Tätigkeit als Wahlhelfer
Mein derzeitiger Partner, der im Moment eine Ausbildung im öffentlichen Dienst macht, wurde dieses Jahr als Wahlhelfer verpflichtet. Laut Schreiben durfte er auch gar nicht absagen, es sei denn, es würden wichtige Gründe vorliegen, wie, das wird als Beispiel genannt, Krankheit, Behinderung, oder aber Todesfälle in der Familie. Das müsse dann aber auch irgendwie schriftlich belegt werden. Eine Aufwandsentschädigung sollte es übrigens nicht geben. Und das, obwohl er dort um halb Acht morgens anfangen sollte, erst einmal mit einer halbstündigen Einweisung, und er letztendlich bis 19 Uhr abends vor Ort war. Immerhin hat er zwei Pausen bekommen, aber so waren das immernoch zehn Stunden für keinen einzigen Cent.
Das stieß hier alles schon nicht sehr auf Begeisterung, aber besonders ärgerlich war es auch noch, weil diese Einberufung ziemlich kurzfristig kam und wir so natürlich unsere Wochenendpläne komplett umschmeißen mussten. Eigentlich war nämlich geplant, morgens schnell wählen zu gehen und dann noch einen Tagesausflug weiter weg zu machen. Den konnten wir dann natürlich knicken. Mein Freund war dementsprechend auch ärgerlich über die Einberufung. Schließlich hätte seine Ausbildungsstelle ihn ja zumindest etwas früher darüber informieren können.
Übrigens hat mein Partner es wegen dieser Einberufung selber nicht zur Wahl geschafft. Er wurde nämlich in einem anderen Wahlkreis als Helfer einsetzt, als in dem, in dem er wahlberechtigt war. Eigentlich war deswegen eine Anforderung von Briefwahl-Unterlagen geplant. Das hätte sogar noch knapp zeitlich funktioniert. Allerdings kamen diese Unterlagen hier nie an. Dementsprechend groß war die "Begeisterung".
Wirklich gut kam diese ganze Sache hier also nicht unbedingt an. Ja, wenn man sich freiwillig meldet, ist es eine tolle Sache. Wenn man dafür ein kleines Entschädigungsgeld bekommt, umso besser. Aber einfach so spontan einberufen zu werden, zehn Stunden kostenlos dort herumzuhocken und dabei auch noch seiner eigenen Möglichkeit zur Wahl beraubt zu werden, das ist wirklich einfach nur ärgerlich.
Von daher ist meine Meinung: Sofern man sich aus freien Stücken dafür meldet, auszuhelfen, und auch weiß, dass man an dem Datum ohnehin keine Pläne oder Termine hat, dann ist das eine gute Sache. Einberufungen hingegen, gerade spontaner Art, finde ich persönlich ziemlich unschön.
Es lebe die Demokratie. Ich wusste gar nicht das man tatsächlich zum Wahlhelfer verpflichtet werden kann. Und das dieses Ehrenamt eine staatsbürgerliche Pflicht ist die nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann.
Ich würde mich ehrlich gesagt weigern mich als Wahlhelfer quasi verpflichten zu lassen. Ehrenamtliche staatsbürgerliche Pflicht, das ich nicht lache. Zwangsverpflichtung und das nennt sich dann demokratischer Staat.
Dass man dazu verpflichtet werden kann, war mir bisher auch neu. Aber ich habe es gerade mal nachgelesen und es stimmt tatsächlich. Wobei es aber nicht unentgeltlich ist und jede Kommune mindestens 21 Euro als sogenanntes Erfrischungsgeld zahlen muss. Von daher wird das wohl für einige Leute ein Anreiz sein sich da vorher freiwillig zu melden.
Bisher ist es mir aber meist entgangen, ab wann die Kommunen die Wahlhelfer gesucht haben. Meist wird es ja in den Zeitungen veröffentlicht, die jede Gemeinde mindestens einmal im Monat heraus gibt.
Wo steht, dass wirklich jeder Wahlhelfer minimal 21 Euro Erfrischungsgeld bekommt? Im vorliegenden Fall haben das nämlich nur der Vorstand und weitere "höhere" Helfer erhalten, die einfachen Wahlhelfer hingegen nicht. Daher würde es mich wirklich interessieren, wo man nachlesen kann, dass tatsächlich ein Erfrischungsgeld an jeden Wahlhelfer ausgegeben wird. Oder ist das möglicherweise doch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
Ich habe das auf folgender Seite gefunden. Steht ziemlich weit unten und gilt für alle Wahlhelfer. Es wird da nicht explizit gesagt, dass es nur für den Wahlleiter und andere höhere Helfer vorbehalten ist.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-50092-10.html
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