Wann wird eine Restitutionsklage durchgeführt - was ist es?
Ich habe eben im Hintergrund die Sendung "Verklag mich" laufen gehabt und dort wurde von einer Restitutionsklage gesprochen. Ich habe nicht genau mitbekommen um was es da genau ging. Aber das Wort Restitutionsklage habe ich noch nie gehört. Um welche Klage handelt es sich dabei und wann wird eine Restitutionsklage durchgeführt? Was bedeutet Restitutionsklage?
Durch eine Restitutionsklage kann ein Verfahren, in dem es schon zu einem Urteil gekommen ist, wieder aufgenommen werden. Dies passiert vor allem, wenn sich etwas, worauf sich das Urteil gründete, als falsch erweist. Also z.B. ein Beweis oder jemand nimmt seine Aussage zurück oder diese Aussage wird als Lüge enttarnt. Auch kann es sein, dass der Staatsanwalt, ein Gutachter oder der Richter im Nachhinein diskreditiert werden, wenn sie z.B. Bestechungsgelder angenommen haben oder bedroht worden sind. Restitutionsklagen werden aber sehr selten eingereicht.
Restitution bedeutet soviel wie "Wiederherstellung" oder "Wiederaufnahme". Geregelt ist die Restitutionsklage in den §§ 580 folgende ZPO. Im Gegensatz zu Berufung und Revision als regulären Möglichkeiten, ein einmal ergangenes Urteil anzugreifen, kommt es in der Praxis wesentlich seltener zur Restitutionsklage. Denn es handelt sich dabei um einen außerordentlichen Rechtsbehelf, mit anderen Worten um eine Ausnahmeregelung.
Die Restitutionsklage kann nur erhoben werden, wenn einer der in § 580 ZPO abschließend aufgezählten Fälle gegeben ist, wie Bienenkönigin schon andeutete, etwa wenn sich eine Urkunde, auf der das Urteil wesentlich beruhte, als gefälscht herausstellt oder wenn ein Zeuge oder Sachverständiger die ihm obliegende Wahrheitspflicht verletzt hat - allerdings muss es sich um eine strafbare Verletzung der Wahrheitspflicht handeln, also um einen Fall der §§ 153 folgende StGB.
Bienenkönigin hat geschrieben:Auch kann es sein, dass der Staatsanwalt, ein Gutachter oder der Richter im Nachhinein diskreditiert werden, wenn sie z.B. Bestechungsgelder angenommen haben oder bedroht worden sind.
Nein, das stimmt nicht, die Restitutionsklage gibt es ausschließlich im Zivilprozess, mit dem Strafprozess hat sie nichts zu tun. Gegen ein Strafurteil kann allerdings nach § 338 StPO Revision eingelegt werden, wenn etwa gegen einen Richter oder Schöffen die Besorgnis der Befangenheit bestand.
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