Todesanzeige, die gleichzeitig anklagend wirkt
In jeder Tageszeitung findet man auch Todesanzeigen von verstorbenen Personen. Einige solcher Todesanzeigen sind recht skurril, andere drücken einfach die Traurigkeit aus, manche sind voller Dankbarkeit und so weiter und so fort. Doch, was ich vor einiger Zeit habe lesen können, dürfen, hat mich dann doch überrascht. Denn hier wurde auch erwähnt, dass aufgrund von ärztlichem Fehlverhalten die Person verstorben sei. Der Name des Arztes wurde natürlich genauso wenig benannt, wie auch die eigentliche Todesursache. Die verstorbene Person war zwar schon in höherem Alter, aber dennoch ist es eigentlich noch keine so alte Person gewesen.
Sind solche Anzeigen vielleicht schon des öfteren zu lesen gewesen? Wenn ärztliches Versagen zumindest eine Teilschuld an dem Tod einer Person ist, gehört so etwas in eine Traueranzeige? Würdet Ihr dies auch so formulieren, wenn es bei Euch zutreffend ist? Darf man so etwas überhaupt so schreiben, oder muss man schon auch entsprechende Nachweise vorlegen können, auch, wenn kein Name benannt wird?
Wie es rechtlich aussieht, kann ich leider nicht sagen, aber ich könnte mir vorstellen, dass so eine Erwähnung Folgen haben könnte, wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass es wirklich ärztliches Versagen war und sich da ein Arzt oder eine Klinik angesprochen fühlt, wo derjenige eventuell zuletzt in "Behandlung" war. Die Angehörigen kann ich gut verstehen, die solch eine Anzeige schalten. Vielleicht konnten sie dem Krankenhaus oder Ärzten nichts nachweisen und man kommt ja eh schlecht gegen so etwas an.
Meiner Meinung nach gehört so etwas aber eigentlich nicht in eine Traueranzeige, aber ich habe Verständnis für Leute, die so etwas mit reinschreiben und sich damit Luft machen wollen, gerade weil es ja eine Sauerei ist, welche Zustände zum Beispiel in deutschen Krankenhäusern herrschen und wenn es dadurch dann auch noch einen Todesfall gibt ist das natürlich sehr bitter. Mich wundert es aber, dass die Zeitung das so gedruckt hat.
Ich kann mir vorstellen, dass es durchaus gravierende Ärztefehler sein können, die einem Menschen das Leben kosten. Auch viele dieser Fehler sind zweifellos nachweisbar. Dann kommt es immer noch darauf an, wie sich der behandelnde Arzt in solch einem Falle verhält. Jedem Arzt wird irgendwann mal ein schlimmer Fehler unterlaufen, der für den Kranken mit dem Tod enden kann. Wenn die Angehörigen in diesen – hoffentlich nur wenigen Fällen alleine gelassen werden von dem Arzt, kann ich durchaus eine solche Todesanzeige verstehen.
Warum sollte man solch einen Text nicht als Traueranzeige nehmen können? Die Zeitung, die es druckt, ist ja nicht für den Inhalt verantwortlich, sondern nur für die Einstellung der Anzeige. Da hier auch kein Name in der Anzeige steht, kann auch niemand verunglimpft werden. Ich sehe das als völlig korrekt an. Selbst habe ich eine solche Anzeige noch nie gelesen. Im Grunde genommen hat ein solcher Text nichts mit einer Traueranzeige zu tun. Aber wenn die Hinterbliebenen Wert darauf legen zu erwähnen, dass das Fehlverhalten eines Arztes, das zum Tode beigetragen hat, wie sollten sie es sonst erwähnen, wenn nicht in dieser Anzeige?
blackcat hat geschrieben:Mich wundert es aber, dass die Zeitung das so gedruckt hat.
Warum? Für den Inhalt einer solchen Anzeige ist der Auftraggeber verantwortlich, nicht aber der Verlag oder der Druckereibetrieb. Zwar würden die mit Sicherheit auch nicht alles drucken, zumindest dann nicht, wenn es um einen Strafbestand ginge, wie pornographische oder andere sittenwidrige Inhalte, aber bei so etwas? Verstehen kann ich den Frust und die Trauer schon, ich selbst würde aber auch als Leser da mehr wissen wollen. Es macht mich neugierig, was dahinter steckt, auch, wenn ich den Verstorbenen nicht kannte, einfach, weil es mich berührt und ich ein gewisses Bedauern verspüre.
Ich habe solche Anzeigen bisher noch nicht wahrgenommen, muss aber auch zugeben, dass ich darauf auch nicht sehr achte. Ich weiß aber auch nicht, was das bringen soll. Wenn man nicht gerade wirklich handfeste Beweise hat, dann wäre ich auch mit einer solchen Behauptung vorsichtig - immerhin kann auch ohne wörtliche Nennung eines Betroffenen schnell herausgefunden werden, wer dann nun gemeint ist.
Übrigens wird der Verlag sicherlich nur dann die Annahme und den Drucker einer solchen Anzeige verweigern, wenn damit wissentlich etwas falsches oder unerlaubter Inhalt verbreitet würde.
Ich lese die Todesanzeigen eigentlich nicht, sondern höchstens dann, wenn mir mal jemand eine Todesanzeige zeigt, weil vielleicht jemand gestorben ist, den er kannte. Daher habe ich bisher auch noch nicht so viele Todesanzeigen gesehen und mir sind dabei bislang noch keine Todesanzeigen aufgefallen, die in irgendeiner Weise anklagend klangen. In der Regel waren die Todesanzeigen so formuliert, wie man sich das allgemein vorstellt. Es gibt doch einige Standard-Sprüche, die immer wieder benutzt werden.
