Wer haftet, wenn Kassenlade vom Tisch fällt?

vom 08.09.2013, 20:38 Uhr

A arbeitet an einem Eisstand und bekommt jeden Morgen vom Arbeitgeber eine Kassette fürs Geld. Die Kassette verfügt zwar über einen Deckel, lässt sich aber nicht abschließen. Im Arbeitsvertrag steht, dass A für Kassendifferenzen selbst aufkommen muss. Deswegen passt er auch genau auf, was er heraus gibt.

Nun ist ihm ein Malheur passiert und die Geldkassette ist ihm versehentlich von der Eistruhe gefallen, als er im Stress stand. Einen anderen Platz hat er für die Kassette nicht und bisher ist nie etwas passiert. Bei dem Sturz ist die Kassette aufgegangen und seine gesamten Einnahmen lagen unten auf dem Fußboden. A hat das Geld natürlich schnell wieder aufgelesen, doch beim Zählen bemerkt er, dass ein fünfzig Euro Schein fehlt. Wer haftet in dem Fall für die Kassendifferenz?

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn im Vertrag steht, dass sie für die Differenz aufkommen muss, warum sollte sie nicht dafür aufkommen müssen, wenn die Kasse herunterfällt. Sie hat ja in dem Moment auch die Aufgabe und die Verantwortung auf die Kasse aufzupassen. Ich denke nicht, dass jemand anders aufkommen muss als sie selber. Wenn der Chef das auch so sieht, sollte sie vielleicht einen Rechtsanwalt fragen, ob die Klausel, dass sie für die Differenz aufkommen muss überhaupt rechtens ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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