Verstoßen Ermäßigungen für Senioren gegen das AGG?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz besagt ja auch unter anderem, dass niemand wegen seines Alters benachteiligt und damit auch bevorzugt (denn dann werden die anderen benachteiligt) werden darf. In dem Gesetz werden auch Ausnahmen beschrieben, was beispielsweise Abfindungen, Umschulungen und andere Dinge betrifft. Aber die folgenden Fälle konnte ich nicht auch nur annähernd unter den Ausnahmen finden.
Es handelt sich um die zahlreichen Ermäßigungen, die Senioren erhalten. Ich habe mich gerade für einen Kurs an der Volkshochschule angemeldet und bekäme mit der Senior Card Ermäßigungen. Auch im öffentlichen Nahverkehr bekomme ich demnächst bestimmte günstige Monatskarten. Eintritte in Museen und Zoos werden ebenfalls billiger. Ist das nicht ein Verstoß gegen das AGG? Denn die Vorteile werden ja nur aufgrund des Alters und nicht einer Einkommensgrenze gewährt. Bezüglich des Einkommens dürfte man differenzieren, das würde nicht gegen das AGG verstoßen.
Fühlt ihr euch als junge Menschen benachteiligt, weil ihr keine Seniorenkarten bekommt? Verstoßen die Ermäßigungen, die nur aufgrund des Alters gewährt werden, nicht gegen das AGG?
Kann ich mir nicht vorstellen, dass das gegen irgendwas verstößt. Dann müssten Kinder nämlich auch überall so viel zahlen, wie Erwachsene und darüber regt sich keiner auf. Wobei ich das gerade bei Bus- und Bahnfahrten gar nicht verstehe, denn der Platz ist ja trotzdem belegt.
Wäre wohl ein Beispiel dafür, dass man den "Geist eines Gesetzes" nicht in seine Überlegung einbezieht und statt den Sinn hinter dem Gesetz nur die Buchstaben interpretieren will. Ähnlich wie das Verbot der Benutzung von Symbolen aus der Nazi-Zeit, wo auch Leute für eben deren Nutzung bestraft werden, wenn sie dies eindeutig im Sinne von Antifaschisten machen.
Das AGG soll ja Diskriminierung verhindern, welche durch eben Ungleichbehandlung entstehen kann. Durch die Ermäßigung bei "Älteren" ist diese Diskriminierung nicht gegeben, weil ja dieses Vorgehen einen jüngeren Personenkreis nicht ausschließt. Es soll Gruppen schützen, welche sonst unverhältnismäßig oft diskriminiert werden. Sei es auf Grund des Alters, des Geschlechts, der Herkunft usw.
Wie es in so einem Fall mit dem Eintrittspreis gibt es ja auch deshalb keinen Grund den sog. Grundsatz der Gleichbehandlung durchzusetzen weil das Ende der Praxis auch denen, die sich benachteiligt fühlen, nicht helfen. Denn eine Änderung wäre ja nicht die Gewährung des Rabatts für alle sondern den Wegfall des Rabatts.
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