Dass in einer Todesanzeige geschrieben wird, dass die Person aufgrund eines Ärztefehlers gestorben ist, finde ich schon etwas ungewöhnlich. Zunächst einmal würde ich mich da fragen, ob das überhaupt stimmt. Es kommt durchaus vor, dass Angehörige in ihrer Trauer der Auffassung sind, dass ein Arzt einen Fehler begangen hat, der letztendlich zum Tod der Person geführt hat. So etwas habe ich selbst in der Familie schon erlebt, ohne dass man in dem Fall bei dem Arzt einen Fehler hätte sehen können. Daher sehe ich solche Anklagen, sofern sie nicht wirklich begründbar sein, immer als etwas kritisch an. Man weiß natürlich nicht, ob in diesem Fall wirklich ein ärztlicher Fehler vorlag, der zum Tod der Person geführt hat. Es schadet aber nicht, kritisch zu sein.
Eine solche Todesanzeige finde ich etwas grenzwertig. Auf der einen Seite ist es verständlich, dass die Angehörigen trauern und in ihrer Hilflosigkeit nach einem Schuldigen für den Tod des geliebten Menschen suchen. Vielleicht gibt es sogar einen Schuldigen. Allerdings stellt sich die Frage, ob man einen solchen Satz, selbst wenn er stimmen sollte, in eine Todesanzeige aufnehmen muss. Eigentlich soll eine Todesanzeige doch dazu dienen, über den Tod einer Person zu informieren und vielleicht auch ein bisschen seine Trauer auszudrücken. Dafür ist ein Verweis auf einen Ärztefehler eigentlich nicht notwendig. Mich würde mal interessieren, wie die Angehörigen diese Traueranzeige in einem Jahr beurteilen werden.
Für mich passen solche Hinweise nicht in eine Todesanzeige und ich bin auch allgemein nicht der Meinung, dass so schlimme Zustände in deutschen Krankenhäusern herrschen, dass eine solche Anzeige gerechtfertigt wäre. Natürlich könnte alles besser sein und es gibt auch Fehler, die sich vermeiden lassen. Dennoch würde ich eine solche Anzeige nicht aufgeben wollen. Ich sehe aber kein rechtliches Problem. Schließlich wurde kein Arzt und kein Krankenhaus namentlich genannt und die Tatsache allein, dass sich manche der Bekannten des Verstorbenen denken können, welcher Arzt oder welches Kartenhaus gemeint ist, reicht wohl nicht aus, um eine solche Anzeige zu unterbinden.
Nach einem Suizid eines Schülers hat der Vater in der Traueranzeige mal auf alle verwiesen, die es hätten verhindern können: Lehrer, Mitschüler, Freunde. Das fand ich schon krass, zumal derjenige im Drogenrausch selbst vom Dach gesprungen ist und soweit ich weiß auch niemand dabei war. Und als Lehrer eines volljährigen Schülers ist man nun einmal nicht in der Pflicht die Eltern über Fehlverhalten der Schüler zu unterrichten. Bei aller Wut und Trauer dachte ich mir dabei auch, dass man als Elternteil ebenso hätte etwas merken können. Was in eine Traueranzeige gehört, entscheidet immer noch der Verfasser selbst und das finde ich so auch legitim.
Ist man in Trauer und tief getroffen so reagiert man nicht rational und versucht eben auch woanders die Schuld zu suchen. Ich denke schon, dass es einige solcher Anzeigen schon gegeben haben wird aber ich denke nicht unbedingt dass diese auch immer zutreffend waren.
Das gewisse Risiken bei gewissen Eingriffen vorliegen ist ja bekannt und manchmal macht der menschliche Körper auch einfach nicht alles mit. Der eine ist da stärker und der andere schwächer und so reagieren die Menschen ganz unterschiedlich. Nicht alles ist auch immer ein Arztfehler. Man hat immer den Eindruck von Göttern in weiß, aber sie können nun einmal nicht alles entdecken und alles verhindern und wieder heilen. Sie sind keine Götter und nicht alles was dann nicht funktioniert wird dann gleich zu einem Fehler. Ein Fehler bedeutet schließlich etwas definitiv falsch gemacht zu haben, falsch gehandelt zu haben.
Das Trauernde so etwas nicht mehr rational betrachten ist ganz normal und kann denke ich auch jeder nachvollziehen. Deswegen ist es natürlich nicht richtig die Schuld bei den Ärzten zu suchen, aber vielleicht können die Angehörigen nicht anders. Doch da der Name des Arztes nicht genannt worden ist und das Krankenhaus auch nicht halte ich es noch nicht für so dramatisch.
Allgemein sind Traueranzeigen sowieso irgendwie etwas befremdliches und schreiben möchte sie doch ehrlich gesagt auch Niemand. Lesen würde ich sie auch nicht. Warum auch?
Sicherlich wird es das schon öfter gegeben haben. Man trauert eben und versucht einen Fehler zu suchen um sich besser zu erklären, dass die Person verstorben ist. Fair ist anders und ich denke auch, dass man da als Zeitung schon auch etwas sagen kann. Natürlich sind die froh über jeden Auftrag, aber eine Traueranzeige sollte in meinen Augen nicht anklagend sein.
Zumal das ja auch erst mal nachgewiesen werden muss, dass der Arzt da geschlampt hat. Man kann ja nicht einfach sagen, der ist nun Schuld und am Ende war er es gar nicht. Gerade in kleineren Orten oder Orten mit wenigen Ärzten kann das schnell mal zum Problem werden, weil da muss der Name nicht stehen, den kennt man dann und dann ist es sicherlich auch Rufmord. Man kann die Familie verstehen, aber so geht es einfach nicht.
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