Wohnungstausch auch ohne Einverständnis des Vermieters?
Hier habe ich schon einen Thread eröffnet über Wohnungstausch im Urlaub - billige Alternative zum Hotel? Nun würde mich mal interessieren, ob man eigentlich unbedingt dem Vermieter Bescheid geben muss, wenn man so etwas vor hat.
Mal angenommen, dass A eine Woche Urlaub in England machen will und er auch schon jemanden gefunden hat, der seine Wohnung mit ihm tauscht. Kann er einfach hingehen und die Wohnung tauschen oder muss er für die eine Woche dem Vermieter Bescheid geben? Kann der Vermieter auch gegen diesen Wohnungstausch sein?
Ehrlich gesagt würde ich den Vermieter schon in Kenntnis setzen, einfach auch damit du abgesichert bist, wenn etwas kaputt gemacht wird. Dann hast du ja quasi einen Zeugen, der bestätigt, dass du es nicht warst. Ich finde es aber auch einfach fair, weil der Vermieter ja schon wissen sollte, wer da in seiner Wohnung ist. Ich denke, dass das auch gut beim Vermieter ankommt. Ob man das nun muss oder nicht, weiß ich aber nicht.
Ich wüsste nicht, wieso man den Vermieter in Kenntnis setzen sollte. Immerhin wird die Wohnung nicht untervermietet, es findet keine gewerbliche Nutzung statt und sie wird gemäß dem eigentlichen Zweck genutzt - nämlich dem darin wohnen! Was problematisch sein könnte, wäre natürlich eine "temporäre" Überbelegung. Wenn man als Single die Wohnung mit einer zehnköpfigen Familie tauscht und Probleme vorhersehbar sind, sollte man die Veränderung bekannt machen. Aber ansonsten darf man seine Wohnung natürlich auch anderen Überlassen - wenn es eben begrenzt ist. Nicht zu verwechseln mit dem Untervermieten einer Wohnung während man selbst z.B. für ein Jahr ins Ausland gehen möchte usw.
Bei einem Wohnungstausch, egal wie lange, muss auf jeden Fall der Vermieter um sein Einverständnis gebeten werden. Auch wenn man die Wohnung nicht gewerblich nutzt, ist der Mietvertrag, den man für seine Wohnung unterschrieben hat, bindend für die Vertragspartner, also auch der Vermieter könnte nicht einfach so für ein zwei Monate jemand anderen als Vermieter einsetzen, weil das wäre ein eindeutiger Vertragsbruch. Genau so verhält es sich auch mit den Mietern, denn wenn jemand an dich eine Wohnung vermietet, dann schließt er damit natürlich auch mit dir ein Geschäft ab und mit niemand anderem.
Also ohne das okay vom Vermieter läuft in der Hinsicht rein rechtlich nichts. Natürlich tauschen auch viele Leute Wohnungen über den Urlaub, ohne den Vermieter vorher zu fragen, sobald der das aber rauskriegt ist das ein potentieller Grund, um den Mieter aus der Wohnung wieder herauszuschmeißen.
Das ist eine rechtliche Grauzone, die glaube ich bisher noch von keinem Gericht entschieden wurde. Ein Gesetz, dass das eindeutig regelt, gibt es auch nicht.
Ich bin ganz ehrlich, ich würde meinen Vermieter auch nicht in Kenntnis darüber setzen, wenn ich nur für eine Woche mit jemandem die Wohnung tausche. Das ist keine Untervermietung im Sinne des Gesetzes, wenn dafür kein Geld verlangt wird und rein theoretisch somit auch nicht genehmigungspflichtig. Längeren Besuch kann der Vermieter ja auch nicht untersagen. Aber wie schon erwähnt, meines Wissens nach gibt es dazu bisher kein Urteil.
Natürlich muss man schon darauf achten, dass man sich anständige Leute in die Wohnung holt. Sonst ist hinterher die Wohnung leer geräumt und man hat selbst die ganze Woche in einer aufgebrochenen Wohnung in England gewohnt.
Ehrlich gesagt würde ich den Vermieter schon in Kenntnis setzen, einfach auch damit du abgesichert bist, wenn etwas kaputt gemacht wird. Dann hast du ja quasi einen Zeugen, der bestätigt, dass du es nicht warst.
Ganz ehrlich, dass ist dem Vermieter doch vollkommen egal, wenn der Tauschpartner eventuell etwas kaputt macht, einstehen dafür muss der Mieter. Deswegen ist es sinnvoll, beispielsweise eine Kaution zu nehmen, die bei tadelloser Übergabe dem Tauschpartner wieder zurück erstattet wird. Der Vermieter wird sich immer an den Mieter wenden, wenn der Tauschpartner in der Wohnung randaliert oder Dinge beschädigt, der Mieter müsste dann Schadensersatz beim Tauschpartner geltend machen.
Ich weiß nicht, woher "The Expert" sein Wissen hat, dass der Vermieter "um Einverständnis gebeten" werden muss. Es mag schon so sein, dass Vermieter das glauben und es gibt tatsächlich wilde Vermieter-Seiten im Internet welche diese "Wahrheit" behaupten. Immer ohne konkret zu benennen, auf was oder welches Gesetz sie sich eigentlich berufen. Der Vermieter ist noch nicht mal zu informieren! Denn natürlich hat der Mieter das Recht, Besucher oder Gäste zu beherbergen. Das entbindet den Mieter natürlich nicht seinen Pflichten nachzukommen, die im Mietvertrag vereinbart sind. Im Falle eines Wohnungstausches muss der Mieter eben dafür Sorge tragen, dass andere für ihn Einspringen (wie bei anderen Abwesenheiten eben auch).
Unabhängig von der rechtlichen Verpflichtung (die es ja nicht gibt) ist es sicher gut den Vermieter dann zu informieren, wenn dieser im gleichen Haus wohnt oder aber davon auszugehen ist, dass der in der Zeit des Haus- bzw. Wohnungstausches Kontakt aufnehmen möchte. Das aber wäre eine Frage des Anstandes oder des Entgegenkommens der Mieters - mehr nicht. Gäste darf der Mieter jedenfalls aufnehmen und die Umstände gehen einen Vermieter nichts an.
Ich verstehe das allerdings auch so, dass man den Vermieter in Kenntnis setzen sollte, dass die Wohnung für eine Woche getauscht wird. Immerhin gibt es einen Mietvertrag, der sich auf die Bewohnung durch den Mieter bezieht. Wenn man dagegen einseitig verstößt, könnte eine Kündigung berechtigt sein. Der Vermieter hat die Wohnung ja nicht an eine beliebige Person vermietet, also muss es ihm auch nicht egal sein, wer sie bewohnt. Deshalb finde ich es schon richtig, ihn zu informieren.
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