fordern kann, da durch das Gerede, welches definitiv negativ ist, ein Schaden in Form einer geringeren Einnahme resultieren kann.
Da hier nur von der vorbeigebrachten Kündigung die Rede ist, kann es durchaus sein, dass gewisse Formen und Fristen nicht eingehalten wurden. Und in dem Fall hat der Arbeitgeber das Recht die Kündigung abzulehnen. Dazu muss man nicht unbedingt mit dem Aktenzeichen eines Urteils wedeln. Gewisse rechtliche Dinge sind auch für einen Ferienarbeiter einzuhalten.
@Punktedieb: Aber selbst, wenn in der Kündigung ein falsches Datum steht, wird in den meisten Fällen dann die Kündigung angenommen, nur die Korrektur des Datums vorgenommen. Warum sollte der Arbeitgeber dann die Kündigung erst ablehnen, um dann noch eine Kündigung mit dem dann richtigen Datum zu erfassen? Notfalls meldet sich ein seriöser Arbeitgeber beim Arbeitnehmer und konfrontiert ihn mit dem falschen Datum und stellt dieses Gespräch in seine Akte ein, dass ein Gespräch wegen dem Kündigungsende stattgefunden hat.
Ich habe das hier auch so nicht herausgelesen, dass die Kündigung nicht optimal geschrieben wurde. Ich gehe dem ganzen auch aus dem Weg, indem ich den Vertrag Fristgemäß kündige, somit teilt mir ein Arbeitgeber mit, wann mein letzter Urlaub ist und wann ich aus dem Betrieb scheide.
In dem Vertrag stehen doch die Kündigungsfristen. Wenn diese nicht eingehalten werden, muss der Arbeitnehmer, wenn er einfach nicht mehr kommt, eventuell Schadenersatz leisten. Wenn es keinen Arbeitsvertrag gibt, sind alle Sorgen unberechtigt. Dann hat der Arbeitgeber wenig in der Hand.
Aber verzweifelt wäre ich in einer solchen Situation nicht. Wenn die Arbeit wirklich so furchtbar ist, dass sie den Schüler/Studenten psychisch an den Rand der Verzweiflung treibt, könnte er sich eventuell krankschreiben lassen.
Was ist denn der Grund, dass er dort nicht mehr arbeiten möchte?
In so einer Situation würde ich mal im meinem Arbeitsvertrag schauen. Dort kann man ja alles über die Kündigung nachlesen und dann entscheiden, was man machen kann. Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiter prinzipiell nicht dazu zwingen jeden Tag zu kommen und wo würde ich dann eventuell einfach nicht hingehen oder zu einem Arzt gehen, ihm die Lage erklären und mich krank schreiben lassen. Außerdem sollte ein seriöser Geschäftsmann schon eine Lösung mit dem Ferienarbeiter finden können.
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