Auskünfte bei Geburtenregister wie lange rückwirkend?

vom 02.09.2013, 21:42 Uhr

A sucht ihre leibliche Mutter und ihrem Bruder. Sie weiß nur den Namen der Mutter und wo sie geboren ist und das ungefäre Alter. Auch von ihrem Bruder kennt sie nur den Namen, den er bei der Geburt hatte und sonst nichts. Sie und ihr Bruder wurden als Kind adoptiert. Zumindest glaubt sie, dass auch der Bruder adoptiert wurde. Beim Jugendamt hat sie nur wenig Auskunft bekommen, weil damals angeblich alles bei einem Brand vernichtet wurde.

Sie hat noch nicht beim Geburtenregister nachgefragt, weil sie auch glaubt, dass es sowieso schon zu lange her ist. Die Mutter müsste schon an die 60 Jahre alt sein. A ist um die 40 Jahre und die Mutter hat sie mit ca. 20 Jahren bekommen. Kann man davon ausgehen, dass man beim Geburtenregister noch Auskunft bekommt? Wie lange müssen sie die Daten dort aufbewahren? Habt ihr schon Daten bekommen, die lange her waren?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das Geburtenregister ist 110 Jahre lang für Auskünfte aufzubewahren. Danach kommt es ins Archiv und es werden keine Auskünfte mehr erteilt. Ich wundere mich allerdings immer, was Leute als "schon lange her" betrachten. Vierzig Jahre ist doch kein großer Zeitraum für solche Dinge. Ich halte es für selbstverständlich, dass man zumindest im Laufe seines Lebens, auch wenn man achtzig Jahre alt ist, noch Auskunft über seine Geburt bekommt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Woher hast Du die Angabe, dass die Akten des Geburtenregisters erst nach 110 Jahren archiviert werden? Das würde mich wirklich sehr interessieren. Ich habe beruflich viele Personen, die um etwa 1910 bis 1915 herum geboren wurden, auf ihre Lebensdaten nachrecherchieren müssen, und dabei wurde ich von den kommunalen Behörden immer auf Archive verwiesen, wo diese Akten schon vor Jahrzehnten gelandet sind. Zumindest in einigen Gegenden Deutschlands scheint es also so zu sein, dass die Aufbewahrungsfrist vor einer möglichen Archivierung weitaus kürzer als 110 Jahre ist. Kann das sein? Oder woran liegt es, wenn Akten schon vor Ende dieser Frist dauerhaft in Archive überstellt worden sind?

Wobei man dann zusätzlich auch noch bedenken muss, dass im Zeitraum des Zweiten Weltkriegs tatsächlich sehr viele dieser Akten unrettbar verbrannt sind. Da lässt sich dann natürlich kein Original-Dokument mehr einsehen. Eventuell existieren aber auch noch Kopien. Nachfragen sollte man also auf jeden Fall, zu verlieren hat man dabei ja nichts, außer ein wenig Zeit.

Ach so, und was die Aussage, dass man nach Ablaufen der Frist keinerlei Auskünfte mehr bekäme, betrifft: Das stimmt nicht unbedingt. Sofern die Akten aufgehoben wurden, beispielsweise ins Landesarchiv überstellt worden sind, so kann man noch immer dort deswegen anfragen. Teilweise suchen sie einem auch direkt die nötigen Akten heraus, teilweise muss man sich den gesamten Band vor Ort ausleihen und ihn selbst durchsuchen. Aber verloren sind die Informationen keineswegs, sofern die Dokumente nicht vernichtet worden, sondern irgendwo umgelagert worden sind. Nur der Ort, bei dem man anfragen muss, ändert sich nach der Umlagerung natürlich.

Aber, um auf den Haupt-Fall zurück zu kommen: Person A müsste theoretisch, sofern die Akten nicht bei irgendeinem Unglück vernichtet worden sind, problemlos Auskunft über ihre Mutter erhalten können. Ich würde ganz einfach beim Einwohner-Meldeamt anfragen. Meist haben die schon die nötigen Daten vorliegen, und wenn nicht, so können sie einen garantiert an die zuständige Stelle weiterleiten. Ich würde diesen Versuch also definitiv nicht unversucht lassen, die Chancen stehen gut!

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Da der Geburtsort bekannt ist, würde ich beim zuständigen Standesamt nachfragen. Wobei ich da telefonisch einen Termin vereinbaren würde. Immerhin besteht eben die Möglichkeit, dass die Akten im Archiv sind und erst gesichtet werden müssen. Auch kann man bei der Kirche im Ort nachfragen. Das Alter lässt darauf schließen, dass die Geburt der Mutter eventuell auch noch im Kirchenregister eingetragen ist.

Das damalige Einwohnermeldeamt ist auch ein möglicher Ansprechpartner. Wobei mir selbst keine Fristen bekannt ist, welche besagen, dass nach einer gewissen Zeit die Akten gezielt vernichtet werden. Immerhin könnten sie auch in 150 Jahren noch wichtig sein, wenn es um Erbschaften geht, wo man eine Linie zurück verfolgen muss.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Selbst, wenn es keine Regelungen darüber gibt, wann Akten vernichtet werden müssen, so gibt es durchaus den umgekehrten Fall, nämlich eine Mindest-Aufbewahrungsfrist. Wenn diese erreicht wurde, dürfen die Akten vernichtet werden. Natürlich könnten sie danach auch noch wichtig sein, aber es sind einfach solche Unmengen an Massen von Dokumenten, dass oftmals gar nicht die Kapazitäten vorhanden sind, alles für immer aufzubewahren. Von daher dürfen Dokumente eben nach einer bestimmten Frist vernichtet werden, so hinderlich das bei genearologischen Arbeiten auch leider ist.

Was nun aber die Frage betrifft, wohin die von der Thread-Eröffnerin genannte Person sich noch wenden könnte: Möglicherweise ist auch das Geburtskrankenhaus ein Anlaufpunkt. Ich weiß nämlich nicht, ob anonyme Geburten damals schon erlaubt waren. Wenn nicht, müssten ja auf jeden Fall der Name der Mutter und auch weitere Daten zu ihr und dem möglichen Vater vorhanden sein. Möglicherweise finden sich auch noch Dokumente zur Entbindung des Bruders.

Natürlich stellt sich dann wieder die Frage nach dem Datenschutz. Allerdings dürfen Auskünfte erteilt werden, wenn wichtige persönliche, familiäre Gründe vorliegen, und das könnte im vorliegenden Fall schon so betrachtet werden. Ebenso endet diese Schutzfrist auch nach einem bestimmten Zeitraum. Danach können Krankenhaus-Akten theoretisch, sofern sie in irgendeinem Archiv gelandet sind, von jedem Menschen eingesehen werden. Ob die Frist in diesem Fall schon erreicht wurde, kann ich schwer sagen, weil das wohl auch immer etwas variiert, je nach genauer Angelegenheit. Die Person, die hier nach Auskünften sucht, sollte es wohl einfach mal probieren.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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