Fahrlehrer rechnet nicht gefahrene Stunde ab - was tun?

vom 08.09.2013, 09:09 Uhr

Der Sohn von Frau A hatte nun eine seiner letzten Fahrstunden bevor er zur praktischen Prüfung zugelassen wird. Er hat die Rechnung schon vor sich liegen und wollte nun diese bezahlen, als seine Mutter die Rechnung gesehen hat und festgestellt hat, dass auf der Rechnung auch Nachtfahrten abgerechnet sind, die ihr Sohn nie gemacht hat. Zwar sind Nachtfahrten Pflicht, aber trotzdem hat der Sohn nie eine gemacht, aus welchen Gründen auch immer.

Was sollte man als Mutter in so einer Situation tun? Würdet ihr die Rechnung einfach zahlen oder würdet ihr euch bei dem Fahrlehrer bzw. vielleicht sogar bei dessen Chef beschweren und diesen zur Rede stellen? Sollte der Sohn die gezahlten Nachtfahrten einfordern?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Das ist natürlich eine blöde Situation. Ich bekam nach jeder Fahrstunde eine Quittung von meinem Fahrlehrer, die ich gegenzeichnen musste. So konnte genau nachgehalten werden, wie viele Fahrstunden ich hatte. Dass natürlich nun eine Pflichtstunde nicht gemacht, aber trotzdem abgerechnet wurde, ist schon irgendwie komisch. Ich würde auf jeden Fall mit dem Fahrlehrer oder zur Not auch mit dessen Chef darüber reden, was das soll. Allerdings stellt sich auch die Frage, ob die Anzahl der gefahrenen Stunden denn stimmt.

Wenn die Anzahl stimmt und die Nachtfahrt einfach nicht gemacht wurde, dann würde ich wohl schon bezahlen, aber trotzdem mal nachfragen, warum die Pflichtstunde unterschlagen wurde. Wahrscheinlich wurde die Rechnung dann mit der Pflichtstunde ausgestellt, weil diese ja auf der Rechnung erscheinen muss. Wenn diese Stunde aber auf die wirklich gemachten Stunden aufgeschlagen wurde, dann würde ich die Rechnung so sicher nicht akzeptieren. Gab es in der Fahrschule denn auch die Regel, dass eine Quittung pro Stunde unterschrieben werden musste? Dann lässt es sich ja leicht nachweisen, dass die Anzahl der Stunden nicht stimmt.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Stimmt denn die Anzahl der Fahrstunden insgesamt? Also ist der Sohnzum Beispiel tatsächlich zwanzig Stunden gefahren und eine gewisse Anzahl davon wird als Nachtfahrten aufgeschrieben? Oder steht dort seine tatsächliche Anzahl an Fahrten und die Nachtfahrt wurde einfach hinzu geschrieben?

Mir wurde damals kommuniziert, dass eine Nachtfahrt von einer bestimmten Länge einfach Pflicht für den Führerscheinerwerb ist. Zahlt der Sohn die Stunden also dann stimmen quasi die Dokumente. Wenn er sich nun beschwert, dann kann es vielleicht auch mit dem Führerschein Probleme geben.

Ich würde dies davon abmachen, ob die Stundenzahl insgesamt stimmt. Wurde die Nachtfahrt aber komplett nur hin zugeschrieben und nicht einmal die Anzahl der Stunden abgefahren dann würde ich mich beschweren und diese Fahrt einfordern.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich würde einfach bei der Fahrschule nachfragen und die Rechnung dort vorzeigen. Es ist ja auch oft ein Preisunterschied bei normalen Fahrstunden, Nachtfahrten usw. Alleine deswegen würde ich nachhaken und auch, weil die Nachtfahrten ja wichtig sind und zur Zulassen zur Fahrtprüfung gemacht werden müssen.

Daher würde ich die Rechnung nicht einfach still schweigend bezahlen und nichts sagen. Ich würde zur Fahrschule gehen und das persönlich klären. Am Telefon ist das ja auch nicht immer so leicht.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Das würde ich auf keinen Fall hinnehmen. Selbst wenn die Stunde zwar gehalten wurde, aber keine Nachtfahrt war, ist er ja nicht richtig auf den Führerschein vorbereitet worden. Ich würde dort anrufen und fragen, wann denn die Nachtfahrt gewesen sein soll. Vielleicht ist es wirklich nur ein Versehen und die Fahrschule hat zwei Fahrschüler verwechselt. Wenn das so ist, dann kann die Nachtfahrt ja nachgeholt werden. Wenn die Stunde nicht gehalten wurde und die Fahrschule nicht einlenkt, würde ich die Rechnung nicht bezahlen. Die Fahrschule muss ja anhand ihrer Unterlagen beweisen, dass die Stunden gehalten wurden.

Manche Nachtfahrten finden nicht nachts statt, sondern vor allen Dingen im Winter am frühen Abend. Vielleicht ist eine solche Stunde als Nachtfahrt abgerechnet worden, was ja bei ausreichender Dunkelheit in Ordnung wäre?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Was will die Mutter denn erreichen? Hat der Fahrlehrer die Nachtstunden berechnet, damit der Sohn diese als erledigt angerechnet bekommt, um zur Prüfung zugelassen zu werden? Oder aber soll der Sohn regulär noch die Nachtfahrten machen und noch mal bezahlen? Natürlich sollte sich der Sohn (oder gerne auch die Mutter) beschweren. Aber sie sollte hier die Motivation des Fahrlehrers nicht unberücksichtigt lassen.

Wollte der nämlich dem Sohn "helfen", dann wäre eine Beschwerde sicher nicht hilfreich. Bevor also reagiert wird, sollten die Umstände geklärt werden. Wenn mit dem Begleichen der Rechnung alle Voraussetzungen zur praktischen Prüfung erfüllt wurden, wäre doch alles prima! Wenn der Sohn aber auf die Nachtfahrten besteht, dann sollte darauf hingewiesen werden. Wenn sich dadurch die Prüfung selbst verzögert, ist das aber dann nicht die "Schuld" der Fahrschule.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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