Stalking/Nachstellung - Welche Wege wenn Polizei nicht hilft

vom 12.09.2013, 13:28 Uhr

A wird von ihrem Ex regelrecht gestalkt. Er steht jeden Abend, wenn sie von der Arbeit kommt vor ihrer Haustür. Es liegen ständig Blumen vor der Tür. Es schellt das Telefon und keiner ist dran oder eine Stimme, die A als die Stimme ihres Ex zu erkennen vermag sagt, dass er sie wieder bekommt. Die Polizei hat trotz Stalking-Tagebuch gemeint, dass ja nichts passiert ist und A sich nicht so hineinsteigern soll.

Was kann A machen, damit ihr geholfen wird? A hat nicht viel Geld und weiß nicht, ob sie sich einen Anwalt leisten kann. Kann A auch direkt zu Gericht gehen und irgendwas unternehmen?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Man kann sich ja zumindest mal von einem Anwalt beraten lassen. Wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht, aber unter bestimmten Voraussetzungen wird man sicherlich auch gerichtlich erzwingen können, dass sich der Ex Freund nicht mehr nähert. Vielleicht kann man aber auch ohne Anwalt eine Besserung bekommen, indem man beispielsweise mal einen Mann bittet bei sich zu schlafen, einen Freund und wenn er dies wirklich sieht, sieht er ja dann dass A in einer neuen Beziehung ist und er sich keine Gedanken mehr machen muss. Ansonsten kann man wohl nicht viel machen, wenn wirklich nichts passiert. Man kann ja auch niemanden verbieten Blumen vor die Tür zu legen und anzurufen, wobei ich A natürlich auch verstehen kann.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Man kann eigentlich einiges unternehmen, wobei das natürlich nicht immer so einfach ist und man sich eventuell auch so fühlt, als würde einem die Polizei alleine lassen, was ich auch gut verstehen kann. Trotzdem können Polizisten nur mit Beweisen handeln, denn Stalking ist eine Straftat und die Opfer leiden. Man kann eine Fangschaltung schriftlich bestellen und natürlich kostet das auch Geld, aber wenn man gestalkt wird und etwas dagegen tun möchte, dann würde man das Geld auch bestimmt ausgeben. Die Preise für eine Fangschaltung können unterschiedlich sein, da es davon abhängig ist, wie viele Tage man diese Fangschaltung haben möchte.

Es ist wichtig, dass A nicht aufhört ihr Stalking-Tagebuch zu führen und weiter Beweise sammelt, ansonsten sollte A sich von einem Anwalt beraten lassen, denn mit einer einstweiligen Verfügung darf sich der Stalker seinem Opfer nicht nähern und muss auch mit den Belästigungen aufhören. Ich bin leider keine Expertin, aber vielleicht möchte sich A auch professionelle Hilfe holen? Es gibt die Deutsche Stalking-Opferhilfe, welche man mit einer kostenlosen Hotline anrufen kann. Hier findest du die Telefonnummer.

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» soulofsorrow » Beiträge: 9232 » Talkpoints: 24,53 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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