Private Haftpflichtversicherung und Hartz 4 - wer bezahlt?
A ist alleinerziehende Mutter und ist durch die Trennung von ihrem Mann zu einem Hartz 4 Fall geworden. Eine private Haftpflichtversicherung ist in ihren Augen notwendig, weil sie auch 3 Kinder hat, die im Alter von 7-11 Jahren sind. A kommt mit dem Geld nicht gut aus, was ihr nun zur Verfügung steht und sie kann die private Haftpflichtversicherung kaum noch zahlen. Bisher hat sie es sich vom Mund abgespart.
Nun sagte ein Bekannter von A, dass eine private Haftpflichtversicherung das Amt bezahlen würde und sie sich da gar keine Gedanken drüber machen muss. Ist das richtig oder braucht A gar nicht erst nachzufragen? In welchem Fall übernimmt das Amt die private Haftpflichtversicherung?
Wenn die alleinerziehende Mutter Hartz 4 bekommt, bekommt sie für die Altersvorsorge, die private Pflegeversicherung und für die Krankenversicherung Zuschüsse. Da eine Haftpflichtversicherung immer vorhanden sein muss, kann diese von der Steuer abgesetzt werden. Dieses wird vom Einkommen abgesetzt, denn Zuschüsse sind vom Staat nicht vorgesehen. Das ist von Fall zu Fall aber sehr unterschiedlich und das Amt sollte diesbezüglich informiert werden. Die Nutzung einer privaten Haftpflichtversicherung kann vom Amt nicht abgetan werden, dass sie unwirtschaftlich ist. So kann die Versicherung abgesetzt werden, die Kosten werden aber nicht in voller Höhe übernommen.
Hier gibt es Urteile von Sozialgerichten, dass Hartz IV Empfänger sehr wohl die private Haftpflichtversicherung und sogar eine Hausratsversicherung bezahlt bekommen. Aber solche Urteile sind natürlich nur "Einzelfälle" und der Bedarf an Versicherungen ist nicht automatisch im Regelsatz vorgesehen. Aber ich denke nicht, dass es hier zu Problemen kommen würde, wenn Betroffene diese Kosten tatsächlich einklagen! Dazu kann man sich z.B. das Urteil des Sozialgerichts in Düsseldorf mit dem Aktenzeichen: S29 SO 49/06 -1/08 ansehen.
Es ist natürlich Quatsch, wenn hier von "davinca" darauf aufmerksam gemacht wird, dass die Versicherungsbeiträge ja von der Steuer abgesetzt werden können, wenn es bei der Frage um den gewöhnlichen Hartz IV Empfänger geht. Schließlich ist der in der Hartz IV Falle, weil eben das Einkommen (sofern vorhanden) nicht ausreicht, um in den Genuss von "Steuervorteilen" zu kommen. Ebenfalls Quatsch ist natürlich die Aussage, dass die private Haftpflichtversicherung vorhanden sein muss. Ich kenne dazu jedenfalls keine Bestimmung - auch wenn die Versicherungswirtschaft das gerne hätte.
Rechtlich gesehen ist es so, dass man bei Bezug von ALG 2 einen Betrag von 30 Euro gelten machen kann. Ich liege nun aber schon allein durch die Riesterrente über diesen Betrag. Wenn der alleinerziehenden Mutter ihre gesamten Versicherungen wichtig sind, sollte sie versuchen, diese durch den ihr überreichten Regelsatz zu begleichen. Vielleicht kann man ja eine Versicherung zunächst still legen oder etwas senken.
Die 30 Euro Pauschale mindert lediglich das Einkommen, man erhält die 30 Euro nicht zusätzlich, damit man eine Versicherung zahlen kann. Das bedeutet, es muss tatsächlich Einkommen vorhanden sein von dem die Pauschale abgesetzt werden kann. Darüber hinaus bezieht sich die Pauschale auf gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, also nicht auf eine private Haftplichtversicherung, aber dagegen zum Beispiel auf eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die 30 Euro Pauschale wirkt sich zudem nur dann aus, wenn die berücksichtigungsfähigen Werbungskosten bei Erwerbseinkommen den Grundfreibetrag von 100 Euro überschreiten. Bei anderen Einkommensarten werden sie in der Regel pauschal abgesetzt.
Die Aufwendungen für die private Haftpflichtversicherung gelten mit den Regelbedarfen als abgegolten, da diese bei der Bemessung der Höhe der Sätze bereits berücksichtigt sind. Ob die in den Regelbedarfen enthaltenen Anteile angemessen sind, darüber kann man sich aber trefflich streiten.
Da eine Haftpflichtversicherung immer vorhanden sein muss, kann diese von der Steuer abgesetzt werden.
Eine Private Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht und muss nicht vorhanden sein. Man kann aber eine solche Private Haftpflichtversicherung immer abschließen, wenn man das möchte. Und die Kosten dafür sind wahrscheinlich auch steuerlich absetzbar. Nur zahlen viele Leistungsempfänger gar keine Steuer, beziehungsweise sind nicht dazu verpflichtet eine Steuererklärung zu machen oder sind davon befreit.
Ob die Haftpflichtversicherung übernommen wird, ist zum Teil wirklich Ermessenssache des Sachbearbeiters. Übernommen wird sie, wenn es im Mietvertrag dazu eine Klausel gibt. Und ja es besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter den Mieter verpflichtet eine Haftpflichtversicherung zu haben. Dann werden die Kosten in der Regel durch die Sozialämter übernommen.
Eine weitere Möglichkeit der Kostenübernahme ist ein ärztliches Attest. Klingt nun total schräg, ist mir bewusst. Beispiel wäre zum Beispiel, wenn der Versicherte (im genannten Fall eher die Kinder) eine Erkrankung hat, die unter anderem mit Wutausbrüchen verbunden sein können oder einer gestörten Impulskontrolle. Beispiel wäre hier ADHS. Und ja nicht jeder das ADHS hat ist auch gewalttätig und so weiter. Aber hier wird eine Kostenübernahme auch oft anerkannt. Hilfreich ist hier eben ein Attest.
Ansonsten kann man jederzeit so Rechnungen einfach mal einreichen. Mehr als das sie abgelehnt werden, kann nicht passieren. Wobei man eben durchaus gefragt werden könnte, wenn man schon länger Leistungen bezieht, wie man die Kosten bisher bestritten hat. Um die Antwort auf diese Frage sollte man sich im Vorfeld Gedanken machen.
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