Flohmarkterlöse bei Einkommenssteuer angeben?
A geht immer mal wieder zum Flohmarkt und verkauft dort alte Sachen, die A nicht mehr braucht. Diese Sachen hat A ja selber mal gekauft und verkauft sie billiger weiter, weil sie ihm nicht mehr gefallen. A hat durch diese Freizeitbeschäftigung dann wieder Geld um sich neue Sachen zu kaufen. Nun hat ihm aber ein Nachbar erzählt, dass er jeden Cent bei der Einkommenssteuer angeben muss. Wenn er das nicht macht, dann macht er sich der Steuerhinterziehung strafbar.
A ist das irgendwie unverständlich, weil er beim Kauf der Sachen ja schon mal Steuer gezahlt hat und die Dinge sind oft nicht sehr alt und er verlauft sie am Flohmarkt ja auch unter dem Wert. Was muss er denn da angeben? Kann er einen Verlust abschreiben, den er ja gemacht hat oder wie ist es zu verstehen, dass man es bei der Einkommenssteuer angeben muss. Vor allem, wie kann A nachweisen, was er eingenommen hat. Da es ja Kaufverträge auf Handschlag sind, hat er auch keine Belege, die man ja bei der Steuer mit einreichen muss.
Nein, das ist im Normalfall Quatsch, weil man ja nur ab und zu auf den Flohmarkt geht und demnach gelegentlich etwas verkauft. Da fehlt der Gedanke des nachhaltigen Handelns. Sich regelmäßig auf den Wochenmarkt zu stellen, wäre etwas anderes. Außerdem besteht bei Flohmarktverkäufen in der Regel keine Gewinnerzielungsabsicht, weil man gebrauchte Waren aus dem Haushalt verkauft und nicht etwa Ware einkauft um sie wieder zu verkaufen.
Sagen wir mal so. Um eine steuerlich relevante Tätigkeit zu sein, muss diese Tätigkeit geeignet und auch darauf ausgerichtet sein, auf lange Sicht Gewinne zu erzielen. Diese Gewinne ergeben sich natürlich nach Abzug aller Kosten.
Ansonsten sind wir im Bereich der "Liebhaberei". Wenn also jemand überhaupt nicht nach betriebswirtschaflichen Grundsätzen arbeitet, also z. B. nur aus Spaß an der Sache, egal, was dabei herumkommt, wenn sich diese Tätigkeit absehbar auch gar nicht eignet, auf Dauer Gewinn zu erzielen, dann spielt das steuerlich keine Rolle.
Ich finde, an dieser Stelle hat sich die Sache schon erledigt. Denn lt. Sachlage wird hier ja regelmäßig mit Verlust verkauft. Neben dem Einkaufspreis muss man ja auch Fahrtkosten, Platzmiete usw. in Rechnung bringen und wenn man "ehrlich", bzw. betriebswirtschaftlich rechnen würde, verschlingt ja schon das immense Summen. Gelegentliche Gewinne, z. B. wenn eine alte Vase plötzlich mehr bringt, als sie gekostet hat, stehen dem nicht entgegen.
Das da oben ist aber nur die einkommensteuerrechtliche Sicht. Daneben gibt es ja noch die Umsatzsteuer. Hier kann es glatt passieren, dass man umsatzsteuerpflichtig wird. Wer nachhaltig selbständig einer Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen nachgeht, der ist Unternehmer. Gewinn hin oder her, darauf kommt es nicht an, lediglich auf den Umsatz. Also: Auch jedes Verlustgeschäft kann eine Umsatzsteuerpflicht bedeuten.
Nun muss man hier aber genau schauen, ob Nachhaltigkeit und Selbständigkeit überhaupt vorliegt. Nachhaltig wäre eine Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist, wo man plant, wo man wie ein Unternehmer auftritt. Z. B. benutzt man einen Anhänger, mit der Aufschrift "Trödelprofi", benutzt professionelle Verpackungen, nutzt Visitenkarten, nimmt Bestellungen entgegen. Und Selbständigkeit bedeutet das Arbeiten auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung.
Wie du siehst, sind die Grenzen fließend und man kann einiges tun, um nicht den Anschein zu erwecken, Händler zu sein. Zudem gilt immer auch: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn man bei Ebay oder Dawanda Gegenstände verkauft, die man nicht mehr braucht, dann muss man das auch nicht versteuern. Diese Portale regeln das meines Wissens so, dass man erst dann ein Gewerbe anmelden muss, wenn man wirklich die Waren preiswert einkauft um sie teurer zu verkaufen oder wenn man bei Dawanda die Gegenstände extra für den Verkauf herstellt.
