Trennung und Urlaub mit Kindern nur mit Einverständnis?

vom 05.09.2013, 08:43 Uhr

Person A trennt sich von ihrem Mann Person B. Die beiden sind seit 7 Jahren ein Paar, seit 3 Jahren verheiratet. Sie haben zwei gemeinsame Kinder im Alter von 1 und 3 Jahren. Die Situation der Trennung überfordert Person A sowie natürlich auch die Kinder. Die Trennung findet statt, weil der Partner teilweise aggressive Züge zeigt und auch ab und an gewalttätig wird.

Person A möchte jetzt nach ihrer Trennung mit den gemeinsamen Kindern einen Urlaub bei ihrem besten Freund machen. Dieser wohnt allerdings in Bayern, Person A in NRW.. Person A hat vor 1-2 Wochen dort zu bleiben und auch ihren Mann davon zu unterrichten wo sie ist, damit die Kinder an sich weiterhin für ihn zugänglich bleiben.

Person A hat aber gehört, dass dies als "Entführung" der Kinder zählen könnte, weil beide das gemeinsame Sorgerecht haben, müsste Person B wohl vollständig damit einverstanden sein. Ist dies richtig so, kann Person A da viel vorgeworfen werden? Oder kann sie einfach in den Urlaub fahren?

» Kleinnightwish85 » Beiträge: 684 » Talkpoints: 33,25 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich denke, dass das innerhalb Deutschlands eher weniger das Problem sein wird. Wer hat den das Aufenhaltsbestimmungsrecht? Auch beide? Ich würde den Vater einfach informieren, ihn auch die Daten geben wo ihr hinfahrt und dann würde ich es dabei sein lassen. Sicherlich sollte er zustimmen, aber wenn er dies nicht tut könnte man theoretisch auch fahren. Immerhin ist es ja noch in Deutschland und man wäre für die Polizei also auch jederzeit greifbar. An der Stelle von A würde ich mich über die Sachlage aber auch beim Jugendamt und bei Anwalt informieren, wenn beim Jugendamt nichts raus kam. Vielleicht würde es auch reichen dort Bescheid zu geben, wenn der Vater einen auf stur macht.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Solange A den Vater der Kinder darüber in Kenntnis setzt, dass sie verreisen werden und wohin sie fahren, kann niemand etwas wegen einer angeblichen Kindesentführung in die Wege leiten. Der Vater muss dem Urlaub auch nicht zustimmen, es reicht, wenn er eben darüber vorher informiert wird.

Da mit Sicherheit ein gemeinsames Sorgerecht besteht, hat der Vater nur ein Mitspracherecht, wenn es um einen kompletten Umzug geht. Da muss er zustimmen. Aber wenn die Umstände so sind, wie sie geschildert worden, darf A ganz beruhigt mit den Kindern einen Urlaub machen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wenn das Kind sich zur Zeit des Urlaubs eh bei der Mutter befindet, darf diese über alle "alltäglichen" Dinge entscheiden. Für Dinge, die für das Kind von "erheblicher Bedeutung" sind, braucht man die Einwilligung des anderen Elternteil. Ein normaler Urlaub wird von den Gerichten, soweit ich informiert bin, als üblich und sozusagen alltäglich angesehen und muss vom anderen Elternteil hingenommen werden. Was erheblich und was alltäglich ist, ist nicht klar abgegrenzt und muss von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden. Eine Entführung liegt nur vor, wenn man das Kind beispielsweise ins Ausland bringt, ohne die Absicht zu haben, wieder zurückzukehren.

Wenn der Vater allerdings das Kind zu dieser Zeit gehabt und auch etwas geplant hätte, beispielsweise den 80. Geburtstag der Oma, muss im Zweifelsfall das Gericht entscheiden, ob das Kind in Urlaub fährt oder zur Oma geht. Aber soweit sollte man es nicht kommen lassen.

