Muss man einen Vertrag bei Wohnungstausch machen?

vom 10.09.2013, 12:37 Uhr

Mal angenommen, dass A, wie in diesem Thread hier Wohnungstausch im Urlaub - billige Alternative zum Hotel? einen Wohnungstausch machen möchte. Muss man dafür einen Vertrag machen? Wie sieht so ein Vertrag aus? Ist es ein Untermietsvertrag? Hätte A Nachteile durch einen Untermietsvertrag oder würde so ein Vertrag immer besser sein als ohne Vertrag einen Wohnungstausch zu machen? An wen kann A sich wenden, wenn er die Leute für den Wohnungstausch nicht über eine Agentur kennengelernt hat? Gibt es Verträge als Vordruck für einen Wohnungstausch?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Bevor man darüber nachdenkt, sollte man sich fragen, was der Vertrag abdecken soll und gegen was man sich absichern möchte. Immerhin bekommt man als Pfand die Wohnung der anderen. Ich bin jemand, der in Verträgen nichts überflüssiges oder verwerfliches sieht. Aber hier überlege ich gerade, was zu bezwecken wäre. Positiv ist vielleicht, dass man klar die Grenzen (zeitlich) definiert und sich schriftlich festhält, um zu verhindern, dass die eigene Wohnung noch "besetzt" ist, wenn man aus dem Urlaub zurück kommt. Ansonsten wüsste ich nicht, was für einen Zweck der Vertrag hätte und wie man die Inhalte des Vertrags einklagen wollen würde, wenn die Tauschperson aus dem Ausland stammt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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