Ähnlich wird das beim Flohmarkt auch sein. Und mal abgesehen von der rechtlichen Lage: Wenn man im Internet seinen Hausrat aus dem Keller verkauft ist es vermutlich wahrscheinlicher, dass man da Ärger bekommt, als wenn man sich auf einen Flohmarkt stellt. Wer will dir schließlich irgendwie nachweisen ob du auf dem Flohmarkt wirklich etwas verkauft hast und wenn ja wie viel? Im Internet wäre so etwas nachweisbar, aber wer geht schon über Flohmärkte und macht Kassenkontrolle?
Unwissenheit schützt natürlich vor Strafe nicht. Aber irgendwie finde ich so eine Frage schon bezeichnend für die heutige Zeit. Vor dem Internet Zeitalter wäre nie jemand auf die Idee gekommen darüber nachzudenken, wenn man mal auf den Flohmarkt gegangen ist um seinen Krempel los zu werden.
In dem beschriebenen Fall muss A natürlich keine Angaben hinsichtlich Einkommen machen. Schließlich ist diese Form des "Handelns" kein gewerbliches Handeln. Selbst wenn dann bei dem einen oder anderen Stück am Ende noch ein Gewinn rausspringt und mehr verlangt werden kann, als ursprünglich bezahlt wurde. Es wäre ganz was anderes, wenn A tatsächlich vorher einzelne Stücke mit der festen Absicht des gewinnbringenden Wiederverkaufs aufkauft. Sich aber von seinen Gebrauchsgütern zu trennen, weil diese nicht mehr gebraucht werden (oder aber auf Grund einer Wohnungsauflösung usw.), bedeutet nicht gleich eine explizite Steuerpflicht.
trüffelsucher hat geschrieben:Wenn man bei Ebay oder Dawanda Gegenstände verkauft, die man nicht mehr braucht, dann muss man das auch nicht versteuern.
Wenn du nach diesem Muster vorgehen würdest, hättest du aber schnell ein Finanzamt am Hals. Es kommt nicht darauf an, ob du Gegenstände brauchst oder nicht, um eine Steuerpflicht auszulösen. Es kommt auch nicht darauf an, ob du mit Schrott oder Neuware handelst. Es kommt nicht darauf an, dass du preiswert einkaufst und teuer verkaufst. Worauf es am Ende ankommt, habe ich einen Beitrag über deinem bereits erläutert. Beachte auch die Unterscheidung in Einkommensteuerpflicht und Umsatzsteuerpflicht.
Gerade bei Ebay und natürlich auch bei anderen Portalen, hat es doch schon viele erstaunte Gesichter gegeben, wenn plötzlich Post vom Finanzamt kam. Das Finanzamt ist dabei so vorgegangen, dass es sich v. a. an der Anzahl der Verkäufe in einem bestimmten Zeitraum orientiert hat. Und da gab es Leute, die schon glaubhaft versichert haben, bei regelmäßig ca. 15 Handelstätigkeiten im Monat eine Nachforderung vom Finanzamt erhalten zu haben. Und Finanzämter sind gnadenlos. Die schätzen dich einfach und schneller als du dich versiehst, fordern die von dir geschätzte Nachzahlungen innerhalb einer Woche. Und dann musst du ganz schnell reagieren. Blöd, wenn man gerade drei Wochen im Urlaub ist.
trüffelsucher hat geschrieben:Wer will dir schließlich irgendwie nachweisen ob du auf dem Flohmarkt wirklich etwas verkauft hast und wenn ja wie viel?
Nicht ganz einfach, aber neidische Nachbarn hängen auch mal gerne mit Fotoapparaten hinter den Gardinen und dokumentieren in kleinen Handbüchern, was du da so in deinen Anhänger rein- und rausschleppst. Sie denunzieren beim Finanzamt und schon hängst du am Haken.