Du schreibst, dass der Mann gewalttätig war. In diesem Fall würde ich schauen, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme und eine Anzeige erstatten.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Das Folgende ist meine persönliche Meinung als Laie, kann sein, dass ich mich irre. Wenn der Mann gewalttätig war, ist zu erwarten, dass die Trennung möglicherweise problematisch war. In der Situation ist vermutlich auch schon das Jugendamt mit eingeschaltet um ein Auge auf die Kinder zu werfen? In dem Fall würde ich einfach auch das Jugendamt darüber informieren, was ich als Mutter für Urlaubspläne habe. Rein rechtlich sollte eigentlich nichts dagegen sprechen. Bayern ist zwar ein Freistaat, aber zählt trotzdem ganz normal Deutschland und der EU. Reisen innerhalb der EU sind normalerweise nicht genehmigungspflichtig vom anderen Elternteil. Man weiß aber von Ferne natürlich nicht, was im Rahmen dieser Scheidung so genau abgesprochen wurde. Aber das Jugendamt wird das in der Situation sicherlich genau wissen.

Wenn die Kinder den besten Freund bereits kennen und ihn mögen, sollte das auch aus Sicht des Kindeswohls kein Problem sein, wenn man dort Urlaub macht. Wenn der Kontakt zu dem besten Freund die Kinder belastet kann der Vater schon ein Veto einlegen. Zumindest nach dem, was man hier liest, ist auch keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Kinder zu erwarten. Wenn man jetzt bei dem besten Freund nicht gerade plant, Extremklettertouren zu machen, dann sollte eigentlich nichts dagegen sprechen dort hin zu fahren. Aber sicher ist sicher, wenn man das vorher unter Zeugen (z. B. dem Jugendamt) oder schriftlich mit dem Vater abklärt.

Wenn der Vater so zu cholerischen Anfällen neigt, dass er sogar gewalttätig wurde, würde ich sicherheitshalber vor Antritt des abgesprochenen Urlaubs oder kurz nach dem Antritt mal in einem Polizeipräsidium vorsprechen und dort die Situation schildern und dort die Adresse für die Ferien samt Kontakttelefonnummern hinterlassen. Das erspart der Polizei aufwändige Sucharbeit, falls der Ex doch die Nerven verliert und eine Anzeige wegen Entführung oder eine Vermisstenanzeige schaltet. Dann kann die Polizei gegebenenfalls kurz bei der angegebenen Adresse halten und sich überzeugen, dass die Mutter samt Kinder noch in Deutschland ist und gesund ist.

Wichtig könnte im Streitfall auch werden, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Wenn aber vor Gericht nichts anderes abgesprochen wurde, sollte dieses entweder jedes Elternteil zur Hälfte haben, oder aber bei dem Elternteil ganz liegen, der die Kinder die meiste Zeit betreut. Aber so weit ich als Laie informiert bin, kann man mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auch nur bestimmen, wo der Wohnsitz der Kinder zu sein hat. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt nicht das Recht, dem anderen Elternteil zum Beispiel einen Zoobesuch zu verbieten und nur einen Gang in den Park zu erlauben.

Man kann hier aber nur spekulieren, wie das in dem bestimmten Fall sein könnte. Am besten lässt man sich wie gesagt beim Jugendamt, oder falls das nicht hilft beim Anwalt beraten, der die Scheidung betreut hat oder noch betreut. Dann ist man auf der sicheren Seite, weil man sich auf die Aussagen von Fachleuten berufen kann.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Ich würde A einfach vorschlagen, mit dem Vater zu reden und wenn sich dieser wirklich komplett quer stellt, das mit Hilfe des Jugendamts zu klären. Denn A darf nicht die Rechte des Vaters einschränken und ob das gegeben ist, wenn A einfach so mit den Kindern in den Urlaub fährt, ist schwer zu beurteilen, ohne zu wissen, wie das Sorgerecht und verwandte Rechte verteilt sind.

Allerdings sollte A vielleicht nicht unbedingt darauf pochen, zwei Wochen mit den Kindern nach Bayern zu fahren, wenn der Vater absolut dagegen ist, sondern versuchen, einen Kompromiss, vielleicht dass sie nur ein paar Tage verreisen, zu finden. Denn ich finde, A sollte sich auch überlegen, wie sie es fände, wenn der Vater der Kinder sie darüber informieren würde, dass er zwei Wochen mit den Kindern in den Urlaub zu guten Freunden fährt und ob sie damit einfach so einverstanden wäre und das ohne Diskussion akzeptieren würde. Egal was die Trennungsgründe sind, man sollte das nicht auf dem Rücken der Kinder austragen.

» danty » Beiträge: 540 » Talkpoints: 4,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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