In welchen Fällen kann ein Warnschussarrest verhängt werden?

vom 08.09.2013, 21:47 Uhr

Seit einem halben Jahr kann ja ein sogenannter Warnschussarrest verhängt werden, das ist ein kurzer Gefängnisaufenthalt, um sozusagen die Luft dort zu schnuppern. Im Fernsehen läuft gerade eine Diskussion unter anderem auch zu diesem Thema. Es kommt aber nicht genau heraus, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Arrest geht. Anscheinend ist das nicht immer möglich.

Weiß jemand, wann ein Warnschussarrest möglich ist? Gibt es das auch im Erwachsenen Strafrecht? Kann der Richter das nur bei schweren Verbrechen verhängen? Ersetzt der Warnschussarrest eine Geldstrafe?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



So weit ich das verstanden habe, gibt es den Warnschussarrest ausschließlich im Jugendstrafrecht. Da er als Ergänzung zur Bewährungsstrafe eingeführt wurde, gilt er wohl nicht für schwere Verbrechen. Denn bei schweren Verbrechen bekommen die Jugendlichen ja keine Bewährungsstrafe, sondern müssen richtig ins Gefängnis. Aber wenn die Tat eben nur eine Bewährungsstrafe zur Folge hat, empfinden das viele Jugendliche gar nicht als Strafe. Bis sie wieder straffällig werden und dann erst härter bestraft werden, weil sie sich in der Bewährung befanden, denken doch viele, sie wären ohne einen Kratzer davongekommen. Zur Einsicht braucht es also bisher oft eine weitere Straftat.

Die kürzesten Freiheitsstrafen sind allerdings bereits mehrere Monate lang. Dieses wäre wiederum für einige Taten eine zu harte Strafe. Als Mittelding wurde nun eben dieser Warnschussarrest eingeführt, der maximal 4 Wochen dauert. Dabei merken die Straftäter aber, dass sie tatsächlich eine Strafe bekommen haben, werden zumindest für kurze Zeit aus ihrem schädlichen Umfeld genommen und müssen währenddessen auch mit Betreuern reden. So zumindest die Theorie. Ob es sich in der Praxis bewährt, wird die Zeit zeigen.

Benutzeravatar

» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^