Natürlich dürfte so was aber wohl eher die Ausnahme sein und man kann ja auch selber einiges tun, um den Eindruck zu vermeiden, hier quasi als Händler aufzutreten. Aber man kann es ja auch nicht wegdiskutieren, dass heute so mancher "Hobbyhändler" auf dem Flohmarkt in der Tat seine Einkünfte an der Steuer vorbei aufbessert. Wir haben hier in der Nachbarschaft Leute, die haben bei jedem Sperrguttermin größere Mengen "Zeug" vor der Tür stehen. Die klappern selber woanders das Sperrgut ab und sammeln ein, was sich wieder verkaufen lässt. Das ist mit ziemlicher Sicherheit steuerpflichtig.
trüffelsucher hat geschrieben:Vor dem Internet Zeitalter wäre nie jemand auf die Idee gekommen darüber nachzudenken, wenn man mal auf den Flohmarkt gegangen ist um seinen Krempel los zu werden.
Sehe ich auch so. Und solche halblegalen Dinge haben ja auch immer eine gewisse gesellschaftliche Ventilfunktion gehabt. Nur dass das Internet halt eine leichte Möglichkeit bietet, die Grenzen nun viel leichter in Richtung "illegal" zu verschieben. Eine Jagd auf Übeltäter gibt es ja auch nicht, aber ab und zu muss der Staat halt zeigen, dass er noch da ist.
Es ist völlig klar, dass Spermüllsammeln und dann verkaufen eine gewerbliche Tätigkeit wäre. Aber darum geht es gar nicht. Spermüll von Haufen weg nehmen ist nämlich noch Diebstahl obendrein, denn der Müll ist ab dem Moment der Platzierung am Straßenrand Eigentum des Müllentsorgungsunternehmens. Und das findet es ganz bestimmt nicht lustig, wenn es jemanden dabei erwischt, wie es mit seinem Müll davon marschiert und Geld machen will.
Ich frage mich gerade, in welcher Gegend du wohnst, Richtlinie 2. Da muss es ja furchtbar verbiestert zugehen. Hier in meine Region ist mir kein einziger Fall bekannt, dass jemand nach einem Gang auf dem Flohmarkt, als er seinen gebrauchten überflüssigen, nicht extra dafür beschafften Hausrat verkaufte beim Finanzamt denunziert wurde. Ich finde das ekelhaft, dass es solche Korintenkacker gibt, die den Menschen selbst die Butter auf dem Brot nicht gönnen und wegen solcher Kleinbeträge um sich schlagen.
Die Person A braucht natürlich keine Einkommenssteuer auf die eventuellen oder realen Erlöse zahlen, denn hier liegen keinerlei gewerbliche Bedingungen vor. Die Artikel hat A sich ja für den persönlichen Gebrauch gekauft und nun benötigt er sie einfach nicht mehr. Theoretisch könnte er auch in ein An und Verkauf Geschäft gehen und sie dort anbieten, denn der Sachverhalt wäre der gleiche. Natürlich wenn er beispielsweise Massen an Artikel verkauft sieht die Sache anders aus, allerdings ist das hier ja so nicht der Fall.
Wenn er Sachen teuer einkauft und billiger weiterverkauft, ist dies eigentlich kein Problem, da er keinen Gewinn erzielt. Wenn er natürlich allzu oft auf dem Flohmarkt steht, kann er irgendwann einmal jemandem auffallen und das Finanzamt sieht dann schon mal etwas genauer hin. Es kommt auch darauf an, was er verkauft und wie professionell dies gestaltet ist. Sollten sich auf seinen Kontoauszügen dann auch noch ungeklärte Zahlungseingänge finden, sieht es ganz schlecht aus.
Wann macht man denn mal ein Flohmarkt? Ich denke die hier beschriebene Person A wird vielleicht ein oder zwei Mal im Jahr mehrere Sachen aus ihren Bedarf zusammen suchen und diese auf den Flohmarkt anbieten. Schließlich muss auch der Stand bezahlt werden, somit denke ich, dass Person A lukrativ denkt und nicht mehr Ausgaben haben möchte, als Einnahmen, obwohl auch die beiden jährlichen Verkäufe in die Hose gehen können.
Ich denke dafür braucht Person A dem Finanzamt gar nichts melden. Würde er aber jede Woche oder jeden Monat auf den Flohmarkt seine Sachen anbieten, denke ich, dass hier ein Gewerbe, wenn auch nur mit gebrauchten Waren, betrieben wird, sodass es in der Einkommenssteuer zu berücksichtigen ist.
Ebay ist in diesem Fall ein ungeschriebenes Gesetz. Wenn man nun einmal schaut, ab wann man dabei als Gewerbender handelt, bekommt man unterschiedliche Antworten darauf. Jede Seite sagt etwas anderes. Deswegen muss man dort besonders vorsichtig sein, aber es ist mit einem Flohmarkt-Verkauf nicht zu vergleichen.
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