Sind Schutzverträge rechtskräftig?

vom 31.08.2012, 17:04 Uhr

Bei der Vermittlung unserer Pflegekaninchen stellen wir auch immer einen Schutzvertrag aus. Auch wird eine Schutzgebühr genommen um sicher zu gehen, dass die Tiere auch wirklich gewollt sind. Wir machen auch eine Vorkontrolle und im Zweifel eine Nachkontrolle. Nun geht es mir aber speziell um den Schutzvertrag- Ist ein Schutzvertrag rechtskräftig? Wenn eine schlechte Haltung festgestellt wird, kann man anhand des Schutzvertrages sein Tier wirklich wieder bekommen, oder ist ein Schutzvertrag einfach nur eine kleine Abschreckung mit festgehaltenen Formalitäten?

» Lara2011 » Beiträge: 1466 » Talkpoints: 0,19 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Bei diesem Thema scheiden sich die Geister. Manche Schutzverträge sind nicht ganz rechtskräftig, weil einige Klauseln die darin vorkommen, keinen Bestand haben. Wie zum Beispiel, dass man das Tier kastrieren lassen muss, wenn es das geeignete Alter erreicht hat und keine gesundheitlichen Einschränken vorliegen, die die Kastration unmöglich machen. Diese Klausel hat wohl vor Gericht keinen Bestand und viele Tierschutzorganisationen formulieren es nun um, dass doch empfohlen wird, dass Tier irgendwann kastrieren zu lassen, falls dies noch nicht vor der Vermittlung passiert ist.

Ich habe aktuell das Problem, dass in dem Schutzvertrag den ich für einen Hund bekommen habe steht, dass der Hund Eigentum der Tierschutzorganisation bleibt, um das Tier angeblich weiterhin zu schützen. Damit behält sich die Organisation auch das Recht vor, eben Kontrollen zu angemessenen Zeiten zu machen und das Tier bei einem Verstoß, wieder weg zu nehmen. Außerdem darf das Tier ohne Einverständnis nicht euthanasiert werden. Dafür muss man sich dann auch erst einmal bei der Organisation Rückversichern. Ich finde das beunruhigend, weil ich doch Angst habe, dass sie irgendwann nach Jahren auf die Idee kommen, mir den Hund wieder weg zu nehmen. Zuerst hieß es, dass sie mit diesem Vertrag nicht durchkommen würden, wenn eben so ein Fall eintritt. Aktuell habe ich aber gelesen, dass ein Anwalt so einen ähnlichen Vertrag als rechtskräftig eingestuft hat.

Mir bleibt nun nur noch übrig, den Vertrag so zu akzeptieren, da ich ihn auch schon unterschrieben und zurück geschickt habe oder diesen zu widerrufen und das Risiko einzugehen, dass der Hund nicht zu uns darf. Nur ist es oftmals so, dass man nach so einer Adoption eines Tieres nichts mehr von der Organisation hört und auch keine Nachkontrollen gemacht werden. Ich hoffe nun einfach darauf, dass sie niemals auf die Idee kommen, mir den Hund wieder wegnehmen zu wollen. Die Nachkontrolle kann gerne gemacht werden. Bei nächsten Vertrag wäre ich auch schlauer und würde ihn bei einem Anwalt ansehen lassen und mich so absichern.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


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